Heilbronner Raserprozess: Das große Schweigen des Angeklagten
Im Heilbronner Raserprozess sagt der Beschuldigte kein Wort zu seiner Person oder zu den Vorwürfen gegen ihn – auch sonst zeigt er keinerlei Regung. Ganz so kalt, wie es den Anschein hat, lässt ihn der Prozess aber womöglich nicht.

Rund ein halbes Jahr verhandelt das Landgericht Heilbronn inzwischen wegen der Todesfahrt des 21 Jahre alten Angeklagten vom 12. Februar 2023 in der Wollhausstraße. Angaben zu seiner Person oder gar zur Sache macht der Beschuldigte nicht. Seine Anwälte haben ihm Schweigen verordnet. Aber auch mimisch wirkt der türkische Staatsbürger so, als habe er mit dem Prozess nicht allzu viel zu tun. Dabei steht nicht weniger als eine Verurteilung wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes im Raum (eine Prozess-Chronologie finden Sie hier).
Regungslos hört er zu, wie Zeugen ihn belasten. Wie Freunden und Verwandten vom Richter Erzwingungshaft angedroht wird, weil sie ihn mit ihren ausweichenden Antworten im Zeugenstand nicht belasten wollen. Wie Schritt für Schritt seine bisherigen Vergehen im Straßenverkehr in der Hauptverhandlung ausgebreitet werden. Temposünden, Unfälle, Fahrerflucht und Falschaussagen inklusive.
Angeklagter bleibt ohne Regung im Heilbronner Raser-Prozess
Keine Regung zeigt er, wenn Punkt für Punkt erörtert wird, bei welcher Gelegenheit er die Unwahrheit gesagt hat. Die ganz einfach zu durchschauen und mühelos zu widerlegen sind. Unter anderem auch im Gespräch mit dem psychiatrischen Gutachter Professor Michael Günter, der ihm unter anderem auf Grundlage von unwahren und erfundenen Angaben attestiert, ein erhebliches Reifungsdefizit zu haben und deshalb nach Jugendrecht zu beurteilen sei.
Der augenscheinlich regungslose Angeklagte ist sich seiner Wirkung offenbar im Klaren. Er glaube, dass die anderen denken, der Prozess lasse ihn kalt. Das berichtet die Heilbronner Jugendgerichtshelferin Karin Nees aus einem der Gespräche, die sie mit dem Angeklagten geführt hat. In Wahrheit habe er aber Angst, etwas falsch zu machen. "Deshalb zeigt er keine Regung", sagt Karin Nees. Die Jugendgerichtshelferin beschreibt ihn als gut erzogen und sensibel. Als "einen jungen Menschen, der sich Gedanken macht". Anfangs habe er in der Haft viel geweint.
In einem Brief an seine Freundin und deren Bruder hat er aus dem Gefängnis heraus geschrieben, er hoffe jeden Tag, dass "dieser Albtraum" ein Ende nehme. Er sei unschuldig. Es handele sich um einen Unfall. "Inzwischen kommt er mit den Haftbedingungen zurecht", so die Jugendgerichtshelferin.
Immer wieder Vorfälle im Straßenverkehr beim Angeklagten im Raser-Prozess
In der Berufsschule hat der Angeklagte häufig den Unterricht geschwänzt. Und deswegen seine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker abbrechen müssen. In einem zweiten Betrieb konnte er seine Lehre fortsetzen – dank der Beziehungen seines Vaters. Dieses Arbeitsverhältnis ruht seit seiner Verhaftung im Februar 2023. Für den Heilbronner Jugendgemeinderat kandidierte er und wurde ins Gremium gewählt. An den Sitzungen nahm er aber nur sporadisch teil. Immer wieder fuhr er zu schnell.
Unfälle, Bußgelder und eine Schulung haben keine Bewusstseinsänderung ausgelöst. "Im Straßenverkehr legt sich bei ihm ein Schalter um", sagt die Jugendgerichtshelferin. Am 12. Februar 2023 überfuhr er in der Wollhausstraße fast eine Frau auf dem Zebrastreifen und krachte wenige Augenblicke später mit rund 100 Stundenkilometern in den Mercedes der Familie. Noch am selben Abend löschten er und seine Freundin ihre Einträge in den sozialen Medien.
Rechtsanwältin Stiefel-Bechdolf verliest im Raser-Prozess Brief mit Entschuldigung des Angeklagten
Der Kinder- und Jugendpsychiater Professor Günter schreibt dem Angeklagten einen Intelligenzquotienten von 91 zu. "Das ist unterer Durchschnitt", sagt der Gutachter. Wie schon die Jugendgerichtshelferin beschreibt auch der Tübinger Professor den Angeklagten als einen Menschen mit inneren Konflikten. Nach außen angepasst, nach innen ein Rebell. Der sich gegen die strengen Vorgaben seiner Familie wendet. Vor allem zu seiner dominanten Mutter habe er ein geradezu kindliches Verhältnis.
In einem Brief an die Opferfamilie, den Rechtsanwältin Anke Stiefel-Bechdolf Ende Januar während der Hauptverhandlung vorliest, bittet der 21-Jährige um Entschuldigung. "Auch wenn euch das nicht hilft, sollt ihr wissen, wie sehr ich euren Schmerz fühle." Bis an sein Lebensende würde er der Familie gern helfen und sie unterstützen. Nichts auf der Welt könne den geliebten Menschen ersetzen. "Wenn ich bete, bete ich auch für euch", liest die Verteidigerin vor. Auch hier zeigt der Angeklagte keine Regung. Mit einem kurzen "Ja" beantwortet er die Frage des Richters, ob er bestätigen könne, dass es sich um seinen Brief handele, den Anke Stiefel-Bechdolf vorgelesen hat.
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