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Löwenstein-Mord: Angeklagter spricht von Manipulationen

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Im Prozess vor dem Heilbronner Landgericht nimmt Georg M. seine Tochter in eine Art Verhör. Sie reagiert mit Emotionen. Eine Aussage belastet den Vater.

von Carsten Friese
Der abgesperrte Tatort nach der Bluttat Ende März 2017: die Parkfläche (Bildhintergrund) der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein. Hier war eine 59-jährige Frau mit mehr als zehn Messerstichen und -schnitten getötet worden.
Der abgesperrte Tatort nach der Bluttat Ende März 2017: die Parkfläche (Bildhintergrund) der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein. Hier war eine 59-jährige Frau mit mehr als zehn Messerstichen und -schnitten getötet worden.  Foto: Archiv/Maier

Am Ende wurde es hochemotional: Im Prozess um den Löwenstein-Mordfall auf dem Gelände der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein hat sich der Angeklagte am Freitag ausführlich zu Wort gemeldet.

Nachdem seine Tochter von den Richtern lange zum Leben in der Familie und zum Tatzeitraum befragt worden war, nahm Georg M. (66) seine 39 Jahre alte Tochter in eine Art Verhör. Er stellte Fragen, wie er sich dann und da verhalten habe, wollte Dinge klarstellen, zurechtrücken, anders gewichten. Dann sagte er, ob sie schon einmal auf die Idee gekommen sei, dass Ermittlungsergebnisse auch "manipuliert" sein könnten.

14 Stiche in Hals, Oberkörper, Rücken

Das saß. Mit lauter, weinerlicher Stimme verwies die Tochter darauf, dass "so viele Sachen" in den Akten stünden, dass sie sich wünsche, "dass alles anders ist" - also nicht ihr Vater als Mörder der Mutter in Frage käme. Sie erzählte von heftigen Vorwürfen von der Familienseite des Vaters und fragte, ob es das sei, was sie und ihr Bruder "verdient haben".

Laut Anklage soll Georg M. seine getrennt von ihm lebende Ehefrau Ende März 2017 aus Eifersucht getötet haben. Weil Margot M. (59) einen neuen Partner hatte und ihr Noch-Ehemann das nicht ertrug, soll er ihr auf dem Parkplatz ihrer Arbeitsstätte in Löwenstein aufgelauert und sie mit 14 Stichen in Hals, Oberkörper und Rücken getötet haben.

Streit nach Auftritt eines Gerichtsvollziehers

Georg M. bestreitet die Tat. Das Tatmesser wurde nie gefunden. Die Tochter berichtete einerseits, dass der Vater immer gut zu den Kindern gewesen sei, es nie Übergriffe auf sie oder die Mutter gegeben habe. Sie berichtete aber auch von Brüchen mit dem Vater, weil er mit ihrem moslemischen Ex-Freund nicht einverstanden gewesen sei. Ein anderes Mal gab es Streit, weil der Vater auf den Namen der Tochter ein Auto per Kredit gekaut habe, die Raten aber nicht alle gezahlt habe und plötzlich der Gerichtsvollzieher bei der Tochter auftauchte. Fakt ist: Finanzielle Probleme gab es in der Familie immer wieder. Einige berufliche Projekte des Angeklagten schlugen fehl.

Als die Mutter ab Ende 2016 den neuen Partner hatte, spürte die Tochter bei einem Besuch der beiden, dass dies offenbar "etwas Ernsthaftes" sei. Für sie war es die endgültige Trennung ihrer Eltern.

Klare Widersprüche in den Aussagen des Angeklagten

Nach dem Mord an der Mutter telefonierten Kinder und Vater öfter. An Details, was man besprach, wer dies getan haben könnte, erinnerte sich die 39-Jährige nicht mehr. Aber: Ihr Vater habe versichert, zur Mutter keinerlei Kontakt mehr gehabt zu haben. Als seine DNA an der Jacke der Toten gefunden wurde, stellte Georg M. fest, seine Ehefrau habe ihn am Morgen des Tattages kurz besucht. Ein Widerspruch zur Aussage gegenüber der Tochter. Und: Auch bei der Polizei hatte der 66-Jährige anfangs ausgesagt, seine Frau lange Zeit nicht gesehen zu haben. Zum jetzigen Verhältnis zum Vater sagte die Tochter: "Haben wir nicht." Es gebe keinen Kontakt.

In einem ersten Prozess zu diesem Mordfall vor dem Heilbronner Landgericht war Georg M. im April 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof monierte jedoch Darstellungsfehler bei der Erklärung einer Genspur des Angeklagten am Tatort. Er hob das Urteil auf. Jetzt läuft der zweite Prozess vor einer anderen Kammer des Landgerichts. Und wie im ersten Fall muss das gesamte Geschehen samt aller Zeugen noch einmal aufgerollt werden. Ein Urteil ist frühestens im Dezember zu erwarten.

 


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