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3G, 2G plus, Ausgangsbeschränkungen: Die wichtigsten Punkte der neuen Corona-Regeln

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Was gilt wo, wann und für wen? Mit der neuen Corona-Verordnung, die seit Mittwoch (24.11.) in Baden-Württemberg gilt, haben sich zahlreiche Änderungen ergeben. Parallel dazu sind weitere bundesweite Regelungen in Kraft getreten ist, die in vielen Bereichen neue Einschränkungen mit sich bringen.

von Sarah Utz

Was ändert sich mit der neuen Corona-Verordnung?

Neu ist vor allem eine Steigerung der Alarmstufe: die Alarmstufe II. Bei einer Hospitalisierungsrate an zwei aufeinanderfolgenden Tagen von über 6,0 oder ab 450 mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten gibt sie strengere Regeln für alle vor. Im Lagebericht des Landesgesundheitsamt von Montag (489)- und Dienstagnachmittag (510) lag die Zahl der belegten Intensivbetten jeweils über 450. Somit tritt gleichzeitig mit der neuen Verordnung auch die neue höchste Stufe des Pandemie-Stufenplans in Kraft. Die wichtigsten Punkte im Überblick:


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Neue Corona-Alarmstufe II: Testpflicht für Geimpfte und Genesene


Welche darüber hinausgehenden Regeln gelten in Hotspots?

Statt der Hospitalisierungsrate spielt hier die Inzidenz die entscheidende Rolle. In Hotspots mit mehr als 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gelten für Ungeimpfte weitere Einschränkungen. Es gilt dann eine nächtliche Ausgangssperre, sowie 2G im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient. Unser Rundgang durch die Stadt Heilbronn zeigt, dass viele von der nächtlichen Ausganssperre noch nichts wissen.


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Was gilt für Öffentliche Verkehrsmittel?

Zu den neuen Maßnahmen der gemeinsamen Bund-Länder-Beschlüsse gehören auch verschärfte Regeln im Öffentlichen Nahverkehr. In Bussen und Bahnen gilt ab sofort 3G: geimpft, genesen oder getestet. Der Testnachweis über einen negativen Schnell- oder PCR-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Am Mittwoch zeigte sich auf einer Bahnfahrt von Heilbronn nach Öhringen allerdings: keiner kontrolliert.


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In Bus und Bahn der Region gilt ab Mittwoch 3G


Was gilt am Arbeitsplatz?

Die Vorgaben für den Arbeitsplatz sind bundeseinheitlich geregelt. Ab Mittwoch gilt die Homeoffice-Pflicht. Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, sollen Arbeitgeber die Arbeit von zu Hause aus ermöglichen. Für den Zugang zur Arbeitsstätte gilt 3G. Nach dem ersten Tag mit Kontrollpflicht sind für Unternehmen in der Region noch einige Fragen offen.


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Wo immer Homeoffice möglich ist, muss es auch umgesetzt werden. Die Schwarz-Gruppe macht das konsequent.
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Unternehmen planen Homeoffice und strenge Kontrollen


Was müssen Geimpfte und Genesene jetzt wissen?

Die neue Landesverordnung sieht vor, dass in der Alarmstufe II für viele Bereiche 2G plus gilt. Das bedeutet, dass immunisierte Personen zusätzlich zu ihrem Geimpften- oder Genesenennachweis auch einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, wenn sie etwa Veranstaltungen besuchen oder ins Kosmetikstudio wollen.


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Wie geht es an Schulen und Hochschulen weiter?

Eltern, Schüler und Schulleiter befürchten, dass flächendeckend Unterricht wieder nach Hause verlegt wird. Während in Brandenburg am Dienstag beschlossen wurden, die Präsenzpflicht für Schüler auszusetzen, will der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Schulen "so lange wie möglich" offenhalten. Doch bereits jetzt fallen viele Unterrichtsstunden aus.


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Ab sofort gilt an allen Hochschulen des Landes in allen Innenräumen eine generelle Maskenpflicht. Sollte sich die Lage auf den Intensivstationen nicht bessern, gilt für Lehrveranstaltungen ab kommendem Montag die sogenannte 2G-Regel - nur noch geimpfte oder genesene Studierende hätten dann Zutritt. Das teilte das Wissenschaftsministerium am Donnerstag mit

Wo kann ich mich testen lassen?

Durch die neuen Corona-Regeln wächst der Bedarf für Schnelltests. Jetzt öffnen wieder viele Teststationen. Die Stadt Heilbronn und das Landratsamt veröffentlichen auf ihren Internetseiten Listen mit den Testorten.


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Wo kann ich mich impfen lassen?

Impfungen führt in der Regel der Hausarzt durch. Wer keinen hat, kann sich an mobilen Stationen ohne Termin impfen lassen, dazu gehört zum Beispiel der Impfbus. Die Stadt Heilbronn veröffentlicht hierzu die Zeiten und Orte auf ihrer Webseite. Impfstationen im Hohenlohekreis sind hier aufgelistet. Zusätzlich gibt es immer wieder Impfaktionen in der Region, die unsere Redaktion in dieser Übersicht laufend aktualisiert.


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Lange Schlangen am Samstag (6.11.) vor dem Impfbus an der Heilbronner Kilianskirche. Foto: Sarah Utz
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Impfaktionen in Heilbronn und der Region im Überblick


Welche Ausnahmen gelten?

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht und dem Zutritts- und Teilnahmeverbot bei 3G und 2G plus sind:

  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen  ausgenommen.
  • Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelmäßig drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Außerdem befreit sind:

  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gibt.
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Gilt nur noch bis 10. Dezember 2021, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Stiko gibt.

Die Betroffenen der zweiten Gruppe müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Für alle Menschen (auch Kinder) mit typischen Covid-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

 

 


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