Stimme+
Güglingen
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Bruder nach Messerattacke in Güglingen wegen Mordes angeklagt

   | 
Lesezeit  1 Min
Erfolgreich kopiert!

Ende Januar sorgte eine Bluttat auf einem Reiterhof in Güglingen für Aufsehen. Nun hat die Heilbronner Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben: Der Sohn der Familie soll seinen jüngeren Bruder getötet haben.

von Alexander Klug
Auf dem weitläufigen Reiterhof im Güglinger Ortsteil Frauenzimmern ereignete sich im Januar ein Familiendrama.  Foto: Archiv/Klug
Auf dem weitläufigen Reiterhof im Güglinger Ortsteil Frauenzimmern ereignete sich im Januar ein Familiendrama. Foto: Archiv/Klug  Foto: Klug, Alexander

Nach der Bluttat auf einem Reiterhof in der Nähe des Güglinger Ortsteils Frauenzimmern Ende Januar hat die Heilbronner Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den zur Tatzeit 17-jährigen Sohn der Familie erhoben. Er soll seinen jüngeren Bruder auf dem Reiterhof der Familie in Güglingen getötet haben.

Für die Polizei galt der 17-Jährige schon seit längerem als Tatverdächtiger, die Beamten gingen davon aus, dass er seinen jüngeren Bruder (15) und seinen Vater angegriffen hat. Nach ihren Erkenntnissen hatten sich bei einem Streit Ende Januar der Vater und seine beiden Söhne durch Messerstiche schwer verletzt. Der jüngere der beiden Söhne starb noch am Tatort, die beiden anderen Beteiligten wurden schwerverletzt in Krankenhäuser eingeliefert.

Der Vater war bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt worden, auch der nun Beschuldigte erlitt schwere Verletzungen. Er wurde Mitte Februar vom konventionellen Krankenhaus in das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg verlegt.

Da die Ermittler bereits zu diesem Zeitpunkt genügend Hinweise auf ihn als Täter zusammengetragen hatten, sprach ein Richter formell die vorläufige Festnahme gegen den 17-Jährigen aus, noch während der Jugendliche im Krankenhaus lag, wie die Polizei meldete. Da die beiden überlebenden Beteiligten sich seither nicht zu den Ereignissen äußerten, blieben sowohl der genaue Hergang der Tat als auch das Motiv im Dunkeln – lediglich die Spuren am Tatort standen den Ermittlern für Schlussfolgerungen zur Verfügung.

Welche Strafe dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung droht

Demnach war der 15-Jährige in dem Wohnhaus der Familie getötet worden, an seinem Leichnam entdeckte die Polizei Schnitt- und Stichverletzungen. Auch zum jetzigen Zeitpunkt äußert sich die Staatsanwaltschaft nicht zum Motiv. „Vater und Sohn machen von ihrem Schweigerecht Gebrauch“, teilt die Sprecherin der Heilbronner Staatsanwaltschaft, Bettina Jörg, auf Stimme-Nachfrage mit.

Sollte der ältere der beiden Söhne wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren, führt die Staatsanwältin aus. Nach dem Jugendgerichtsgesetz könne gegen einen zur Tatzeit jugendlichen Täter zwischen 14 und 17 Jahren grundsätzlich eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren festgesetzt werden. „Falls nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren angedroht wird, können daraus bis zu zehn Jahren werden“, so Jörg weiter.

In der Tatnacht im Januar waren die Beamten um kurz nach 1 Uhr über einen Streit auf dem Hof informiert worden. Sie gingen davon aus, dass der Notruf von einer der drei am Streit beteiligten Personen abgesetzt wurde. Der Vater und seine Söhne lebten gemeinsam auf dem Anwesen.

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung
Keine Kommentare gefunden
Nach oben  Nach oben