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Nach Solingen-Anschlag
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Sicherheitspaket der Ampel: Das ändert sich im Asyl- und Waffenrecht

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Nach dem Anschlag in Solingen haben Politiker über Sicherheitsmaßnahmen diskutiert. Die Bundesregierung hat jetzt ein Paket beschlossen, mit Auswirkungen auf Asyl- und Waffenrecht.

von unserer Redaktion und dpa

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Nach dem Anschlag in Solingen, bei dem drei Menschen starben, hat die Bundesregierung nun Maßnahmen beschlossen, um die Sicherheit zu erhöhen. In Politik und Öffentlichkeit war seither über mögliche Abschiebungen und Änderungen im Waffen- sowie Asylgesetz debattiert worden. Doch welche Auswirkungen haben die Maßnahmen?

Nach Anschlag in Solingen: Das ändert sich für Polizei und Sicherheitsbehörden

Im Kampf gegen den Islamismus sollen mehr Befugnisse bei den Sicherheitsbehörden liegen. Ermittler sollen künftig öffentlich zugängliche Bilder biometrisch mit den Fotos von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen abgleichen dürfen. Das Bundesamt für Migration (Bamf), zuständig für das Asylverfahren, soll das ebenfalls dürfen.

Eine neue Taskforce Islamismusprävention, deren Mitglieder aus Wissenschaft und Praxis kommen sollen, soll die Bundesregierung in Zukunft beraten. Das Instrument des Vereinsverbots soll gegen islamistische Vereine weiter genutzt werden. 


Wie soll sich das Waffengesetz nach dem Anschlag in Solingen ändern?

Besonders der Umgang mit Messern im öffentlichen Raum soll weiter eingeschränkt werden. Auf Volksfesten und Großveranstaltungen soll künftig ein generelles Messerverbot herrschen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn sollen solche Waffen nicht erlaubt sein. Springmesser sollen komplett verboten werden – Ausnahmeregelungen beispielsweise für Jäger soll es aber geben. Wer einen Waffenschein machen möchte, muss sich künftig auf höhere Anforderungen als bisher einstellen. Damit soll Extremisten der Zugang zu Waffen erschwert werden.

Einige Städte hatten bereits vor dem Anschlag in Solingen Waffenverbotszonen in der Innenstadt. Um die Sicherheit auf dem Weindorf zu erhöhen, hat Stuttgart während der Festzeit die Waffenverbotszone ausgeweitet. Auch Heilbronn rüstet diesbezüglich nach: Die Heilbronner Waffenverbotszone gilt ab 5. September nicht mehr nur um den Bahnhof herum, sondern im Bereich zwischen Wollhaus und K3.

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Welche Änderungen stehen in der Asylpolitik nach dem Anschlag in Solingen an?

Zudem soll es laut der Regierung möglich sein, Leistungen für Asylbewerber zu streichen, für die eigentlich andere europäische Staaten zuständig wären. Beim Attentäter von Solingen war eine Abschiebung nach Bulgarien geplant. Dieses Vorgehen nennt sich Dublin-Verfahren. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll versuchen, das Dublin-Verfahren zu verbessern. 

Von den Leistungskürzungen erhofft sich die Regierung, dass der Druck zur Ausreise erhöht werde. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte aber auch: "In Deutschland wird niemand verhungern und auch nicht auf der Straße schlafen."

Wer ohne einen triftigen Grund in sein Heimatland zurückkehrt, soll den Schutz in Deutschland verlieren - beispielsweise bei Urlaubsreisen. Eine Rückkehr etwa zu einer Beerdigung solle aber möglich sein, erklärte die Staatssekretärin Anja Hajduk aus dem Bundeswirtschaftsministerium.


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In welchen Fällen sollen Migranten ausgewiesen werden?

Ziel der Bundesregierung: Ausweisungen sollen einfacher möglich sein. Das trifft aber nicht jeden Asylsuchenden. Wer jedoch eine Straftat mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug geht, soll Deutschland schneller verlassen. Zudem sollen Migranten künftig leichter vom Schutz in Deutschland ausgeschlossen werden können, wenn sie Straftaten begangen haben. Dazu sollen künftig auch Schleusungen oder Straftaten mit antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund zählen.

Bereits nach der Messerattacke in Mannheim, nach der ein Polizist starb, hatte es Debatten um Abschiebungen gegeben. Damals hatte Bundeskanzler Scholz angekündigt, Schwerstkriminelle auch nach Syrien und Afghanistan abschieben zu wollen. Am Freitag, 30. August, wurden zum ersten Mal seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren afghanische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland abgeschoben. Dabei seien auch Straftäter aus Baden-Württemberg.

 

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