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Neue Corona-Alarmstufe II: Testpflicht für Geimpfte und Genesene

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Ab Mittwoch tritt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung in Kraft. Sie beinhaltet die Regel 2G plus in vielen Bereichen - und bedeutet weitere Einschränkungen für Ungeimpfte. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

von Michael Schwarz

Ab Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die neu eingeführte Corona-Alarmstufe II. Diese beinhaltet eine Reihe von Verschärfungen – so müssen sich auch Geimpfte und Genesene verstärkt testen lassen.

 

Wie ist die aktuelle Lage?

Bislang gab es in Baden-Württemberg die Basis-, Warn- und Alarmstufe. Ob die Regeln der einzelnen Stufen greifen, hängt von den Schwellenwerten bei der Zahl der Covid-19-Patienten in den Intensivstationen oder von der Hospitalisierungsinzidenz – also die Zahl der Covid-19-Fälle in Kliniken pro 100.000 Einwohner in einer Woche – ab. Weil sich die Infektionslage zuletzt dramatisch zugespitzt hatte, wurden bei der Intensivbelegung der Schwellenwert der Alarmstufe deutlich überschritten. Das Land nutzte seine Kompetenzen und führte mit der Alarmstufe II weitergehende Maßnahmen ein.

Covid-19-Intensivpatienten und Inzidenzen in der Region

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Warum greift die Alarmstufe II?

Die neue Corona-Alarmstufe II tritt dann in Kraft, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 450 Covid-19-Patienten in den Südwest-Intensivstationen behandelt werden – oder wenn die Hospitalisierungsinzidenz mindestens bei dem Wert sechs liegt. Am Montag und Dienstag diese Woche waren deutlich mehr als 450 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt. Die Folge: Die von der grün-schwarzen Landesregierung am Dienstag verkündete Alarmstufe II gilt schon einen Tag später.

 

Was gilt für private Treffen?

Hier gibt es keine Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Regelung. Ein Haushalt darf sich weiterhin mit einer ungeimpften Person treffen. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene, Kinder unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

 

Was muss ab sofort bei öffentlichen Veranstaltungen beachtet werden?

Wie in vielen Bereichen der Neuregelung wird die Regel 2G plus eingeführt. Das heißt, auch geimpfte und genesene Menschen müssen sich vor dem Zutritt testen lassen. Möglich sind ein Antigenschnelltest sowie ein PCR-Test. Diese Regelung gilt für Theater, Oper, Konzerte, Kinos, Stadt- und Volksfeste, Betriebs- und Vereinsfeiern sowie für Sportveranstaltungen. Neben 2G plus gilt aber auch noch eine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent. So dürfen die Vereine im Profifußball ihre Stadien noch zur Hälfte füllen. In die Stuttgarter Mercedes-Benz-Arena dürfen trotzdem nur 25.000 Zuschauer rein, weil das die maximale Obergrenze bei den Veranstaltungen ist.

 

 

Welche Vorgaben gelten bei den Weihnachtsmärkten?

Inzwischen wurden zwar etliche große Weihnachtsmärkte im Südwesten abgesagt. Wo sie noch stattfinden, gilt ebenfalls die Regel 2G plus. Wie bei anderen Veranstaltungen sind auf den Weihnachtsmärkte ebenfalls nur 50 Prozent der zugelassenen Besucherzahl erlaubt.


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Gibt es Veränderungen für andere öffentliche Angebote – also von Museen und Messen über Freizeitparks bis hin zu Seilbahnen oder Bäder, Saunen und Sportstätten?

Nein, wie in der bisherigen Alarmstufe sind nur Genesene und Geimpfte zugelassen. Einen negativen Test müssen geimpfte und genesene Besucher weiter nicht vorweisen. Nur beim Besuch von Landesbibliotheken gilt weiterhin die Regel 3G, Getestete müssen einen PCR-Test vorlegen.

 

Kommen zusätzliche Einschränkungen auf Ungeimpfte zu?

Neu und zentral in der Alarmstufe II sind die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Liegt die Sieben-tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis über dem Wert 500, dürfen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, im Zeitraum von 21 Uhr bis fünf Uhr nicht das eigene Haus oder die eigene Wohnung verlassen. Ausnahmen sind nur bei triftigen Gründen erlaubt – unter anderem bei der Berufsausübung oder beim Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern.

 

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Was gilt für den Einzelhandel?

In der Alarmstufe II gilt im Einzahlhandel, in Ladengeschäften sowie bei Märkten mit ausschließlichen Warenverkauf weiter die 3G-Regelung. Zugelassen sind als Geimpfte, Genesene oder Getestete. Ausnahmen gibt es für Märkte und Geschäfte der Grundversorgung sowie für Abholangebote und Lieferdienste. Wichtig ist noch ein anderer Aspekt: In der Alarmstufe II gilt in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 500 im Einzelhandel 2G (außer Grundversorgung).

 

Was gilt für körpernahe Dienstleistungen und Friseure?

Für körpernahe Dienstleistungen tritt die Regel 2G plus in Kraft. Ausnahmen bestehen beispielsweise für Logopäden oder Physiotherapeuten. In Friseursalons und Barbershops bleibt es bei der 3G-Regel. Ungeimpfte müssen hier weiterhin einen negativen PCR-Test vorlegen.

 

Verändern sich die Vorgaben für die Gastronomie?

Nein, gastronomische Betriebe oder Spielhallen dürfen auch künftig nur Geimpfte und Genesene betreten. Im Freien sind Ungeimpfte erlaubt, vorausgesetzt sie legen einen negativen PCR-Test vor. Die gleiche Regelung gilt für externe Personen in Kantinen oder Mensen.

 

Was muss bei Hotels und Pensionen beachtet werden?

Wie in der Stufe darunter gilt für Beherbungsbetriebe auch künftig die 2G-Regel. Bei geschäftlichen Übernachtungen bleibt es bei der 3G-Vorgabe. Allerdings müssen sich ungeimpfte Geschäftsgäste alle drei Tage testen lassen. Für Hotelsaunen und -bäder gelten die Regeln der Freizeiteinrichtungen.

 

Wo gibt es weniger Regeln?

Religions- und Glaubensveranstaltung oder Bestattungen sind weiter unbeschränkt möglich. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt gemäß der Beschlusslage des Bundes 3G.

 

 

 

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Kommentare

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difoni Niedernhall am 24.11.2021 10:17 Uhr

sagten medizinisch gebildete Mütter in Ernsbach.

https://www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/oehringen/eltern-und-kinder-malen-in-forchtenberg-ernsbach-fuer-normalitaet;art1921,4448291

Was für ein Hohn für Betroffene und Krankenhauspersonal

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Frank Schopp am 24.11.2021 06:43 Uhr

...und keiner schützt mal wieder die Mitarbeiter im Supermarkt!
die haben es tagtäglich mit Impfgegnern und Maskenverweigerern oder Maskeunterdernaseträgern und Abstandnichteinhaltern zu tun, müssen ständig mit den Leuten diskutieren. Das nervt einfach und ist gefährlich.
Zugangskontrollen und strikte Begrenzung der Personenzahl bitte auch im Supermarkt!

Mit freundlichen Grüßen an alle Impfverweigerer und Verschwörungstheoretiker,
aber mein Verständnis für euch ist jetzt am Ende angelangt.

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