Löwenstein-Mord: Tatort-Zeugin belastet den Angeklagten
Eine junge Frau sah zur Tatzeit einen Mann mit etwas flatterndem Weißem davonrennen. Der Angeklagte trug kurze Zeit zuvor ein weißes Hemd, wie ein Tankstellenvideo belegt. Sein Anwalt sieht in der Aussage keine Beweiskraft. Ein erstes Indiz ist es dennoch.

Wie schnell verblassen Erinnerungen von Tatortzeugen gut drei Jahre nach einem Kapitalverbrechen? Im neuen Prozess um den Löwenstein-Mordfall haben zwei Zeuginnen zum Tatabend ausgesagt - und eine der jungen Frauen hat den Angeklagten Georg M. (66) zumindest ein Stück weit belastet.
M. ist angeklagt, seine getrennt von ihm lebende Ehefrau Margot Ende März 2017 auf einem Parkplatz an ihrer Arbeitsstelle, der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein, mit 14 Stichen und Schnitten getötet zu haben. Eifersucht soll das Motiv gewesen sein, da die 59-Jährige einen neuen Partner hatte.
Laute Frauenschreie und klackende Schuhsohlen
Georg M. streitet die Tat ab. Am Montag schilderte eine junge Krankenpflegerin, die damals auf einem Seminar im Löwenstein war, wie sie gegen 21.30 durch ihr offenes Zimmerfenster laute Frauenschreie hörte. Erst dachte sie an einen Scherz von Klassenkameraden. Als sie dann laute Geräusche klackender Schuhe hörte, ging sie ans Fenster und sah nach ihren Angaben einen Mann ab 40 Jahren aufwärts mit normaler Statur "schnell davonrennen". Auffallend sei etwas flatternd Weißes im Bereich der Unterarme gewesen. Ermittler entdeckten ein Video von Georg M., das ihn am Tatabend gegen 19.40 Uhr an einer Tankstelle in Neckarsulm zeigt. Darauf hat er ein langes weißes Hemd an mit kurz umgeschlagenen Ärmelenden.
Als die Ermittler der Zeugin einen Monat nach der Tat ein neunminütiges Video von dieser Tankstelle zeigten, sagte die Zeugin bei Georg M. "Halt" und dass das weiße Hemd, die Brille sowie der nach vorn gebeugte Gang zu dem Mann passen würden, den sie am Mordabend weglaufen sah. Auch die Statur sowie das Alter kämen hin, zum Gesicht könne sie nichts sagen. Aber: "Vom Gesamtbild" könnte es die Person sein, auf "mehr als 50 Prozent" legte sie sich damals fest.
Ist es das erste habhafte Indiz im zweiten Prozess um den Mordfall, nachdem der erste Prozess mit dem Lebenslang-Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden war? Die Bundesrichter hatten kritisiert, dass Analysen zu einer Genspur des Angeklagten am Tatort nicht ausreichend dargestellt worden seien.
Opfer taumelte noch einige Schritte und brach dann vor einer zweiten Zeugin zusammen
Eine zweite Zeugin, die am Tatabend angsterfüllte Schreie hörte und eine taumelnde, dann zusammenbrechende Frau vor einem geöffneten Auto erblickte, sah im Augenwinkel eine Person Richtung Wald weglaufen. An Details hat sie keine Erinnerung mehr. Bei der Polizei gab sie an, dass die Person vermutlich ein weißes T-Shirt trug.
Für die Tat blieben dem Mörder maximal drei Minuten Zeit
Für Verteidiger Ralf Steiner haben die Aussagen der einen Zeugin zu den Videoszenen von der Tankstelle keine große Beweiskraft. Da in der rund neunminütigen Sequenz zwar mehrere Personen, aber nur eine mit einem weißen Hemd und umgeschlagenen Ärmeln auftauche, sei der Wiedererkennungswert seiner Meinung "gleich null".
Für die Tat mit 14 Stichen und Schnitten in Brust, Bauch, Rücken und Hals des Opfers hatte der Täter nicht viel Zeit. Um 21.31 Uhr verließ Margot M. laut Zeiterfassung ihren Arbeitsplatz, um 21.34 Uhr ging der erste Notruf ein. Wertsachen wurden Margot M. keine geraubt.
Mord Löwenstein
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30. März 2017: Tötungsdelikt vor Evangelischer Tagungsstätte
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19. Januar 2018: Der Prozess um den Mord in Löwenstein beginnt
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19. Januar 2018: Angeklagter schweigt zum Prozessauftakt
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19. Januar 2018: Grausame Details beim Prozessauftakt
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22. Januar 2018: Die letzten Minuten des Opfers
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26. Januar 2018: Die Indizienkette wird dichter
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02. Februar 2018: Sonderbare Flucht vor dem Ehemann
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15. Februar 2018: Hatte der Angeklagte innerhalb der Familie des Opfers Hausverbot?
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02. März 2018: Sonderbare Brandstelle im Fokus
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17. April 2018: Sohn stuft Vater als Mörder seiner Mutter ein
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20. April 2018: Georg M. zu lebenslanger Haft verurteilt
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08. Mai 2019: BGH kippt das Urteil zum Mordfall Löwenstein
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15. Juli 2020: Der Mord wird neu vor Gericht aufgerollt
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10. August 2020: Tatort-Zeugin belastet den Angeklagten
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18. September 2020: Angeklagter meldet sich im Prozess ausführlich zu Wort
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6. Januar 2021: Der Angeklagte Georg M. bleibt in U-Haft

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