Tödlicher Unfall in Wollhausstraße: Angeklagter löschte Posts auf Social Media
Die Freundin des Angeklagten schweigt zur Fahrt. Der 21-Jährige selbst löscht nach dem Unfall sämtliche Posts in den sozialen Medien. Wird etwas verheimlicht?

Update vom 19.09.23, 20 Uhr: Der Bruder des Wollhausstraßen-Rasers wurde wegen eines illegalen Straßenrennens vom Gericht verurteilt.
Im Prozess rund um den Wollhaus-Raser sind noch viele Fragen offen. Mit beinahe 100 Stundenkilometern soll er laut Anklage in einen Mercedes gerast und dabei einen Unfall mit einem Toten sowie mehreren Verletzten verursacht haben. Bisherige Zeugenaussagen haben die Tragödie noch nicht aufklären können.
Welche Rolle spielte die Freundin des Angeklagten, die auf dem Beifahrersitz saß? Sie wurde am 6. September als Zeugin vernommen, wollte sich zur Fahrt aber nicht äußern. Sonst könne gegen sie eventuell ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, hatte ihr Anwalt damals das Schweigen begründet. Detailreiche Antworten gab sie dem Richter zu ihrer Beziehung zum Angeklagten ebenfalls keine. Alles müsse man ihr aus der Nase ziehen, hatte Richter Alexander Lobmüller kritisiert und drohte ihr zwischenzeitlich sogar Erzwingungshaft an.
Nach Unfall in der Wollhausstraße – Posts in sozialen Medien gelöscht
Eine Frage, die ebenfalls im Raum steht: Warum versuchte der Angeklagte Kontakt zur Ersthelferin aufzunehmen, die beim Unfall mit ihrer Mutter in unmittelbarer Nähe war? Beide kannten sich „vom Sehen her“. Warum löschte der Raser kurz nach der Tragödie sämtliche Posts in den sozialen Medien? Seine Freundin tat es ihm gleich. Gehörte er zur Raser-Szene und hatte eine Vorliebe zu getunten und schnellen Autos? Fragen, die die 19-Jährige – wie so viele bei ihrer Zeugenaussage – nicht beantwortete.
Fest steht: Die Anklage lautet auf Totschlag am Vater und versuchten Totschlag an seiner Frau und den beiden Kindern. Die Kammer hatte aber bereits zum Prozessauftakt zu erkennen gegeben, dass es sogar Mord sein könnte. „Damit kommen Staatsanwaltschaft und Landgericht zu verschiedenen rechtlichen Beurteilungen“, sagt Pressesprecher Lutz Hils. „Der Unterschied hat es in sich: Auf Mord steht zwingend lebenslänglich, auf Totschlag nicht unbedingt.“
Vierter Prozesstag am Landgericht Heilbronn: So geht es am 20. September weiter
Am 20. September geht die Gerichtsverhandlung weiter. Laut dem Pressesprecher des Landgerichts Heilbronn, Lutz Hils, sind fünf Zeugen geladen, darunter Freunde des Angeklagten, ein Polizeibeamter und medizinisches Personal.
Weil der BMW-Fahrer zur Tatzeit im Februar dieses Jahres 20 Jahre alt war, fällt der Fall in die Zuständigkeit der zweiten Großen Jugendkammer. Neun Nebenkläger treten bei der Verhandlung auf.