Urteil gegen Heilbronner Wollhaus-Raser ist rechtskräftig: Täter droht die Abschiebung
Ein Jahr nach der Urteilsverkündung hat der Bundesgerichtshof die Revision abgelehnt. Mit dem Schuldspruch nach dem tödlichen Unfall in der Heilbronner Wollhausstraße droht dem Täter die Abschiebung.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision im sogenannten Raser-Prozess als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil gegen den inzwischen 22-jährigen Täter ein Jahr nach der Verkündung rechtskräftig. Er war nach einem tödlichen Unfall in der Wollhausstraße in Heilbronn wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden und befindet sich in Haft.
Urteil gegen Heilbronner Wollhaus-Raser wegen Mordes ist rechtskräftig
Der BGH hat das Urteil in sachlich-rechtlicher Hinsicht auf mögliche Fehler geprüft, dabei habe man „keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ festgestellt. Damit droht dem türkischen Staatsbürger die Ausweisung aus Deutschland. Bereits in der Urteilsbegründung des Heilbronner Landgerichts waren mögliche „ausländerrechtlichen Konsequenzen“ angekündigt worden.
„Wir setzen in Baden-Württemberg alles daran, schwere Straftäter abzuschieben. Grundsätzlich gilt: Wer Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen“, sagte Siegfried Lorek, Staatssekretär für Migration im Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, auf Anfrage der Heilbronner Stimme nach dem Urteilsspruch im April.
Abgewogen werde immer der Einzelfall, hatte der Heilbronner Fachanwalt für Ausländer- und Migrationsrecht, Christoph Wingerter, erklärt. Im Falle des Wollhaus-Rasers sei eine Ausweisung so gut wie sicher, so seine Einschätzung. Darüber hat jetzt das Regierungspräsidium zu entscheiden.
Witwe des Opfers sagte im Heilbronner Raser-Prozess aus: Es war kein Unfall, sondern Mord
Als 20-Jähriger hatte der Täter im Februar 2023 einen Unfall in der Wollhausstraße verursacht, als er in der 40er Zone mit knapp 100 Kilometer pro Stunde in das Auto einer Familie krachte. Der Vater stirbt, die Mutter und die beiden Kinder kämpfen bis heute mit den Folgen des Unfalls. Die Witwe war im Prozess als Nebenklägerin aufgetreten. Nach der Ablehnung der Revision sagt die 44-Jährige: „Ich bin erleichtert, dass das Verfahren abgeschlossen ist. Es wurde ein klares Urteil gesprochen. Es war kein Unfall, sondern Mord. Ich und meine Familie hoffen, dass das Urteil eine abschreckende Wirkung zeigt“.
Nach acht Monaten Prozessdauer fällte Richter Alexander Lobmüller im April vergangenen Jahres das Urteil nach Jugendstrafrecht. Besonders das Mordmerkmal „Heimtücke“ sei dabei zum Tragen gekommen, laut Lobmüller habe der verstorbene Mercedes-Fahrer zu keiner Zeit die Möglichkeit gehabt, dem „Angriff“ des Angeklagten zu entfliehen. Dem Angeklagten sei dies zu jeder Zeit bewusst gewesen. Kurz vor dem tödlichen Zusammenstoß hatte es bereits einen Beinahe-Unfall mit einer Fußgängerin gegeben.
Anwältin erklärt: Urteil gegen Wollhaus-Raser in Heilbronn ist ein klares Signal
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Revision gegen das Mordurteil abzuweisen, ist ein klares Signal: Rücksichtslose Raserei mit tödlichen Folgen kann Mord sein – und bleibt es auch“, sagt Rechtsanwältin Elisabeth Unger-Schnell.
Sie hatte die Witwe des Opfers als Nebenklägerin vertreten. „Für unsere Mandantin bedeutet das: Ihre Sicht auf das Geschehen wurde ernst genommen, ihr Leid anerkannt. Der Schuldspruch ist rechtskräftig. Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung durch die Entscheidung betätigt.“