Heilbronner Wollhaus-Raser klagt gegen Abschiebung – die Chronologie zum Fall

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Der Heilbronner Wollhaus-Raser hat nach dem Prozess um den tödlichen Unfall eine Haftstrafe erhalten. Nun startet ein weiterer Prozess. Dieses Mal geht es um seine Abschiebung. Was ist alles passiert?


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Am 12. Februar 2023 erschütterte ein tödlicher Unfall Heilbronn und die Region. Mit rund 100 Kilometern pro Stunde raste ein Auto durch die Wollhausstraße, in der eigentlich Tempo 40 gilt, und krachte in den Mercedes einer Familie. Der Vater war sofort tot. Einige Tage später wurde ein damals 20-Jähriger festgenommen – der Mann war bereits zuvor wegen Verkehrsdelikten verurteilt worden.

Rückblick auf Fall des Wollhaus-Rasers: Was nach dem tödlichen Unfall geschah

Ab 17. Februar 2023 befand sich der BMW-Fahrer in Untersuchungshaft. Ein halbes Jahr später, am 15. August, begann dann der Prozess gegen ihn. Gleich am ersten Verhandlungstag wurde klar: Eine Verurteilung wegen Mordes könnte möglich sein. Zeugen schilderten vor Gericht, wie der Unfall verlief – darunter auch die Frau des Verstorbenen und seine damals achtjährige Tochter.

Im Prozess vor dem Heilbronner Landgericht kam es immer wieder zu seltsamen Gegebenheiten: Wegen gelöschter Posts des Wollhaus-Rasers auf Social Media stellte sich die Frage, ob etwas verheimlicht werden sollte. Außerdem musste der Richter dem Zeugen mehrfach Erzwingungshaft androhen, denn der Cousin des Täters hatte ausgesagt, jenen kaum zu kennen.

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Der gesamte Raser-Prozess zog sich in die Länge. Der Urteilsspruch war mehrfach verschoben worden. Am 22. April 2024 ist dann das Urteil gefallen: Unter anderem wegen Mordes und dreifach versuchten Mordes erhielt der Täter eine Gefängnisstrafe von neun Jahren. Der Verurteilte selbst hatte vor Gericht geschwiegen.

Klage gegen Abschiebung des Wollhaus-Rasers – was steckt dahinter?

Zwei Jahre ist es her, dass das Urteil vor dem Heilbronner Landgericht gefallen ist. Doch Ruhe kehrt in dem Fall nicht ganz ein. Denn Behörden wie das Regierungspräsidium Stuttgart streben eine Abschiebung des verurteilten Täters an. Dieser war zwar in Heilbronn aufgewachsen, besitzt aber die türkische Staatsbürgerschaft. 

Eine Ausweisungsverfügung ist gegen ihn erlassen worden, das wird im November 2025 klar. Der damals 23-jährige Wollhaus-Raser macht jedoch von seinem Recht Gebrauch, Klage gegen die Ausweisung einzureichen. Deshalb kommt es am 7. April zur Verhandlung vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht.


Wollhaus-Raser bald abgeschoben? Experten schätzen den Fall ein

Der Heilbronner Stimme liegt vor der Verhandlung die Information vor, dass die Klage gegen die Abschiebung mit der Menschenrechtskonvention begründet sein soll. Außerdem sei ein Argument gegen die Ausweisung, dass der Täter nur Deutsch spreche und keine Beziehung zur Türkei habe. Eine deutsche Staatsbürgerschaft hat er allerdings nicht.

Experten schätzen den Ausgang der Klage gegen die Abschiebung als ungewiss ein. Denn eine solche Entscheidung sei im Einzelfall „immer eine Abwägung“, erklärt ein Ausländerrechtsexperte gegenüber der Stimme. Dennoch gelte: „Je schlimmer die Straftat, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Verurteilte abgeschoben wird.“




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