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Erneut lebenslange Haftstrafe im Löwenstein-Mordprozess

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Das Heilbronner Landgericht verurteilt den Obersulmer Georg M. wie schon 2018 zur Höchststrafe. Es sieht klare Belege für die kaltblütige Tat, bei der der Täter der fliehenden 59-Jährigen mehrfach in den Rücken stach. Die Verteidiger kündigen noch im Gerichtssaal Revision an.

von Carsten Friese
Am Freitag wurde im Heilbronner Landgericht das Urteil im Löwenstein-Mordprozess verkündet. Der Angeklagte wurde erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Foto: Mario Berger
Am Freitag wurde im Heilbronner Landgericht das Urteil im Löwenstein-Mordprozess verkündet. Der Angeklagte wurde erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Foto: Mario Berger

Lebenslange Haftstrafe für den Mord an seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau: Gegen Georg M. (66) hat das Heilbronner Landgericht am Freitag dieselbe Strafe wie bei der Erstauflage im Jahr 2018 verhängt.

Der Angeklagte bekommt es erneut Schwarz auf Weiß, dass er aus Eifersucht und Sorge vor einem Gesichtsverlust in der Familie Margot M. (59) Ende März 2017 mit 14 Schnitten und Stichen auf dem Parkplatz der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein kaltblütig getötet hat Margot M. arbeitete dort, lief an dem Abend zu ihrem geparkten Auto, als die Attacke geschah. Sie wollte fliehen. Der Täter stach in Hals, Oberkörper und mehrfach auch in den Rücken.

Gericht: Kein Alibi, aber ein klares Motiv und Widersprüche in den eigenen Aussagen

"Wir sind von der Täterschaft überzeugt", fasste Vorsitzende Richterin Eva Bezold zusammen. Sie verwies darauf, dass Georg M. zur Tatzeit kein Alibi, aber ein klares Motiv gehabt habe. Sie zählte DNA-Spuren auf, an der Jacke des Tatopfers, an einer Getränkedose am Tatort, die mit sehr hohen Wahrscheinlichkeiten Merkmale des 66-Jährigen aufweisen. Das Gericht glaubte nicht einer spät im Verfahren vorgetragenen Version samt Zeugen, dass Georg M. am Tattag seine Ehefrau getroffen habe. Bei den Ermittlern und anderen Bekannten hatte er noch dargelegt, seine getrennt von ihm lebende Frau seit Monaten nicht gesehen zu haben. Als Lüge stufte das Gericht die neue Behauptung ein.

Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Georg M. hat den Mord stets bestritten. Als Motiv sah die Kammer den Fakt, dass Margot M. nach der Trennung einen neuen Lebenspartner hatte. Georg M. habe seinen Sohn aufgefordert, den neuen Mann zu boykottieren - was dieser ablehnte. "Sie sahen sich durch den neuen Lebensgefährten aus der Familie gedrängt", nannte die Richterin einen Hintergrund der Tat. Und: Der 66-Jährige habe die Fassade eines fürsorgenden Familienvaters "um jeden Preis" aufrecht erhalten und die Familie - Sohn, Tochter und ihn selbst - durch die Tat noch einmal zusammenführen wollen.

 


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Die Richterin rät dem verurteilten Mörder, sich seiner Schuld zu stellen

Tatort der brutalen Mordtat: Mit 14 Stichen und Schnitten wurde eine 59-jährige hier im Bereich der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein getötet. Foto: Archiv/Maier
Tatort der brutalen Mordtat: Mit 14 Stichen und Schnitten wurde eine 59-jährige hier im Bereich der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein getötet. Foto: Archiv/Maier  Foto: Maier

Ein Mord aus Heimtücke ist für das Gericht die Folge der Gedankengänge. Bezold riet Georg M., im Gefängnis "sich Ihrer Schuld zu stellen" - um dadurch noch einmal den Weg zu seinen Kindern zu finden. Die waren im Prozess Nebenkläger, wie beim ersten Mal. Ihr Anwalt, Christoph Wingerter, hatte wie die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Vater gefordert. "Die Indizien waren vernichtend", sagte Wingerter. Für die Kinder sei der Ausgang "vorhersehbar" gewesen.

Georg M.s Verteidiger werden das Urteil anfechten und in Revision gehen. Ralf Steiner sprach von einer dünnen Beweiswürdigung. Beim ersten Urteil vor dem Landgericht im April 2018 hatten andere Richter die Tat als "glasklaren Mord aus Heimtücke mit höchster Absicht" eingestuft. Auch da war M. zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof sah im Urteil jedoch Fehler bei der Darstellung der DNA-Spuren. Er hob es im Mai 2019 wieder auf.

 

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