Heilbronner Wollhaus-Raser klagt gegen Abschiebung – Verhandlungstermin steht fest
Der Heilbronner Wollhaus-Raser ist nach dem tödlichen Unfall wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Behörden wollen den türkischen Staatsbürger abschieben, doch er klagt dagegen. Nun gibt es einen Verhandlungstermin.
Der verurteilte Wollhaus-Raser soll abgeschoben werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die Abschiebung des Täters bereits im November 2025 verfügt. Doch der verurteilte Täter, ein türkischer Staatsangehöriger, klagte dagegen. Nun kommt es zu einem Termin vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht.
Heilbronner Wollhaus-Raser verurteilt – Behörden plant Abschiebung seit Urteil
Am 12. Februar 2023 ist ein Familienvater nach einem Raser-Unfall in der Heilbronner Wollhausstraße gestorben. Statt den vorgegebenen 40 km/h fuhr der damals 21-jährige Täter mit rund 100 Stundenkilometer durch die Straße. Im April 2024 wurde er wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Strafe: neun Jahre Haft. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof nach einer Revision bestätigt.
Doch bereits kurz nachdem das Heilbronner Landgericht das Urteil gesprochen hat, gibt es Forderungen, den türkischen Staatsbürger abzuschieben. „Wer schwere Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen“, forderte der Staatssekretär im Justizministerium, Siegfried Lorek, (CDU). Auch im Frühjahr 2025 strebt das baden-württembergische Justizministerium eine Abschiebung des Wollhaus-Rasers „direkt aus der Haft“ an.
Verurteilter Wollhaus-Raser aus Heilbronn klagt gegen Abschiebung
Nun teilt das Regierungspräsidium Stuttgart mit, dass es einen Termin zur mündlichen Verhandlung über die Ausweisung des Wollhaus-Rasers gibt. Am Dienstag, 7. April 2026, soll öffentlich über die Klage des Wollhaus-Rasers gegen seine Abschiebung verhandelt werden.
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