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Glasfaser-Ausbau: Was Kunden über Vertragsfallen und Kosten wissen sollten

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Der Ausbau von Glasfaser soll die Internetverbindung zukunftssicher machen. Doch wie läuft das überhaupt ab und ab wann gelten Vorverträge?


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Unser Leben findet zunehmend im Internet statt: Ob gestreamte Fußballspiele, Daten-Speicherung in der Cloud oder das Scrollen durch die sozialen Medien – der Breitbandbedarf wächst laut der Verbraucherzentrale stetig. Demnach kann auch nur schwer vorausgesagt werden, wie sie die Internetnutzung weiterentwickelt. Um vorbereitet zu sein – und als Hauseigentümer die Immobilie aufzuwerten, empfiehlt die Verbraucherzentrale den Zugang zu Glasfaser.

Der Glasfaser-Ausbau ist jedoch mit Vorverträgen, Kosten und Verkäufen an der Haustür assoziiert. Deshalb erklärt die Verbraucherzentrale, was Nutzer über das schnelle Internet wissen müssen.

Wie läuft der Glasfaser-Ausbau ab?

Bevor zu Bagger und Schaufel gegriffen wird, gibt es zwei mögliche Ausgangssituationen: Möchte eine Stadt oder Gemeinde, dass ihre Bürger Glasfaser nutzen können, wird der Ausbau von den Kommunen offiziell ausgeschrieben. Das erklärt die Verbraucherzentrale. Unternehmen können sich darauf dann bewerben. Kommunen stehen dann auch Fördermittel von Bund und Land zur Verfügung.


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Doch es ist auch umgekehrt möglich: Unternehmen können auch an Gemeinden und Städte herantreten. Der Glasfaser-Ausbau werde dann in einem Kooperationsvertrag geregelt. Der Ausbau käme jedoch nur zustande, wenn genügend Haushalte sogenannte Vorverträge unterschreiben.

Nachdem klar ist, dass genügend Anwohner Interesse an Glasfaser haben, wird sich für den Ausbau entschieden. Laut der Verbraucherzentrale sind meist 30 bis 40 Prozent der Haushalte nötig. Anschließend kann der Tiefbau starten. Dabei werden die Leitungen häufig bis in die Keller verlegt. Dann wird das Kabel mit dem Glasfaser-Anschluss verbunden. Nach der Schaltung des Anschlusses ist der Bau abgeschlossen und Nutzer können online gehen.

Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer: Wer hat beim Glasfaser-Ausbau welche Rechte?

Je nachdem in welchen Verhältnissen man lebt, ist es einfacher oder schwerer einen Glasfaseranschluss zu bekommen.

  • Grundstückseigentümer: Zum Ausbau müssen Grundstückseigentümer fast immer ihre Zustimmung geben. Einzige Ausnahme laut Verbraucherzentrale: Glasfasernetz mit sehr hoher Kapazität.
  • Wohnungsbesitzer: Wer eine Wohnung besitzt, hat jedoch nur eingeschränkte Rechte über das Grundstück. Vorrang hat, wer sich für den Anschluss ans Glasfasernetz ausspricht. "Die anderen Wohnungseigentümer dürfen die Zustimmung nicht verweigern", schreibt die Verbraucherzentrale.
  • Mieter: Wohnen Glasfaser-Interessierte allerdings zur Miete, haben sie kein Mitspracherecht. Sie müssen sich an Vermieter oder Hausverwaltung wenden, die den Anschluss auch ablehnen können.

Wie viel kostet der Glasfaser-Ausbau?

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es zwei unterschiedliche Arten von Verträgen im Zusammenhang mit dem Glasfaser-Ausbau gibt. Beim Anschlussvertrag geht es ausschließlich um den Ausbau des Anschlusses. Die Kosten bewegen sich demnach zwischen 500 und 1000 Euro. 

Der Nutzungsvertrag hingegen widmet sich dem eigentlichen Betrieb. Auch Kombinationen der Verträge sind möglich. Üblich dabei: Die Anschlusskosten werden bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren erlassen.

Mieter müssen zwar den Ausbau nicht direkt bezahlen, dennoch können Kosten auf sie zukommen. Denn für die Verkabelung im Haus bis zu jeder einzelnen Wohnung ist der Vermieter zuständig. Das Geld dafür kann auf die Nebenkosten umgelegt werden. Fünf Jahre lang können monatlich so 5 Euro mehr verlangt werden. War die Verkabelung besonders schwierig, ist die Kostenumlegung auch neun Jahre lang möglich. In Ein- oder Zweifamilienhäusern müssen die Eigentümer Vorarbeiten wie Bohrungen selbst erledigen.

