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Region ist Hotspot: Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte

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Ausgangssperre und 2G im Einzelhandel gelten ab Mittwoch für Ungeimpfte in Stadt- und Landkreis Heilbronn und im Hohenlohekreis, da die Kreise als Hotspots gelten. Davon unabhängig gilt im gesamten Bundesland die Corona-Alarmstufe II.

Von unserer Redaktion

Die neue Corona-Verordnung des Landes bringt von Mittwoch an für Ungeimpfte in der Region verschärfte Regeln. Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie der Hohenlohekreis gelten als Hotspots.

Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner lag am Montag in der Stadt Heilbronn bei 589,2 und sank am Dienstag leicht auf 586. Im Landkreis Heilbronn stieg die Sieben-Tage-Inzidenz von 513,9 am Montag auf 532,1 am Dienstag. Und auch im Hohenlohekreis lag der Wert den zweiten Tag in Folge über 500, wobei er von 540,1 (Montag) auf 507,2 (Dienstag) gesunken ist.

Die Gesundheitsämter in der Region haben am Dienstagabend offiziell festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Damit ist Ungeimpften der Zutritt zu Einzelhandel und Märkten nicht gestattet. Ausgenommen sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen, wie Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Bau- und Raiffeisenmärkte oder Blumengeschäfte. Abholangebote und Lieferdienste einschließlich Online-Handel sind ohne Einschränkung zulässig.


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Unabhängig von den Hotspot-Regeln gelten in der jetzt ausgerufenen Alarmstufe II weitere Beschränkungen, etwa 2G plus in vielen Freizeitbereichen. Dann müssen sich Geimpfte zusätzlich testen lassen. 

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Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr

Außerdem ist Ungeimpften der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ab heute (24. November) in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Diese sind beispielsweise die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten sowie die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen. Dies gilt sowohl im Hohenlohekreis als auch in Stadt- und Landkreis Heilbronn. 

Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf von 21 bis 5 Uhr die Wohnung nicht verlassen. Es gibt Ausnahmen, etwa Berufsausübung, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern, aber auch ein Spaziergang allein im Freien.


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Wann werden die Beschränkungen aufgehoben?

Die genannten Regelungen gelten nicht mehr, sobald nach Feststellung des Gesundheitsamtes die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 500 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt.

Landesweit liegt die Inzidenz jetzt bei 470. Allein in den letzten sieben Tagen haben sich 572 Menschen im Hohenlohekreis laborbestätigt mit Covid-19 infiziert. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 sind 152 Todesfälle zu beklagen.  

Fünfundzwanzig Corona-Patienten liegen auf der Intensivstation

Die SLK-Kliniken behandeln derzeit 96 Corona-Patienten stationär. 20 von ihnen befinden sich auf der Intensivstation. Im Hohenloher Krankenhaus in Öhringen wurden am Dienstag (23.11.) 18 positive Corona-Fälle behandelt, fünf davon auf der Intensivstation. In Hohenlohe waren alle Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeiten deshalb belegt, zwei von ihnen nicht mit Covid-19-Patienten. Von den vier Reserveplätzen, die für Schlaganfallpatienten gedacht sind, sind zwei belegt.

Weiter steigende Inzidenzen melden auch der Kreis Schwäbisch Hall liegt bei 451,8. Etwas gesunken ist der Virusmarker im Main-Tauber-Kreis auf 391,9 und im Neckar-Odenwald Kreis auf 431,2.


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