Ministerium bekräftigt: Heilbronner Wollhaus-Raser soll abgeschoben werden
Nach der Verurteilung des Wollhaus-Rasers zu neun Jahren Haft unter anderem wegen Mordes soll der 21-Jährige abgeschoben werden. Zuvor muss aber ein Kriterium erfüllt sein.

Nach monatelangen Verhandlungen ist der spektakuläre Prozess gegen den Wollhaus-Raser mit einer Verurteilung unter anderem wegen Mordes zu Ende gegangen. Abgeschlossen ist er damit noch nicht. Denn die Verteidigung des 21-Jährigen hat Revision eingelegt. Parallel dazu hat das Land Baden-Württemberg angekündigt, den Mann, der Kurde mit türkischer Staatsbürgerschaft und in Heilbronn aufgewachsen ist, auszuweisen.
„Wer schwere Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen. Mit der Ausweisung verfolgen wir das Ziel, dem Verurteilten seinen Aufenthaltstitel zu entziehen“, macht der Staatssekretär im Justizministerium, Siegfried Lorek, (CDU) klar. Gegenüber dem Raser ist ein Ausweisungsverfahren beim Regierungspräsidium anhängig.
Wollhaus-Raser aus Heilbronn soll abgeschoben werden
Der zur Tatzeit 20-Jährige war im Februar 2023 mit seinem über 300 PS starken Auto in der Heilbronner Wollhausstraße mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto einer Familie gekracht. Der Vater starb noch an der Unfallstelle, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. Kurz zuvor hatte der 21-Jährige fast eine Frau auf einem Zebrastreifen überfahren, die gerade noch ausweichen konnte. Da der 21-Jährige nach diesem Vorfall erneut stark beschleunigte, geht die Staatsanwaltschaft von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Der Fahrer habe den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen, heißt es.
Der Mann war schon zuvor mehrfach wegen Verkehrsdelikten aufgefallen. Der Prozess hatte auch überregional für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes verurteilt wurde.
Abschiebung vom Wollhaus-Raser: Urteil muss rechtskräftig sein
Bevor eine Abschiebung in Frage kommt, muss jedoch erst das Urteil rechtskräftig sein. Deshalb muss eine Überprüfung des Verfahrens vom Bundesgerichtshof abgewartet werden. Wird die Revision verworfen, kommt der Verurteilte zunächst in Haft.
„In der Konsequenz arbeiten wir auch bereits daran, seinen Aufenthalt in Deutschland zu beenden und ihn aus der Strafhaft heraus abzuschieben“, betont Siegfried Lorek. Diese Entscheidung müsste dann die Staatsanwaltschaft treffen. „In der Regel wird eine Abschiebung frühestens nach Verbüßung der halben Strafe vollzogen“, erläutert ein Sprecher des Justizministeriums.