Mordprozess: Sohn stuft Vater als Mörder seiner Mutter ein
Im Prozess um den Mord an einer 59-jährigen Frau auf dem Parkplatz der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein wurden heute vor dem Heilbronner Landgericht die Plädoyers gehalten.

Überraschende Aussage im Löwensteiner Mordprozess: Der Sohn der getöteten Margot M. hat am Tag der Plädoyers seinen Vater heute eindeutig als Mörder eingestuft. Vor allem mit Blick auf die gefundenen Genspuren am Tatort müsse er sagen, „dass die Schuld für den Tod meiner Mutter bei meinem Vater liegt - und zwar tief“.
Das Abstreiten der Tat und die Tatsache, dass der 63-jährige Georg M. mit einer späten Aussage versucht habe, den Verdacht auf seinen Sohn zu lenken, nannte dieser „sehr erbärmlich und widerlich“.
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Zuvor hatte Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Er sah bei einer Fülle an Indizien keinen Zweifel an der Täterschaft. Andere hätten „weit und breit kein Motiv“.
Nebenklageanwalt Christoph Wingerter forderte ebenfalls eine lebenslange Haftstrafe. Der Ehemann habe es nicht verkraftet, dass seine Frau sich endgültig von ihm gelöst und einen neuen Partner hatte. Die Verteidigerin wird noch plädieren. Ein Urteil fällt am Freitag.
Verteidigung fordert Freispruch
Einen Freispruch für ihren Mandanten forderte dagegen Verteidigerin Julia Weiß. „Nicht jede DNA ist ein Tatnachweis“, sagte sie, verwies auf mögliche Verunreinigungen durch die Ermittler, die nicht immer in Schutzkleidung gearbeitet hätten.
Weder die Genspur an einer Holzlatte im Wald noch die an einer Getränkedose am Tatort könne der Angeklagte erklären. Für Weiß sind die gewonnen DNA-Spuren als Beweis für die Täterschaft für sich genommen „nicht ausreichend“. Eine Holzlatte habe Georg M. zum Beispiel öfter über Gerätelieferungen seiner Firma erhalten.
Es gebe keine direkten Tatortzeugen, keinen Nachweis, wie ihr Mandant zum Tatort und zurückgekommen sei; man habe keine Tatkleidung in seiner Wohnung gefunden auch nicht die Tatwaffe.
Genspuren von Georg M. an der Jacke der mit neun Messerstichen getöteten Margot M. erklärte die Verteidigerin damit, dass die 59-Jährige am Morgen des Tattags ihren Ehemann nach belegbaren Telefonaten im Vorfeld spontan besucht habe. Diese Aussage hatte der Angeklagte jedoch erst zum Prozessende im Gericht gemacht. Zuvor hatte er nie über einen derartigen Besuch gesprochen.
Unterm Strich reichen die Indizien nach Einstufung der Verteidigerin nicht aus, um Zweifel an der Täterschaft auszuräumen. Freispruch, sofortige Haftentlassung und eine Entschädigung von Georg M. für die rund einjährige Untersuchungshaft forderte Weiß.
Die Chronologie des Prozesses:
- Angeklagter äußert sich zu Mordvorwürfen (22.03.2018)
- Gutachterin wertet Genspuren vom Tatort aus (20.03.2018)
- Brüder trauen Georg M. die Tat nicht zu (16.02.2018)
- Hausverbot für den Angeklagten? (15.02.2018)
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Gutachter bleibt bei Frage der Schuldfähigkeit vage (13.04.2018)
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