Wollhaus-Raser klagt gegen Ausweisung – Ausgang laut Experte offen
Der sogenannte Wollhaus-Raser von Heilbronn hat gegen die Ausweiseverfügung des Stuttgarter Regierungspräsidiums Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Die Verhandlung findet nach Ostern statt. Der Ausgang ist nach Expertenmeinung offen.
Im April 2024 wurde der inzwischen 24 Jahre alte türkische Staatsbürger von der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt.
Kann der sogenannte Wollhaus-Raser ausgewiesen werden? Oder kassiert das Stuttgarter Verwaltungsgericht die Ausweisungsverfügung des Stuttgarter Regierungspräsidiums vom Herbst 2025? Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, 7. April, in Stuttgart statt.
Heilbronner Wollhaus-Raser vor Gericht: Entscheidung über Ausweisung sorgt für Spannung in Stuttgart
Für die Ausweisung eines ausländischen Straftäters greifen laut dem Heilbronner Ausländerrechtsexperten, Rechtsanwalt Christoph Wingerter, zwei allgemeine Gesichtspunkte. Zum einen gibt es den sogenannten generalpräventiven Grund.

„Er soll abschreckende Wirkung haben“, so Wingerter. Getreu dem Motto: Wer so etwas Schlimmes macht, muss das Land verlassen. Und das soll jeder wissen.
Experte für Ausländerrecht: Der Einzelfall ist immer eine Abwägung
Zum anderen gibt es den sogenannten individuellen Grund. Dabei stehen laut Wingerter Fragen wie Wiederholungsgefahr, Aufenthaltsstatus oder Verwurzelung des Verurteilten in Deutschland im Vordergrund. Auch Fragen nach der Aufarbeitung der Tat durch den Verurteilten gelte es ebenso zu beantworten wie, ob der womöglich auszuweisende Straftäter Kinder in Deutschland hat oder asylrechtliche Verflechtungen gegen eine Abschiebung sprechen.
„Der Einzelfall ist immer eine Abwägung“, sagt der Heilbronner Ausländerrechtsexperte. Grundsätzlich gelte aber: „Je schlimmer die Straftat, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Verurteilte abgeschoben wird.“
Gesetzlich geregelt ist die Ausweisung straffällig gewordener Ausländer in den Paragrafen 53 bis 55 des bundesdeutschen Aufenthaltsgesetzes. Sie befassen sich mit der Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen des Ausländers. Dabei gilt allgemein, dass ein Ausländer ausgewiesen wird, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik gefährdet.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Kriterien für eine Ausweisung
Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes konkretisiert die Gründe, die für eine Ausweisung sprechen. Dazu zählen unter anderem schwere Straftaten. Demgegenüber regelt Paragraf 55 schwerwiegende Bleibeinteressen des ausländischen Straftäters. Die sind demnach besonders stark, wenn der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder in Deutschland geboren ist. Wingerter spricht dabei von einem „faktischen Inländer“.
Demgegenüber stehe aber die Schwere der Straftat. „Mord ist eben das Schlimmste, das es gibt“, so der Heilbronner Ausländerrechtsexperte.
Kläger beruft sich auf europäische Menschenrechtskonvention
Der wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes verurteilte türkische Staatsbürger aus Heilbronn beruft sich nach Stimme-Informationen in seiner Klage auf die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Ihn zum Verlassen der Bundesrepublik zu zwingen, verstoße gegen die ihm von dieser Konvention garantierten Rechte.
Die EMRK schränkt Abschiebungen durch das absolute Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung ein. Abschiebungen sind demnach unzulässig, wenn im Zielstaat eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben besteht. Auch diese Frage, wird das Verwaltungsgericht in Stuttgart zu prüfen haben.
In Tempo-40-Zone mit 100 Stundenkilometern in Familienfahrzeug gekracht
Die Todesfahrt des damals 20 Jahre Mannes am 12. Februar 2023 in der Heilbronner Wollhausstraße hatte die Region über Monate hinweg in Atem gehalten. Mit rund 100 Stundenkilometer krachte der türkische Staatsbürger in der Tempo-40-Straße in das Fahrzeug einer Familie, die gerade mit ihrem Pkw aus einer Tiefgaragenausfahrt fuhr. Der Familienvater war sofort tot. Die Ehefrau und die beiden Kinder wurden zum Teil schwer verletzt.
Im April 2024 verurteilte das Landgericht Heilbronn den Angeklagten unter anderem wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu neun Jahren Jugendhaft.
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Kommentare
Günther Knapp am 31.03.2026 16:01 Uhr
Verwurzelt in Deutschland? Es mag richtig zu sein, dass er sein Leben bisher in Deutschland verbrachte aber hat er jemals versucht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen oder sind nicht seine türkischen Wurzeln bisher für ihn bedeutender? Wir haben in unserem Land sehr viele deutsche Straftäter, die kaum vom Weg gegen unsere Gesetze abzubringen sind und die nicht in ein anderes Land abgeschoben werden können. Weshalb sollen wir Straftäter, die zudem trotz mehrfacher Straftaten offensichtlich nicht belehrbar sind in Deutschland behalten. Solche Menschen nicht in ihr eigentliches Heimatland abzuschieben ist zudem Wasser auf die Mühlen der Migrationsgegner des rechten politischen Randes unserer Republik und schadet generell der Migration und Integration!