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Löwenstein-Mordprozess: Der Angeklagte Georg M. bleibt in U-Haft

  
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Das Heilbronner Landgericht weist einen Antrag der Verteidigung im Mordprozess zurück. Es stuft den 66 Jahre alten Angeklagten weiter als dringend tatverdächtig ein, seine Ehefrau auf einem Parkplatz heimtückisch ermordet zu haben. Seit rund 44 sitzt M. mittlerweile in U-Haft.

von Carsten Friese
Tatort der brutalen Mordtat: Mit 14 Stichen und Schnitten wurde eine 59-jährige hier im Bereich der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein getötet.
Foto: Archiv/Maier
Tatort der brutalen Mordtat: Mit 14 Stichen und Schnitten wurde eine 59-jährige hier im Bereich der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein getötet. Foto: Archiv/Maier  Foto: Maier

Kurz vor Weihnachten wollte er mitten im Prozess um den Mord an seiner Ehefrau in Löwenstein aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Damit ist der Angeklagte Georg M. (66) jetzt klar gescheitert.

Wie die Stimme erfuhr, hat das Heilbronner Landgericht einen Antrag auf Haftentlassung kurz vor dem Jahreswechsel als unbegründet zurückgewiesen. Die Richter halten Georg M. nach wie vor für dringend tatverdächtig, seiner Ehefrau Margot Ende März 2017 auf einem Parkplatz der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein aufgelauert und sie mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Das Gericht verweist auf Ausführungen der DNA-Gutachterin zu Genspuren des Angeklagten am Tatort und an Kleidungsstücken der Getöteten.

Die Richter verweisen auf eine erhebliche Fluchtgefahr: Immerhin drohe die Höchststrafe

Die Richter stellen fest, dass der Angeklagte bei einer Verurteilung mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen müsse. Durch die Schwere des Tatvorwurfs bestehe nach wie vor eine erhebliche Fluchtgefahr, so dass eine Aufhebung des Haftbefehls für die Richter nicht in Betracht kommt. Seit rund 44 Monaten sitzt Georg M. bereits in U-Haft.

In einem ersten Prozess war M. vor dem Heilbronner Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof sah im schriftlichen Urteil jedoch Mängel bei der Darstellung des Sachverhalts zu den DNA-Spuren und hob das Urteil auf. Jetzt wird das Geschehen seit August in einem zweiten Prozess vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu aufgerollt. Bis Ende März sind weitere Sitzungstermine angesetzt. 

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