Ministerium will Heilbronner Wollhaus-Raser "direkt aus der Haft" abschieben
Das Justizministerium arbeitet laut eigenen Angaben daran, den verurteilten Heilbronner Wollhaus-Raser direkt aus der Haft abzuschieben – ein entsprechendes Verfahren läuft bereits.
Nach dem tödlichen Raser-Unfall in der Heilbronner Wollhausstraße ist das Urteil (neun Jahre Haft nach Jugendstrafrecht) gegen den inzwischen 22-jährigen Täter nun rechtskräftig – und hat auch aufenthaltsrechtliche Folgen: Dem türkischen Staatsbürger droht die Ausweisung aus Deutschland. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision im sogenannten Raser-Prozess als unbegründet verworfen und das Urteil des Heilbronner Landgerichts bestätigt. Dieses hatte den Mann wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt.
Migrationsstaatssekretär: Heilbronner Wollhaus-Raser soll direkt aus der Haft abgeschoben werden
Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek MdL sagt auf Anfrage der Heilbronner Stimme: „Wer hier schwere Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen. Darum ist es richtig, dass das auch im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD auf Bundesebene festgehalten ist und erweitert werden soll.“ Und: „Wir arbeiten bereits daran, den wegen Mordes verurteilten Täter direkt aus der Haft abzuschieben.“
Gegen den Betroffenen wurde bereits vor Eintritt der Rechtskraft des Strafurteils ein Ausweisungsverfahren eingeleitet, das derzeit beim Regierungspräsidium Stuttgart geführt wird, erklärt Aniello Ambrosio, Pressesprecher beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Im Fall einer Ausweisung, die nun intensiv geprüft werde, würde der Betroffene sein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verlieren und würde vollziehbar ausreisepflichtig. „Mit Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht würde das landesweit für Rückführungen zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe den Fall übernehmen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen prüfen und die hierfür nötigen Schritte einleiten.“

Verteidiger des Heilbronner Wollhaus-Rasers kritisiert, dass Bundesgerichtshof keine Erklärung abgibt
Der BGH prüfte das Urteil in sachlich-rechtlicher Hinsicht – dabei seien „keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ festgestellt worden. Bereits in der Urteilsbegründung hatte das Heilbronner Landgericht auf mögliche „ausländerrechtliche Konsequenzen“ hingewiesen.
Verteidiger Stefan Lay, der den Angeklagten gemeinsam mit Anke Stiefel-Bechdolf vertreten hatte, kritisiert die Entscheidung. „Weil es sich um einen außergewöhnlichen Fall handelt, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, hätten wir uns eine ausführliche Begründung vom Bundesgerichtshof gewünscht“, so Lay. „Uns bleibt aber nichts anderes übrig, als die Entscheidung hinzunehmen.“