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Mordfall Löwenstein: Georg M. zu lebenslanger Haft verurteilt

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Im Prozess um den Mord an der 59 Jahre alten Margot M. auf dem Parkplatz der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein hat das Heilbronner Landgericht am Freitag den 63 Jahre alten Ehemann Georg M. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Von Carsten Friese

Eindeutiger geht es nicht: „Das war ein glasklarer Mord aus Heimtücke, mit höchster Absicht. Daran haben wir nicht den geringsten Zweifel.“ Mit diesen Worten hat Richter Roland Kleinschroth am Freitag den Schlusspunkt im Prozess um den Löwensteiner Mordfall gesetzt und den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Obwohl die Tatwaffe nie gefunden wurde, sahen die Richter es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Obersulm seiner Frau Ende März 2017 aufgelauert und sie mit neun Messerstichen getötet hatte. 

Bis auf den letzten Platz gefüllt ist der Große Strafkammersaal des Landgerichts, als der Richter den 63 Jahre alten Georg M. für die „menschenverachtende“ Bluttat an seiner Ehefrau verantwortlich macht. Mehrfach bezeichnet er den 63-Jährigen als Lügner, der seine Familie terrorisiert und belogen und sich in manchen Dingen selbst verraten habe.

Indizien waren erdrückend

Für die Kammer ist es aufgrund der vielen Indizien eindeutig, dass nur der Angeklagte der Täter sein kann, der die 59-jährige Margot M. Ende März 2017 auf einem Parkplatz am Hintereingang der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein mit einem Halsschnitt und neun Messerstichen getötet hat. Das Opfer verblutete vor Ort. Nach Überzeugung des Gerichts versteckte sich der Angeklagte an jenem Abend an der Tagungsstätte, wo seine Frau arbeitete. Er näherte sich demnach seiner zum Auto laufenden Frau von hinten und setzte zu einem Halsschnitt an. Als sie sich umdrehte, versetzte er ihr einige Stiche in den Oberkörper und stach ihr bei ihrer Flucht fünf Mal in den Rücken. „Brutaler geht es nicht“, sagt Kleinschroth, nennt es ein Vorgehen mit absoluten Vernichtungswillen.

Als Motiv nennt der Vorsitzende Richter, dass Georg M. auch nach Trennung seiner Frau von ihm die Kontrolle über Margot M. behalten wollte. Sie sei jedoch mit ihrem neuen Lebenspartner glücklich gewesen. Georg M. habe ihre E-Mail- und Facebook-Postfächer kontrolliert, habe den neuen Mann als Lebenspartner als Bedrohung empfunden. Als der Versuch, am Telefon mit ihr über eine Rückkehr zu ihm zu reden, scheiterte, sei für Georg M. der Plan gereift, ihr Leben zu beenden.

DNA-Spur an Dose ist für das Gericht ein Treffer hoch fünf

Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Für das Gericht gab es aber „so viele Indizien“, dass Kleinschroth die Aussage des Angeklagten zum Prozessende als „unsäglich“ bezeichnete. Darin hatte der 63-Jährige beteuert, zur Tatzeit zu Hause gewesen zu sein, nichts mit dem Mord zu tun zu haben.

Für das Gericht ist nicht nur die DNA-Spur des Angeklagten auf einer leeren Getränkedose am Tatort, die Margot M. am Tatabend mit zum Auto brachte, „ein Treffer hoch fünf“. Erklärt hat Georg M. diese Spur nicht. Mutmaßungen der Verteidigerin, die Polizei habe die Spur eventuell eingeschleppt, verwarf das Gericht. Für die Kammer ist es absolut plausibel, dass Margot M. sich mit der Dose gegen den Angriff wehrte und den Täter traf.

Verräterisches Googeln des Tatorts im Internet

Eine Zeugin, die einen Verdächtigen am Tatabend weglaufen sah, beschrieb den Mann mit einer Statur und einer Kleidung, die zu Georg M. passte. Als sie ein Video unter mehreren sah, auf dem Menschen beim Tanken zu sehen sind, tippte sie auf Georg M. DNA-Spuren des Ehemanns auf der Jacke des Opfers sind für die Kammer ein weiteres klares Indiz. Einige passten genau zu einem Angriff mit einem Messer von hinten. Georgs M. späte Aussage, seine Ehefrau habe ihn am Morgen der Tat noch besucht, glaubte das Gericht nicht. Bei der Polizei hatte er vorher ausgesagt, seine Frau schon über ein Jahr nicht mehr getroffen zu haben. Zudem hatte der Angeklagte anderen offenbar kurz nach der Tat erzählt, dass die Handtasche seiner Frau nicht geraubt worden war. Die Polizei hatte davon nichts gesagt. „Das ist Täterwissen“, betont der Richter.

Und: Nur wenige Stunden vor der Tat googelte der Angeklagte auf seinem PC Luftbilder der Tagungsstätte in Löwenstein. Für das Gericht ein Fakt, „der Sie auch verrät“. Mit stoischer Ruhe, ohne sichtbare Regung, nahm Georg M. im Gerichtssaal das Urteil an.

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Lob für Ermittler, Verteidigung wird Urteil wohl anfechten

Ein Sonderlob zollte Richter Roland Kleinschroth dem Hauptermittler der Polizei. Die Ermittlungen in dem Mordfall seien "eine polizeiliche Meisterleistung" gewesen, dadurch sei die kaltblütige Tat vollständig aufzuklären gewesen. Wie die Ermittler die Herkunft und den genauen Weg der wichtigen Getränkedose nachermittelt hätten, sei sensationell gewesen.

"Sie haben geglaubt, Sie können den perfekten Mord begehen", sagte der Richter in Richtung des Angeklagten. "Den gibt es aber nicht."

Lebenslang bedeutet, dass der Angeklagte bei Rechtskraft des Urteils 15 Jahre im Gefängnis bleibt, ehe eine mögliche Freilassung geprüft wird. Da er schon ein Jahr in U-Haft saß, wäre das dann der Fall, wenn er 77 ist.

Verteidigerin Julia Weiß kündigte nach dem Urteil an, voraussichtlich in Revision zu gehen. Sie werde es mit ihrem Mandanten noch besprechen.

Sohn und Tochter des Angeklagten und der getöteten Margot M. erlebten als Nebenkläger das Urteil mit. Er gehe davon aus, dass der Täter nun bestraft wurde, sagte der 33-jährige Sohn auf Anfrage. 

 

 

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