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Bluttat in Güglingen: Acht Jahre Jugendstrafe für tödlichen Messerangriff

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Ein zur Tatzeit 17-Jähriger hatte auf einem Güglinger Reiterhof seinen Bruder mit 15 Stichen getötet. Auch seinen Vater und sich selbst hatte er lebensgefährlich verletzt. Am Montag wurde das Urteil verkündet.

von Alexander Klug
Die Jugendkammer des Landgerichts hatte 60 Zeugen befragt. Foto: Archiv/Berger
Die Jugendkammer des Landgerichts hatte 60 Zeugen befragt. Foto: Archiv/Berger  Foto: Berger

Ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines 15-Jährigen auf dem Reiterhof der Familie bei Güglingen hat heute das Landgericht Heilbronn ein Urteil verkündet. Die Erste Große Jugendkammer am Heilbronner Landgericht verurteilte den zur Tatzeit 17-jährigen und mittlerweile 18-jährigen Angeklagten wegen Totschlags sowie versuchten Totschlags zu der Jugendstrafe von acht Jahren. Jugendstrafe bedeutet Freiheitsentzug in einer eigens dafür vorgesehenen Einrichtung.


Wie das Gericht mitteilt, sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Angeklagte am 25. Januar 2020 gegen 1 Uhr erst seinen 15-jährigen Bruder mit insgesamt 15 Messerstichen angegriffen hat und danach seinen Vater mit weiteren 28 Stichen. Der Vater der beiden war auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden. Anschließend habe sich der Angeklagte selbst mit zahlreichen Messerstichen und Schnittverletzungen verletzt, um sich das Leben zu nehmen. „Während der Bruder verstarb, konnten der Vater, der über Notruf Rettungskräfte alarmiert hatte, wie auch der Angeklagte gerettet werden“, wie Gerichtssprecher Timo Wunderle mitteilt. „Beide wären ohne ärztliche Hilfe verstorben."

Angeklagter ist vermindert schuldfähig

Nach Sichtung der Beweise habe für die Kammer festgestanden, dass sich der Angeklagte während der Tat in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe, erläutert der Sprecher. „Alkohol oder Drogen haben keine Rolle gespielt.“ Die Kammer attestiert dem Angeklagten jedoch verminderte Schuldfähigkeit, weshalb die für den Vorwurf des Mordes erforderlichen Merkmale nicht erfüllt seien – die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord sowie versuchten Mord plädiert und dafür eine Jugendstrafe von zehn Jahren beantragt. Sollte die Kammer keine Mordmerkmale erkennen können, plädierte die Staatsanwaltschaft auf Totschlag sowie versuchten Totschlag und neun Jahre Jugendstrafe.
Die Verteidigung sah wegen der psychischen Verfassung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt lediglich einen Totschlag sowie einen versuchten Totschlag als gegeben an. „Die Verteidigung bat aber darum, die Strafe deutlich niedriger anzusetzen, als von der Staatsanwaltschaft gefordert“, sagt Timo Wunderle.

Das Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil der Jugendkammer ist mit dem gestrigen Urteil rechtskräftig, da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagter samt Verteidigung auf Rechtsmittel verzichtet haben. Die Verhandlung hatte zum Schutz des zur Tatzeit minderjährigen Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Das Gericht hatte an mehreren Terminen rund 60 Zeugen und vier Sachverständige gehört.

 

 


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