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„Lügen-Kasper“ und „Pinocchio“ als Beleidigung? Weg mit dem Politiker-Sonderrecht

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„Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ – im Kontext des Wirbels um angebliche Beleidigungen gegen Friedrich Merz stellt sich auch wieder die Frage nach dem umstrittenen Paragrafen188. Das Sonderrecht für Politiker ist widersinnig, findet unser Autor. 


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Es klingt Satire aus der „Titanic“ oder dem „Postillon“: Bürger kommentieren den Besuch von Politikern in Heilbronn auf Facebook mit Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“. Wohlgemerkt ohne sich direkt auf einen Adressaten zu beziehen. Im Anschluss erhalten die Kommentatoren Ermittlungsbescheide wegen mutmaßlicher Beleidigung. Bundesweit erregt das Geschehen Aufsehen. 

Völlig unverhältnismäßig beschäftigen diese Verfahren Angestellte der Polizei und der Staatsanwaltschaft, die sicher Wichtigeres zu tun und schwerwiegendere Verbrechen zu verfolgen hätten. Ohnehin herrscht wegen immer mehr Aufgaben und hoher Krankenstände Personalmangel. Zwischenzeitlich teilen die Staatsanwaltschaft sowie das Polizeipräsidium mit, dass erste Ermittlungsverfahren im Zuge der insgesamt 38 geprüften Kommentaren bereits eingestellt wurden, da kein strafbares Verhalten vorliegt.

Die Polizei wegen der erfolgten Ermittlungen an den Pranger zu stellen, ist jedoch ein klarer Fehler: Die Beamten sind schließlich verpflichtet, beim Verdacht einer Straftat zu handeln und die Sachverhalte der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorzulegen.

„Pinocchio“ als Beleidigung? Paragraf 188 im Strafgesetzbuch ist problematisch

Selbst, wenn mancher Politiker dünnhäutig sein mag: Auch Kanzler Friedrich Merz, dem die Äußerungen mutmaßlich gelten, trägt in dieser Pinocchio-Posse keine Verantwortung. Schließlich hat er die Ermittlungsverfahren nicht in die Wege geleitet. Problematisch ist vielmehr der Paragraf 188 im Strafgesetzbuch. Dieser räumt Politikern eine Sonderstellung ein und besagt: Wer im politischen Leben Stehende öffentlich beleidigt, dem droht eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Zwar ist diese Paragraf für die aktuellen Untersuchungen in Heilbronn nicht entscheidend. Die Prüfungen wären auch im Hinblick auf Paragraf 185 erfolgt, der die Strafbarkeit von Beleidigungen generell thematisiert.

Aber auch wenn Politiker sicher häufiger kritischen Äußerungen ausgesetzt sind als Privatpersonen: Dieser Ausnahme-Paragraf 188 klingt nach Monarchie und Majestätsbeleidigung und muss weg. Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Strafrecht hat in einer Demokratie keinen Platz. Satire, legitime Kritik und Meinungsäußerung, was die Bemerkungen „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ laut Rechtsexperten sind, müssen erlaubt sein und dürfen nicht generell unter Straftat-Verdacht stehen. 

Paragraf 185 stellt generelle Beleidigungen ausreichend unter Strafe

Nach einem Abschaffen des Paragrafen 188 würde Paragraf 185 Politiker und Bürger in Bezug auf Beleidigungen gleich stellen. Der bisherige Unterschied, Beleidigungen gegen Politiker mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Beleidigungen gegenüber anderen Bürger aber mit maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, wäre  passé.

Und selbstverständlich: Wer andere unsachlich mit Kraftausdrücken herabwürdigt und wem es nur um die Ehrverletzung geht, sollte auch seine Strafe erhalten. Egal, ob sich die Bemerkung an den Nachbarn, den Bürgermeister oder den Kanzler richtet. Denn: Warum sollte ein identisches Schimpfwort bei einem Politiker schädlicher sein als bei einem Normal-Bürger? 




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