Klage gegen Ausweisung: So will der Wollhaus-Raser der Abschiebung entgehen
Der vor knapp zwei Jahren wegen Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhaus-Raser soll ausgewiesen werden. Dagegen hat der inzwischen 24 Jahre alte türkische Staatsbürger Klage beim Stuttgarter Verwaltungsgericht eingereicht.
Der im April 2024 wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu neun Jahren Jugendhaft verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhaus-Raser soll aus Deutschland ausgewiesen werden. Eine entsprechende Verfügung hat das Regierungspräsidium Stuttgart bereits im Herbst 2025 erlassen. Der türkische Staatsbürger hat Klage gegen diese Verfügung vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht erhoben. Die mündliche Verhandlung findet am 7. April in Stuttgart statt.
Klage gegen Ausweisung: Was der Wollhaus-Raser geltend macht
Nach Stimme-Informationen beruft sich der inzwischen 24-Jährige in seiner Klagebegründung auf die Menschenrechtskonvention. Ihn zum Verlassen der Bundesrepublik zu zwingen, verstoße gegen die ihm von dieser Konvention garantierten Rechte.
Dabei macht der Heilbronner Todesfahrer offenbar unter anderem geltend, dass er in Deutschland geboren und hier vollständig familiär und kulturell verwurzelt sei. Seine gesamte Sozialisation habe in Deutschland stattgefunden. Er spreche ausschließlich Deutsch und habe keine Beziehungen zur Türkei. Die deutsche Staatsbürgerschaft hat er allerdings nicht angenommen.
Zudem überwiege laut dem inhaftierten Betroffenen in der Abwägung sein Bleibeinteresse gegenüber dem Interesse der Gesellschaft daran, dass er die Bundesrepublik verlasse müsse. Das begründet er offenbar im Wesentlichen damit, dass die für eine Ausweisung erforderliche Gefahr von weiteren Straftaten durch ihn nicht mehr bestehe.
Verurteilter Straftäter führt Todesfahrt nicht auf kriminelle Energie zurück
Denn die Tat, die er als 20-jähriger Heranwachsender begangen habe, führt der Verurteilte laut Stimme-Informationen nicht auf kriminelle Energie zurück, sondern auf seine damalige Unreife und Selbstüberschätzung. Die Hafterfahrungen und eine intensive Auseinandersetzung mit der Ursache und den Folgen der Todesfahrt vom Februar 2023 in Heilbronn hätten bei ihm zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung seiner Persönlichkeit geführt.

Sollten das Stuttgarter Verwaltungsgericht und gegebenenfalls nachgeschaltete Instanzen die Klage abweisen, würde der 24-Jährige aller Voraussicht nach noch aus der Haft heraus in die Türkei abgeschoben werden. Darüber hinaus dürfte er nicht vor Ablauf von mindestens acht Jahren wieder nach Deutschland einreisen, so das Verwaltungsgericht Stuttgart auf Nachfrage.
Zuständig für die Vollziehung der Ausweisung ist im Falle einer Klageabweisung das Regierungspräsidium Karlsruhe. Wann der rechtskräftig verurteilte ausländische Staatsbürger aus Heilbronn tatsächlich die Bundesrepublik frühestens verlassen muss, entscheidet aber die zuständige Strafvollstreckungsbehörde. Im Fall des sogenannten Wollhaus-Rasers ist das das Amtsgericht Adelsheim, zumal der Verurteilte in der dortigen Justizvollzugsanstalt seine Haftstrafe verbüßt.
Zuständige Richter nennt 17. April 2027 als frühesten Abschiebetermin
Die zuständige Richterin in Adelsheim hatte bereits im November 2025 auf Stimme-Anfrage betont, dass der Straftäter mindestens die Hälfte seiner Strafe abgesessen haben muss. Das wäre im Falle des Wollhaus-Rasers der 17. August 2027, weil die Zeit seiner Untersuchungshaft während des rund achtmonatigen Prozesses und den vorangegangenen Ermittlungen mitzählt.
Sollte das Stuttgarter Verwaltungsgericht die Klage abweisen, kann der Kläger weitere Instanzen anrufen. Bliebe die Klage auch dort erfolglos, bedürfte es grundsätzlich keiner weiteren gerichtlichen Entscheidung mehr, so ein Sprecher des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Vielmehr könnte das Regierungspräsidium Karlsruhe als für Baden-Württemberg zuständige Ausländerbehörde die Abschiebung auf Grundlage der Ausweisungsentscheidung des Stuttgarter Regierungspräsidiums vom Oktober 2025 vollziehen und damit die Ausreisepflicht gegen den Willen des Klägers vollstrecken.
Unfall mit Tempo 100 in Heilbronn versursacht: Familienvater starb sofort
Die Todesfahrt des damals 20 Jahre Mannes am 12. Februar 2023 in der Heilbronner Wollhausstraße hatte die Region über Monate hinweg in Atem gehalten. Mit rund 100 Stundenkilometer krachte der türkische Staatsbürger in das Fahrzeug einer Familie, die gerade mit ihrem Pkw aus einer Tiefgaragenausfahrt fuhr. Der Familienvater war sofort tot. Die Ehefrau und die beiden Kinder wurden zum Teil schwer verletzt.
Die zweite Große Jugendkammer des Landgerichts verurteilte den Angeklagten im April 2024 wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Dabei stellten die Richter das Mordmerkmal der Heimtücke fest. Der Familienvater habe laut dem Verkehrsgutachter im damaligen Prozess keine Chance gehabt, auf den heranrasenden BMW des Täters zu reagieren. Er sei arglos gewesen.
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