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Güglingen/Heilbronn
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Vernehmungen im Prozess zur Bluttat von Güglingen

  
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Das Verfahren nach den Messerstichen auf einem Reiterhof bei Güglingen wird fortgesetzt. Das Heilbronner Landgericht vernimmt in dieser Woche eine Notärztin, einen Polizisten und Familienangehörige des Angeklagten.

von Alexander Klug

Im Verfahren gegen einen Jugendlichen, der auf einem Güglinger Reiterhof Ende Januar seinen Bruder mit Messerstichen getötet und seinen Vater schwer verletzt haben soll, tagt das Heilbronner Landgericht in dieser Woche zwei Mal. Das teilt der Sprecher des Gerichts, Lutz Hils, auf Stimme-Anfrage mit.

Am siebten Verhandlungstag am Donnerstag, 3. Dezember, ist die Vernehmung einer Notärztin und eines Polizeibeamten geplant. Am Freitag, 4. Dezember, will das Gericht Familienmitglieder des Angeklagten hören. Durch eine coronabedingte Unterbrechung des Verfahrens während der vergangenen Wochen mussten zehn Verhandlungstage abgesagt werden. „Im Hinblick auf das noch offene umfangreiche Beweisprogramm dürfte mit einem Urteil nicht vor Frühjahr 2021 zu rechnen sein“, teilt Lutz Hils weiter mit.

Keine Äußerungen zum Tatvorwurf

Der zum Prozessauftakt befragte Angeklagte hatte sich weder zu seinen persönlichen Verhältnissen noch zum Tatvorwurf geäußert. Sein am selben Tag als Zeuge vernommener Vater berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als naher Verwandter und machte ebenfalls keine Angaben. Die für das Verfahren zuständige Erste Große Jugendkammer nahm zudem drei Videos in Augenschein, die von der Kriminalpolizei am Tatort bei der Spurensicherung aufgenommen worden waren. Die Jugendkammer besteht aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen.

Nach Angaben des Gerichts wird dem zur Tatzeit 17 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, in der Nacht am 25. Januar, gegen 1 Uhr, seinem 15 Jahre alten Bruder mit einem Messer zehn Stichverletzungen zugeführt zu haben. Der Jüngere erlag seinen Verletzungen. Auch sein Vater wurde schwer verletzt. Der Prozess startete Anfang Oktober.

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