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30-Jähriger nach Silvesternacht-Angriff in Heilbronn in Untersuchungshaft

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Wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte auf dem Heilbronner Marktplatz in der Silvesternacht sitzt ein 30-Jähriger nun in Untersuchungshaft. Das gab die Polizei am Mittwoch bekannt. Der Tunesier soll bei dem Angriff bewaffnet gewesen sein.

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Der Beschuldigte habe am Samstag, dem 31. Dezember gegen 23.30 Uhr zunächst auf dem Heilbronner Marktplatz unkontrolliert Feuerwerkskörper gezündet, schildert Polizeisprecher Daniel Fessler. Auf dem Marktplatz hätten sich um diese Zeit bereits viele Menschen aufgehalten. Polizisten wollten die Personalien des Mannes kontrollieren. Dabei sei es dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit den Polizisten gekommen und ein Beamter verletzt worden. Nähere Angaben zur Art der Verletzung macht die Polizei nicht.

Der Beschuldigte soll ein größeres Messer und Reizgas dabei gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn habe daher die vorläufige Festnahme des Mannes angeordnet. Er sei Tunesier, teilte die Polizei auf Nachfrage mit.

Inwiefern vor allem Menschen mit Migrationshintergrund in der Silvesternacht für Auseinandersetzungen mit Einsatzkräften verantwortlich sind, wird seit Tagen medial diskutiert.

 


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Beschleunigtes Verfahren gegen den Mann beantragt

Der 30-Jährige wurde an Neujahr einem Haftrichter des Amtsgerichts Heilbronn vorgeführt und sitzt seither in Untersuchungshaft. Der Haftrichter sah Fluchtgefahr gegeben. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat beim Amtsgericht ein beschleunigtes Verfahren gegen den Mann beantragt, weshalb er sich bereits in Kürze vor dem Gericht verantworten muss.

Es handelt sich laut Polizeisprecher Fessler im Rahmen eines neuen Modellprojekts in Heilbronn um das erste Verfahren dieser Art, das in der Region verhandelt wird. Das Projekt zur Förderung des beschleunigten Verfahrens ist zum Jahresbeginn gestartet. „Es soll Tätern vor Augen führen, dass schnell und konsequent reagiert wird“, heißt es.

 


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Am Neujahrsmorgen hatte Polizeisprecherin Petra Rutz auf Anfrage unserer Redaktion bereits geschildert, dass es vier Platzverweise auf dem Heilbronner Marktplatz gegeben habe. Neben dem 30-jährigen Mann, der unkontrolliert geböllert hatte, seien noch drei Jugendliche und Heranwachsende ins Visier der Polizei geraten. Sie hätten herumgepöbelt und sich beim Zusammentreffen mit Polizisten aggressiv verhalten, hatte Sprecherin Rutz berichtet. Zudem seien sie alkoholisiert gewesen.

Auch sie seien in der Folge in Gewahrsam genommen worden und mussten die Nacht in einer Polizeizelle verbringen. Diese drei Personen seien syrische und irakische Staatsangehörige, teilte die Polizei am Mittwoch auf Stimme-Nachfrage mit.

Täter sollen abgeschreckt werden

Vom beschleunigten Verfahren erhoffen sich die Strafverfolgungsbehörden einiges. Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) sagte im November bei einem Besuch der Behörden in Heilbronn: „Das schreckt Täter ab und macht die Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaates deutlich.“ Sie sei sich sicher, dass man auch in Heilbronn gute Erfahrungen damit machen werde. Ähnliche Modellprojekte hatte es in der Vergangenheit in Freiburg und Mannheim gegeben, aktuell läuft eines auch in Karlsruhe. In der Theorie besteht die Möglichkeit auf ein beschleunigtes Verfahren bereits sei längerer Zeit. Es sei bislang aber nur zurückhaltend davon Gebrauch gemacht worden, heißt es seitens der Heilbronner Staatsanwaltschaft.

Till Jakob, Präsident des Heilbronner Amtsgerichts, ist der Ansicht: "Folgt die Strafe auf dem Fuße, findet diese bei Verurteilten regelmäßig größere Akzeptanz.“ Der Strafrichter könne durch die Verbindung von Hauptverhandlung und Haftvorführung bei Haftsachen außerdem auch noch Zeit sparen.

Das beschleunigte Verfahren ist in Paragraf 417 der Strafprozessordnung geregelt. Es kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage durchgeführt werden. Es dürfen außer Geldstrafen allerdings nur Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt und als einzige zulässige Maßregel die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden.

 


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