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Was ab Samstag erlaubt ist - und was nicht

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Ausgangssperre, Kontaktverbote und kein öffentlicher Alkoholausschank - wir erklären, welche Maßnahmen die Landesregierung ab Samstag für die nächsten vier Wochen in ganz Baden-Württemberg plant.

von Christine Tantschinez , dpa und Michael Schwarz

Wegen anhaltend steigender Zahlen an Infektionen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung kurzfristig für zusätzliche schärfe Maßnahmen im ganzen Land entschieden. Die neuen Regelungen sollen bereits ab dem kommenden Samstag, 12.Dezember, gelten. Allerdings bleiben bestehende Regelungen in Hot-Spot-Regionen wie der Stadt oder dem Landkreis Heilbronn, die über diese Maßnahmen bereits heraus gehen, gültig. 


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Polizeibeamte kontrollieren während einer Schwerpunktkontrolle zur Einhaltung der Maßnahmen, um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen, in einem Einkaufszentrum.  Foto: dpa
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Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg ab Samstag


Wo und wann gelten Ausgangsbeschränkungen?

Die Ausgangsbeschränkungen gelten in ganz Baden-Württemberg. Tagsüber von 5 Uhr bis 20 Uhr sollte man wirklich nur das tun, was unbedingt erledigt werden müsste, also einkaufen, zur Arbeit oder zum Arzt gehen, auch zum Tierarzt. Auch Gerichtsterminen oder anderer Veranstaltungen, die in der Corona-Verordnung § 10 Absatz 4 aufgeführt wurden, darf man beiwohnen. Generell sei die Demonstrationsfreiheit nicht eingeschränkt.


Gelten die Ausgangsbeschränkungen auch nachts? 

Ja, auch nachts darf man nur noch aus triftigen Gründen das Haus verlassen, zur Arbeit gehen etwa, zum Arzt oder auch mit dem Hund raus.  Auch die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen ist natürlich erlaubt. Zur Weihnachtszeit vom 23. bis 27. Dezember darf man auch private Veranstaltungen besuchen.


Darf ich raus, um Sport zu machen?

Das hatte Ministerpräsident Kretschmann ausdrücklich erlaubt, jedoch mit dem Hinweis, dass man dies nur allein tun sollte oder maximal in Begleitung einer Person aus einem fremden Haushalt oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt oder direkten Verwandten.


Wie viele Personen dürfen sich noch treffen? 

Angehörige des eigenen Haushaltes oder maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandte in gerader Linie und Partner. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.


Was gilt an Weihnachten?

Bislang ist für die Zeit vom 23. bis zum 27. Dezember vorgesehen, dass sich zehn Personen treffen dürfen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Zahl der beteiligten Haushalte. Das allerdings ist nun nicht mehr sicher. Es stehe nun im Raum, den Personenkreis wieder auf Familienangehörige zu begrenzen, erläuterte Kretschmann. Hintergrund für die Überlegungen sei eine aktuelle Umfrage, die ergab, dass sich 40 Prozent der Bevölkerung nicht an die Vorschriften über Weihnachten halten wollten. Derzeit ist über die Weihnachtstage auch der Besuch religiöser Veranstaltungen erlaubt.


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Was gilt an Silvester? 

Das ist nicht abschließend geklärt. Die Regelung gilt ab Samstag für die nächsten vier Wochen, würde also Silvester ganz normal miteinschließen. Ob es dafür Ausnahmen geben soll, ist noch unklar. Jedoch hat Baden-Württemberg nach Weihnachten bis mindestens zum 10. Januar schon einen harten Lockdown angekündigt. Das würde einer Sonderregelung an Silvester widersprechen.


Schließen jetzt die Schulen und Kitas? 

Trotz der geplanten Ausweitung der Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg wegen der Corona-Pandemie sollen Schulen, Kitas sowie auch Universitäten und Hochschulen vorerst geöffnet bleiben. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte, er wolle aber die Gespräche mit den anderen Ländern und dem Bund am Sonntag abwarten. Besondere Regeln wie Quarantänepflicht gelten schon jetzt zum Beispiel für einzelne Klassen, Schulen oder größere Regionen, wenn das Infektionsgeschehen diese erforderlich macht. In Heilbronn  gilt nach einer Verordnung des Landes spätestens ab Montag der Wechsel- und Fernunterricht. 


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Müssen jetzt die Läden schließen?

Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Allerdings soll der Handel von zusätzlichen Aktionen, wie verkaufsoffene Adventssonntage, absehen. Kretschmann möchte zu weiteren Maßnahmen die Gespräche mit dem Bund und den Ländern abwarten. Davon betroffen sind mögliche landesweite Schließungen von Friseurbetrieben, Barbershops, Sonnenstudios und Sportanlagen. In Heilbronn und auch seit Freitag im Landkreis mussten Friseure und Sportanlagen bereits schließen.


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Darf ich mir noch was zu Essen auf die Hand holen?

Das wird im Maßnahmenkatalog nicht speziell erwähnt. Da aber der Einkauf im Einzelhandel explizit erlaubt bleibt und bislang Restaurants ebenfalls to-go-Speisen anbieten dürfen, dürfte dies  noch zu den triftigen Gründen gehören, weshalb man das Haus verlassen darf. Zum Essen sollte man dann aber lieber wieder in die eigenen vier Wände zurück kehren.


Gibt es ein Verbot für Alkoholausschank?

Ja, auf öffentlichen Plätzen mit erhöhtem Publikumsverkehr darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. Dieses Verbot wurde insbesondere durch Massenansammlung bei Glühweinständen und damit verbundene Regelverstöße in den vergangen Tagen gefördert.


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Werden diese Maßnahmen kontrolliert?

Innenminister Strobl kündigte an, dass die Einhaltung der Regeln überwacht werden sollten. In dieser Woche wurden nach seinen Angaben mehr als 8400 Verstöße gegen die Corona-Auflagen verzeichnet. 

Was will Kretschmann in den Gesprächen mit Bund und Ländern noch erreichen?

Baden-Württembergs Ministerpräsident will sich auch dafür einsetzen, dass schon ab der kommenden Woche der Freizeit-, Amateur- und Schulsport in Sportstätten und Schwimmbädern generell verboten wird. Dies soll sämtliche private und öffentliche Einrichtungen einschließen. Zudem will Kretschmann erreichen, dass es bundesweit keine speziellen Verkaufsaktionen des Einzelhandels mehr gibt. Damit soll die Ansammlung von Menschenmengen verhindert werden. Ebenfalls bundesweit sollen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nur noch mit einem negativen Antigen-Schnelltest und mit einer FFP2-Maske betreten werden dürfen. Generell geht Kretschmann davon aus, dass es nach Weihnachten bis zum 10. Januar 2021 zu einem harten, bundesweiten Lockdown kommt. Gibt es hier keine Einigung, will Kretschmann versuchen, mit den Nachbarländern eine Regelung für den Süden zu beschließen.

Kontrollen

Nach Angaben von Südwest-Innenminister Thomas Strobl (CDU) halten sich auch etliche Bürger nicht an die Corona-Regeln. Bei den 18 Schwerpunktkontrollen in dieser Woche wurden landesweit 16.500 Personen kontrolliert. Dabei wurden mehr als 8400 Verstöße festgestellt, von denen über 370 Fälle angezeigt worden sind. Beim größten Teil mit knapp 8000 Fällen ging es um die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Mehr als 400 Mal mussten Ansammlungen aufgelöst werden. Es waren fast 900 Polizisten für Kontrollen im Einsatz. 

Hier geht es zu den Corona-Maßnahmen der Landesregierung

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