Mord in Löwenstein: Angeklagter schweigt zum Prozessauftakt
Knapp zehn Monate nach der Tötung einer 59-Jährigen vor der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein muss sich der Ehemann wegen Mordes vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Am Freitag war Prozessauftakt.

Nach rund einer Stunde am ersten Tag im Löwensteiner Mordprozess wurde die Verhandlung am Landgericht Heilbronn schon wieder unterbrochen. Da der angeklagte Georg M. am Freitagmorgen wie angekündigt weder zu sich noch zur Sache Angaben machte, beschränkte sich die Kammer darauf Einiges aus den Akten vorzulesen, um die persönlichen Verhältnisse des 63-Jährigen zu beleuchten.
Die Staatsanwaltschaft wirft Georg M. heimtückischen Mord vor. Er soll im März 2017 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau auf dem Parkplatz vor der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein – wo sie arbeitet – aufgelauert und brutal erstochen haben. Die Tatwaffe wurde bis heute nicht gefunden. Der Angeklagte bestreitet, der Täter zu sein.
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Laut den Akten war das Paar mehr als 40 Jahre verheiratet, hatte aber zuletzt Gütertrennung vereinbart und sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Georg M. verkaufte als freier Handelsvertreter neue Küchen, war aber offenbar in großen finanziellen Schwierigkeiten. Anfang 2015 hatte er den Offenbarungseid abgeleistet. Bei der Krankenversicherung hatte er seine Beiträge nicht gezahlt, war mit 35.000 Euro im Rückstand.
Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth richtete beim Prozessauftakt einige eindringliche Worte an den Angeklagten. „Wenn man etwas gemacht hat, es abstreitet und überführt wird, ist das Vertrauen in der Familie endgültig zerstört.“ Im Gerichtssaal sitzen auch Tochter rund Sohn – beide erwachsen – als Nebenkläger. Sie erhoffen sich von dem Prozess, dass die Wahrheit ans Licht kommt.
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Richter Kleinschroth zählte die Indizien auf, auf die sich die Anklage stützt: Am Tatort wurde eine Red-Bull-Dose gefunden mit einer DNA-Spur von Georg M.. Ein Spürhund der Polizei hatte die Spur des Täters verfolgt. E-Mails in Kontaktbörsen kurz vor der Tat. Telefonüberwachungsprotokolle nach der Tat. Erkenntnisse aus der Besuchsüberwachung im Gefängnis, Georg M. sitzt in Untersuchungshaft. In Bezug auf Letzeres sagte der Richter: „Wir verbitten uns jede Einflussnahme auf das Aussageverhalten von Sohn und Tochter durch Dritte.“
Die Staatsanwaltschaft gibt als Motiv für den Mord an, dass sich die Ehefrau endgültig von Georg M. trennen wollte, sie hatte einen neuen Lebensgefährten. Der Angeklagte habe das Gefühl gehabt, seine Ehefrau wolle die gemeinsame Familie zerstören. Das sei unerträglich für ihn gewesen.
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