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Kanzler Merz als Pinocchio beleidigt? Wo Facebook-Kommentatoren falsch liegen 

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Gegen einen Heilbronner Rentner, der Bundeskanzler Friedrich Merz als Pinocchio bezeichnet haben soll, läuft ein Ermittlungsverfahren. In den sozialen Medien erfährt der Mann Zuspruch, die Polizei wird kritisiert. Die Fakten geraten dabei häufig aus dem Blick. 


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„Pinocchio kommt nach HN.“ Diese mögliche Beleidigung, die ein Heilbronner Rentner mutmaßlich in Bezug auf einen Besuch von Friedrich Merz in der Käthchenstadt geäußert haben soll, hat ein bundesweites Echo zur Folge. Zahlreiche überregionale Medien haben über den Pinocchio-Kommentar auf der Facebook-Seite der Heilbronner Polizei berichtet.

Auch in den sozialen Medien erfährt die Ermittlung gegen den Heilbronner Rentner breite Aufmerksamkeit. Unter dem Artikelpost auf der Facebook-Seite der Stimme befinden sich am Montagnachmittag, 23. Februar, mehr als 3.000 Kommentare.

„Pinocchio kommt nach HN“: Facebook-Kommentatoren äußern Unverständnis

Viele Kommentatoren halten die Ermittlungen wegen des Kommentars, den der Verfasser witzig gemeint haben will, für völlig überzogen. „Da wird ermittelt, und sämtliche, auch schlimmste Straftäter lässt man nach Vorfällen wieder frei wegen Überlastung“, schreibt ein Facebook-Nutzer als Reaktion auf den Artikel-Post der Heilbronner Stimme. Äußerungen wie „Ermittlungen wegen Pinocchio. Junge, Junge ist das krank“ oder „Haben wir nicht andere Probleme in unserem Land?“ gehen in eine ähnliche Richtung.

Was bei diesen Bemerkungen unberücksichtigt bleibt: Die Polizei Heilbronn hat selbst die Anzeige in die Wege geleitet. Und dabei hat sie gar keine andere Wahl. Angesichts des Posts „Pinocchio kommt nach Heilbronn“ steht der Verdacht im Raum, dass es sich um eine Beleidigung im Sinne von Paragraf 188 im Strafgesetzbuch handelt.


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Pinocchio-Kommentar: Warum die Polizei Heilbronn tätig werden musste

Polizeisprecher Frank Belz erklärt dazu: „Als Polizeibeamter unterliegt man einem Legalitätsprinzip. Das heißt: Beim Verdacht einer Straftat ist man verpflichtet, dieser nachzugehen. Da unser Social-Media-Team das Monitoring auf unseren Seiten übernimmt, leitet es entsprechende Sachen auch weiter.“ Im Anschluss prüfe die Staatsanwaltschaft die potenzielle Strafbarkeit eines Verdachtsfalls.

Rechtsexperten erwarten, dass das Verfahren gegen den Heilbronner Rentner eingestellt wird oder er im ungünstigsten Fall mit einer geringen Geldstrafe rechnen muss.

Keine Anzeige von Friedrich Merz: Falsche Annahmen in sozialen Medien halten sich hartnäckig

Fälschlicherweise gehen einige Kommentatoren des Artikels davon aus, dass Merz die Anzeige gestellt habe. In diese Richtung zielen beispielsweise folgende Äußerungen: „Und sowas ist Bundeskanzler. Wirklich traurig“, „Wurde da an seinem Ego gekratzt? Wer austeilt, muss einstecken können“ sowie „Diese Anzeige-Orgien gegen die eigene Bevölkerung nervt! Da hatte der Kohl mehr Format!“.

Allerdings ist gar nicht klar, ob Friedrich Merz überhaupt Kenntnis von der Anzeige hat. Eine diesbezügliche Anfrage an das Büro des Bundeskanzlers sowie an die Pressestelle der CDU in Berlin vom Dienstag, 17. Februar, blieb bislang unbeantwortet.

„Würde mich an Anwaltskosten beteiligen“: Solidarität mit Heilbronner Rentner

Andere Kommentatoren auf den Post der Heilbronner Stimme versuchen, den Pinocchio-Kommentar mit Argumenten zu untermauern. „Von keinen neuen Schulden vor der Wahl zu sprechen und nach der Wahl ein Sondervermögen (...) zu realisieren – das ist wirklich alles andere als ehrlich“, schreibt ein User. Ein weiterer schreibt: „Wenn man seine Taten hernimmt …. Entspricht das der wahrheitsgemäßen Aussage würde ich vermuten.“ Nach Meinung dieser Kommentatoren hat Merz also die Unwahrheit gesagt. Daher rücken ihn die Facebook-Nutzer in diesem Kontext in die Nähe von Pinocchio, dessen Nase wächst, sobald er lügt.

Weitere Facebook-Kommentatoren zeigen sich solidarisch gegenüber dem Heilbronner Rentner, der den Pinocchio-Kommentar abgesetzt hat: „Ich würde mich an den Anwaltskosten beteiligen“, erklärt ein Facebook-Nutzer. Wie der Rentner gegenüber der Heilbronner Stimme erklärt, freut er sich über diesen Zuspruch. Allerdings würde er für anfallende Kosten im Falle eines Prozesses selbst aufkommen, sofern das Ermittlungsverfahren nicht sowieso eingestellt werde.




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