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Raser-Prozess in Heilbronn: Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf verteidigt Gutachten gegen Kritik

  
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Im sogenannten Heilbronner Raser-Prozess hat die Anwältin des Angeklagten Kritik am psychiatrischen Sachverständigen als unseriös bezeichnet. Das Urteil fällt voraussichtlich am 10. April.

Der Angeklagte sagt auf Anraten seiner Anwälte nichts.
Der Angeklagte sagt auf Anraten seiner Anwälte nichts.  Foto: Archiv/Kunz

Im sogenannten Raser-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht hat Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf am Freitag die Kritik am Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Professor Michael Günter aus Tübingen zurückgewiesen. Die Behauptung der Nebenklagevertreterin Elisabeth Unger-Schnell werde "auf objektiv falsche Behauptungen gestützt" und sei "in hohem Maße unseriös".

Der Tübinger Kinder- und Jugendpsychiater hat am 29. Januar dem 21 Jahre alten Angeklagten ein "erhebliches Reifungsdefizit" attestiert. Er müsse nach Jugendstrafrecht beurteilt werden. Unger-Schnell hat am darauffolgenden Verhandlungstag das Gutachten angezweifelt und dem Professor mangelnde Objektivität unterstellt.


Kritik am psychiatrischen Gutachten im Raser-Prozess in Heilbronn: Nebenklage spricht von mangelnder Objektivität 

Dabei bezog sie sich auf einen Aufsatz des Professors von 2008, in dem er sich dafür ausspricht, "Heranwachsende generell dem Jugendgerichtsgesetz" zu unterwerfen. Darüber hinaus stütze sich sein Gutachten auf Unwahrheiten, die der Angeklagte ihm bei der Untersuchung aufgetischt habe. Psychologische Tests allein entsprächen nicht den Standards.

Für Stiefel-Bechdolf entbehre letzteres "jeglicher Grundlage". Genau das Gegenteil sei nämlich der Fall. Die Schlussfolgerungen von Unger-Schnell zum Aufsatz von 2008 bezeichnete die Verteidigerin als unseriös. "Entweder hat die Nebenklagevertreterin den Aufsatz nicht gelesen oder aber nicht verstanden", so Stiefel-Bechdolf.

Weitere Verhandlungen im Raser-Prozess: Urteil könnte im April in Heilbronn gesprochen werden

Am 12. Februar 2023 ist der damals 20 Jahre alte Angeklagte mit seinem BMW in der Wollhausstraße mit knapp 100 Stundenkilometern in das Auto einer Familie gekracht. Der Mann starb am Unfallort, die Frau und die beiden Kinder wurden zum Teil schwer verletzt. Die Kammer hält eine Verurteilung unter anderem wegen Mordes für denkbar. Das Urteil wird voraussichtlich am Mittwoch, 10. April, gesprochen.

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Kommentare

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Wilfried Müller am 14.02.2024 17:44 Uhr

Vor 10 Jahren hat Heinz Buschkowsky ehemaliger Bürgermeister in Berlin neu Köln schon erzählt wie solche Falle durch einen Friedenrichter geregelt werden, mit ganz viel Geld, Wenn ich die Stimme. richtig gelesen habe wurde das im Vorfeld auch versucht. Da verlass ich mich doch lieber auf deutsche unabhängige Richter
Der junge Mann bekommt seine Strafe und in einigen Jahren eine 2. Chance, denn bei uns ist die Blutrache schon einige 100 Jahre abgeschafft. Dann macht er wieder neu seinen Führerschein und kann dann mit der Ausbildung im Knast zurück in die Gesellschaft.


Vor 10 Jahren hat Heinz Buschkowsky ehemaliger Bürgermeister in Berlin neu Köln schon erzählt wie solche Falle durch einen Friedenrichter geregelt werden, mit ganz viel Geld, Wenn ich die Stimme. richtig gelesen habe, wurde das im Vorfeld auch versucht. Da verlass ich mich doch lieber auf deutsche unabhängige Richter
Der junge Mann bekommt seine Strafe und in einigen Jahren eine 2. Chance, denn bei uns ist die Blutrache schon einige 100 Jahre abgeschafft. Dann macht er wieder neu seinen Führerschein und kann dann mit der Ausbildung im Knast zurück in die Gesellschaft. Den Kinder fehlt lebenslang der Vater, da helfen auch keine windigen Gutachten.
Wo ist die Waffe, also das Auto geblieben. Ich hoffe der Staat verwertet es zu gunsten der Kinder

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