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Verfahren im Heilbronner Pinocchio-Fall eingestellt – doch es muss sich etwas ändern

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Die Diskussion um den Pinocchio-Kommentar eines Heilbronners hat einige Fragen aufgeworfen und den Fokus auf dringend zu verbessernde Mängel in Justiz und Gesellschaft gelenkt, findet unser Autor. 


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Der Pinocchio-Kommentar des Heilbronner Rentners auf Facebook und die folgende strafrechtliche Prüfung der Staatsanwaltschaft hat viel Staub aufgewirbelt. Ein bundesweites Medienecho inklusive. Und auch, wenn nun die Ermittlungen gegen den Pinocchio-Kommentator und einige weitere der 38 beanstandeten Äußerungen richtigerweise eingestellt wurden: Die Pinocchio-Posse hat das Schlaglicht auf mehrere relevante gesellschaftliche Debatten gelenkt.

Verfahren gegen Heilbronner eingestellt: Was sich nach dem Pinocchio-Kommentar ändern muss

Die Diskussions-Kultur stützt sich oft auf mangelhafte Kenntnis der Sachverhalte. Immer wieder wurde Friedrich Merz, dem einige der untersuchten Kommentare mutmaßlich gelten, als dünnhäutig beschrieben. Dabei hatte der CDU-Bundeskanzler mit der Einleitung der Verfahren überhaupt nichts zu tun.

In zahlreichen Kommentaren wurde auch die Heilbronner Polizei, die den Facebook-Kommentar der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt hat, wüst angegangen. Dabei hat die Polizei nicht unverhältnismäßig gehandelt. Es ist ihre Pflicht, Prüfungen möglicher Straftaten voranzutreiben.

Heilbronner Pinocchio-Kommentar zeigt: Grenzen bei Beleidigungen fließend

Problematisch ist dabei, dass im Vorfeld von Ermittlungen offenbar selbst in juristischen Kreisen viel zu oft unklar ist, ob sich Äußerungen im strafrechtlichen Bereich bewegen – oder eben nicht. Wohl nur in wenigen Bereichen des Strafrechts ist die Verunsicherung und der Abwägungsbereich größer als beim Thema Beleidigung. Was ist legitime Meinungsäußerung – und welche Bemerkung ist aufgrund von Hass und Hetze zu ahnden?

Dass bloße Beleidigungen, die rein der Herabwürdigung des Gegenübers dienen, zu bestrafen sind, sollte sich in einem Rechtsstaat von selbst verstehen. Egal, ob verbal geäußert oder in einem Online-Kommentar niedergeschrieben.

Wenn aber wegen eines Großteils der Verdachtsfälle Anstrengungen unternommen und Ressourcen gebunden werden sowie Ermittlungsbescheide in den Briefkästen bislang unbescholtener Menschen landen, bröckelt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Paragraf 188 im Strafgesetzbuch zieht Grenze zwischen Politikern und Normalbürgern

Erst recht, wenn die Polizei über Personalmangel und hohe Krankenstände klagt und darüber hinaus allein in Baden-Württemberg Hunderte schwerwiegende Delikte bis heute ungelöst sind. Diese Diskrepanz ist kaum vermittelbar – und bedarf unbedingt einer juristischen Nachjustierung.

Darüber hinaus sollte man dringend über eine Abschaffung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch nachdenken. Dieser klingt nach Monarchie und Majestätsbeleidigung. Zwar war er für die Untersuchungen im Pinocchio-Fall nicht entscheidend. Jedoch räumt er Politikern eine Sonderstellung ein.

Wer sie beleidigt, kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhalten. Bei Beleidigung anderer Bürger sind es höchstens zwei Jahre. Ein identisches Schimpfwort trifft einen Politiker nicht härter als den Nachbarn.




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