Grundsteuer: Welche neuen Hebesätze Heilbronn plant – und wo es teuer werden könnte
Heilbronn und andere Kommunen in der Region stehen vor wichtigen Entscheidungen zu neuen Grundsteuerhebesätzen. Auf manche Grundbesitzer könnte eine deutlich höhere Steuerlast zukommen.
Bei der Grundsteuerreform ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Etliche Gemeinden wollen die vom Land vorgeschlagenen Hebesätze nicht einfach übernehmen, wie zum Beispiel Kupferzell. Auch Obersulm will dem Gemeinderat eigene Hebesätze vorschlagen. "Wir folgen nicht dem Transparenzregister. Die Festlegung der Höhe des Hebesatzes liegt allein bei den Kommunen", sagt Kämmerin Margit Birkicht.
In Bretzfeld soll der Gemeinderat am Donnerstag, 10. Oktober, die neuen Hebesätze festlegen. In Heilbronn entscheidet der Gemeinderat am 24. Oktober. "Die Verwaltung wird einen Grundsteuerhebesatz vorschlagen innerhalb des Rahmens der im Transparenzregister genannten Werte", so Stadt-Sprecherin Suse Bucher-Pinell. Das bedeutet, dass ein Hebesatz von bis zu 350 Punkten denkbar ist. Derzeit liegt der Stadtkreis Heilbronn mit 500 Punkten im Landesvergleich schon relativ hoch.
Hebesatz-Vorschlag der Stadt Neckarsulm: Grundsteuer für Häuser könnte massiv steigen
Die Stadt Neckarsulm wird dem Gemeinderat im November einen Hebesatz zwischen 390 und 400 vorschlagen. Dadurch verteuert sich die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus um 280 Prozent, für ein Zweifamilienhaus sogar um bis zu 350 Prozent. Für Etagenwohnungen sinken die Kosten um ein Viertel oder sogar die Hälfte. Gewerbe zahlt künftig deutlich weniger, Senkungen um bis zu 80 Prozent sind möglich.
Langenburg im Kreis Schwäbisch-Hall weist mit 680 Prozentpunkten den landesweit höchsten Hebesatz für die Grundsteuer B auf. Für Turbulenzen sorgte das Thema auch im Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall. Der Gemeinderat hat den Beschluss dazu diese Woche verweigert. Das Thema musste vertagt werden.

Bodenrichtwert, Grundstücksgröße und Abschlag als Berechnungsgrundlage
Bei der Reform ging es darum, dass die früher angesetzten Einheitswerte verfassungswidrig sind. Nun soll es in Baden-Württemberg das Bodenwertmodell richten. Die Bodenrichtwerte ergeben sich aus den Verkaufserlösen der letzten Jahre und werden vom örtlichen Gutachterausschuss festgelegt. Mit Bodenrichtwert, Grundstücksgröße und bei eigener Nutzung einem Abschlag ergibt sich die Messzahl, die mit dem neu festzulegenden Hebesatz multipliziert wird. Daraus können die Kommunen die endgültige Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festlegen. Der Mieterbund begrüßt die Reform, so Alfred Huber, Vorsitzender in Heilbronn-Franken. Dass die Kosten von den Eigentümern an die Bewohner weitergereicht werden können, halte man aus Mietersicht für "verbesserungswürdig".
Kritik kommt vom Verein Haus & Grund: Die Belastung für ein vergleichbares Grundstück sei sehr unterschiedlich, je nach dem, wo man wohne. Die neue Berechnung dürfe nicht dazu genutzt werden, "die kommunalen Kassen zu füllen". Auch die Umverteilung vom Gewerbe hin zum Wohnen sei nicht gerecht. In Neckarsulm, das einen hohen Gewerbeanteil hat, muss der Hebesatz sogar erhöht werden, um auf die gleiche Summe wie bisher zu kommen. Auch in ländlichen Gemeinden wird der Hebesatz wohl steigen, allerdings wegen der niedrigen Bodenpreise. In Dörzbach (Hohelohekreis) könnte der neue Hebesatz sogar über 1000 liegen.