Wann gelten die Verträge für den Glasfaser-Ausbau?

Um Kunden für den Ausbau von Glasfaser zu gewinnen, kommen Berater immer wieder an die Haustür. Mancherorts hagelt es sogar Beschwerden der Anwohner. Wer einen Vertrag an der Haustür, an einem Infostand, telefonisch oder im Internet abgeschlossen hat, für den gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wurde ein Vertrag nach einer Beratung im Laden abgeschlossen, ist das hingegen nicht möglich, so die Verbraucherzentrale.

Ein Vertrag bei den Glasfaser-Anbietern gilt als abgeschlossen, sobald der Kunde die Auftragsbestätigung erhalten hat. "Die Anbieter verschicken die Auftragsbestätigung teilweise erst, wenn entschieden ist, ob der Ausbau stattfindet", teilt die Verbraucherzentrale mit. Solange könne jedoch nicht zu einem bindenden Angebot verpflichtet werden. Lässt die Bestätigung einen Monat auf sich warten, besteht demnach meist kein Vertragsabschluss mehr.

Doch was, wenn der Ausbau von Glasfaser doch nicht beschlossen wird? Für solche Fälle empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Vertrag vorab zu überprüfen. Manche Verträge laufen dann einfach aus, andere sind für einen späteren Ausbau nur auf Eis gelegt.

Wer den Glasfaservertrag kündigen will, muss aufpassen: Denn laut Verbraucherzentrale kann frühestens zwei Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung gekündigt werden, nicht nach der Schaltung des Anschlusses.

Ein weiterer Tipp der Verbraucherzentrale: Beim Vertrag sollten Kunden darauf achten, wie weit der Anschluss reicht. Denn nur das sogenannte "Fiber to the home" (FTTH) ist ein echter Glasfaser-Anschluss, der bis in die Wohnung reicht. Alternativ wird das Kabel auch nur bis zum Keller ("Fiber to the building", FTTB) oder gar bis zum Straßenrand ("Fiber to the curb", FFTC) verlegt.

Anbieter, Tarif und Router: Worauf sollten Glasfaser-Kunden achten?

Der Wechsel von Anbietern sei bei Glasfaser derzeit kaum möglich, so die Verbraucherzentrale. Denn die Anbieter, die den Ausbau initiieren, nutzen die Kabel zunächst selbst. Erst dann bestünde die Möglichkeit für andere Anbieter, Glasfaser anzubieten. "Allerdings ist es leider auch oft so, dass alternative Anbieter kein Interesse am Glasfaser-Ausbau haben, da die Konditionen für die Nutzung des Netzes unattraktiv sind", bedauert die Verbraucherzentrale.

Wer sich unsicher bei der Wahl des richtigen Glasfaser-Tarifs ist, dem rät die Verbraucherzentrale, auf eine niedrigere Bandbreite zurückzugreifen. Eine Hochstufung sei im Nachgang bei fast allen Anbietern möglich. Weniger Leistung hingegen sei häufig erst nach dem Vertragsende möglich.

Nachdem in Wohnung oder Haus Glasfaser empfangen werden kann, steht die Frage nach dem Router an. Da sich die Anschlussdose bei Glasfaser und den anderen Internetanschlüssen unterscheiden, wird meist ein neuer Router nötig. Wer sich ein Glasfasermodem anschafft, kann laut Verbraucherzentrale den alten Router normalerweise weiterverwenden. 

Schäden und Vertragsfallen: Welche Probleme können beim Glasfaser-Ausbau aufkommen?

Immer wieder sorgt der Glasfaser-Ausbau auch für Ärger. In Ilsfeld hatten die Bauarbeiten im Oktober 2023 begonnen. Manche Straßen waren im August noch nicht wieder geschlossen. Deshalb einigten sich die Gemeinde und der Anbieter Deutsche Giganetz auf einen Baustopp. 

Auch in Schöntal gab es Ärger mit der Deutschen Giganetz. Hier beendete die Gemeinde die Kooperation, nachdem monatelang auf den Baustart gewartet worden war. Dabei hatte Schöntal als eine der ersten Gemeinden im Hohenlohekreis den Schritt in Richtung Glasfaser gewagt. Derweilen können die ersten Öhringer mit Glasfaser-Internet surfen.

Kommt es beim Glasfaser-Ausbau zu Schäden, müssen sich die Anwohner laut Verbraucherzentrale keine Gedanken machen. Üblicherweise haften die Tiefbauunternehmen bei Bauschäden. Dennoch sollten Geschädigte alles dokumentieren und dem Glasfaser-Anbieter melden.

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