Löwenstein-Mordprozess: Der Angeklagte Georg M. bleibt in U-Haft
Das Heilbronner Landgericht weist einen Antrag der Verteidigung im Mordprozess zurück. Es stuft den 66 Jahre alten Angeklagten weiter als dringend tatverdächtig ein, seine Ehefrau auf einem Parkplatz heimtückisch ermordet zu haben. Seit rund 44 sitzt M. mittlerweile in U-Haft.

Kurz vor Weihnachten wollte er mitten im Prozess um den Mord an seiner Ehefrau in Löwenstein aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Damit ist der Angeklagte Georg M. (66) jetzt klar gescheitert.
Wie die Stimme erfuhr, hat das Heilbronner Landgericht einen Antrag auf Haftentlassung kurz vor dem Jahreswechsel als unbegründet zurückgewiesen. Die Richter halten Georg M. nach wie vor für dringend tatverdächtig, seiner Ehefrau Margot Ende März 2017 auf einem Parkplatz der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein aufgelauert und sie mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Das Gericht verweist auf Ausführungen der DNA-Gutachterin zu Genspuren des Angeklagten am Tatort und an Kleidungsstücken der Getöteten.
Die Richter verweisen auf eine erhebliche Fluchtgefahr: Immerhin drohe die Höchststrafe
Die Richter stellen fest, dass der Angeklagte bei einer Verurteilung mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen müsse. Durch die Schwere des Tatvorwurfs bestehe nach wie vor eine erhebliche Fluchtgefahr, so dass eine Aufhebung des Haftbefehls für die Richter nicht in Betracht kommt. Seit rund 44 Monaten sitzt Georg M. bereits in U-Haft.
In einem ersten Prozess war M. vor dem Heilbronner Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof sah im schriftlichen Urteil jedoch Mängel bei der Darstellung des Sachverhalts zu den DNA-Spuren und hob das Urteil auf. Jetzt wird das Geschehen seit August in einem zweiten Prozess vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu aufgerollt. Bis Ende März sind weitere Sitzungstermine angesetzt.
Mord Löwenstein
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30. März 2017: Tötungsdelikt vor Evangelischer Tagungsstätte
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19. Januar 2018: Der Prozess um den Mord in Löwenstein beginnt
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19. Januar 2018: Angeklagter schweigt zum Prozessauftakt
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19. Januar 2018: Grausame Details beim Prozessauftakt
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22. Januar 2018: Die letzten Minuten des Opfers
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26. Januar 2018: Die Indizienkette wird dichter
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02. Februar 2018: Sonderbare Flucht vor dem Ehemann
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15. Februar 2018: Hatte der Angeklagte innerhalb der Familie des Opfers Hausverbot?
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02. März 2018: Sonderbare Brandstelle im Fokus
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17. April 2018: Sohn stuft Vater als Mörder seiner Mutter ein
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20. April 2018: Georg M. zu lebenslanger Haft verurteilt
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08. Mai 2019: BGH kippt das Urteil zum Mordfall Löwenstein
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15. Juli 2020: Der Mord wird neu vor Gericht aufgerollt
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10. August 2020: Tatort-Zeugin belastet den Angeklagten
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18. September 2020: Angeklagter meldet sich im Prozess ausführlich zu Wort
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6. Januar 2021: Der Angeklagte Georg M. bleibt in U-Haft

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