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Nach Güglinger Messerattacke: Mord-Prozess gegen Sohn beginnt

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichem vor, seinen Bruder erstochen zu haben. Bei der Bluttat auf dem Reiterhof bei Güglingen im Januar hatte er auch seinen Vater schwer verletzt.

von Alexander Klug
Bei einem Streit griff einer von zwei Söhnen der Familie, die auf dem Anwesen bei Güglingen lebt, seinen Bruder und seinen Vater an.
Foto: Archiv/Klug
Bei einem Streit griff einer von zwei Söhnen der Familie, die auf dem Anwesen bei Güglingen lebt, seinen Bruder und seinen Vater an. Foto: Archiv/Klug  Foto: Klug

Die Tat auf dem Güglinger Reiterhof wirkt bis heute nach - am heutigen Mittwoch beginnt der Prozess vor dem Heilbronner Landgericht gegen den überlebenden Sohn einer Messerattacke im Wohnhaus auf dem Anwesen bei Frauenzimmern. Nach Angaben des Gerichts wird dem zur Tatzeit 17 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, in der Nacht am 25. Januar, gegen 1 Uhr, seinem 15 Jahre alten Bruder mit einem Messer zehn Stichverletzungen zugeführt zu haben. Der Jüngere erlag seinen Verletzungen.

Vorwurf des Mordes und versuchten Mordes

Auch seinen Vater verletzte der 17-Jährige mit 29 Messerstichen schwer, dieser überlebte nach intensivmedizinischer Behandlung, wie Gerichtssprecher Lutz Hils mitteilt. Nach den Taten habe der Angeklagte sich selbst durch Messerstiche Verletzungen beigebracht, die er aber wie sein Vater überlebt hat. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn sieht darin Mord und versuchten Mord - sie hat Mitte Mai entsprechend Anklage erhoben. Diese hat die erste Große Jugendkammer unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Gericht will 59 Zeugen und vier Sachverständige hören, es sind mehrere Folgetermine geplant. Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

"Es ist für alle Beteiligten eine sehr belastende Situation", sagt die Strafverteidigerin des Jugendlichen, die Heilbronner Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf. "Vor allem für die Familie. Ein Sohn ist tot, der andere steht vor Gericht." Zusammen mit einem Stuttgarter Rechtsanwalt vertritt sie den Angeklagten gegenüber den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft. Aus ihrer Sicht sei nach wie vor kein Motiv für die Tat bekannt. "Mein Mandant wird sich nicht in der Sache äußern", sagt die Anwältin. "Wir haben eine Vorstellung, in welche Richtung wir argumentieren. Aber zum jetzigen Zeitpunkt kann ich dazu nichts sagen." Am ersten Prozesstag stehen das Verlesen der Anklageschrift und die Vernehmung des Vaters auf dem Programm.

Notruf nachts um 1 Uhr

In der Tatnacht waren die Beamten um kurz nach 1 Uhr über einen Streit auf dem Hof informiert worden. Sie gingen davon aus, dass der Notruf von einer der drei am Streit beteiligten Personen abgesetzt wurde. Der Vater und seine Söhne lebten gemeinsam auf dem Anwesen.

Der überlebende Sohn wurde Mitte Februar vom konventionellen Krankenhaus in das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg verlegt. Da die Ermittler bereits zu diesem Zeitpunkt genügend Hinweise auf ihn als Täter zusammengetragen hatten, sprach ein Richter formell die vorläufige Festnahme gegen den17-Jährigen aus, noch während der Jugendliche im Krankenhaus lag, wie die Polizei meldete.

Es droht eine Jugendstrafe von zehn Jahren

Da Vater und Sohn sich in der Zwischenzeit nicht zu den Ereignissen äußerten, blieben sowohl der genaue Hergang der Tat als auch das Motiv im Dunkeln, wie die Polizei berichtete. Lediglich die Spuren am Tatort standen den Ermittlern für Schlussfolgerungen zur Verfügung. Demnach war der 15-Jährige in dem Wohnhaus der Familie getötet worden, an seinem Leichnam entdeckte die Polizei Schnitt- und Stichverletzungen.

Sollte der Sohn wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren, teilte die Sprecherin der Heilbronner Staatsanwaltschaft, Bettina Jörg, nach der Anklageerhebung im Mai mit. Nach dem Jugendgerichtsgesetz könne gegen einen jugendlichen Täter im Alter zwischen 14 und 17 Jahren grundsätzlich eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren festgesetzt werden. "Droht nach dem allgemeinen Strafrecht aber eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren, können daraus bis zu zehn Jahre werden."

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