Stimme+
Region
Lesezeichen setzen Merken

Hotspot-Strategie greift: So geht es im Landkreis Heilbronn weiter

   | 
Lesezeit  3 Min
Erfolgreich kopiert!

Nach der Stadt hat es jetzt auch den Landkreis Heilbronn erwischt. Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen greifen kreisweit von Freitag an strengere Maßnahmen, darunter ein nächtliches Ausgehverbot. Davon betroffen sind nun fast eine halbe Million Menschen in der Region. Hier die zentralen Fragen und Antworten.

Warum trifft es jetzt auch die Landkreisgemeinden?

Die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche, gerechnet auf 100.000 Einwohner, lag im Landkreis Heilbronn am Mittwoch den dritten Tag in Folge über 200. Am Mittwochabend meldete der Landkreis einen Inzidenzwert von 215,1. Die Landesregierung hat vergangene Woche erlassen, dass in solchen Brennpunkten eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt werden müssen. In Heilbronn war das schon am Sonntag der Fall, seit Dienstag gelten Hotspot-Maßnahmen. 


Was passiert jetzt genau?

Das Landratsamt will am Donnerstag eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlichen. Sie tritt am Freitag in Kraft. Neben einer nächtlichen Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr gibt es verschärfte Kontaktbeschränkungen. Friseure, Barbershops und Sonnenstudios müssen auch im Landkreis schließen. 

In Neckarsulm gab es zuletzt um die 171 aktive Corona-Fälle, in Siegelsbach war es nur einer. Warum kommen jetzt überall Verschärfungen?

Das Land sieht vor, dass die Maßnahmen auf der Ebene von Stadt- und Landkreisen umgesetzt werden. Fachleute halten es auch aus medizinischer Sicht nicht für sinnvoll, Hotspot-Regeln wohnortscharf zu verfügen. Trotzdem bleiben jetzt Unterschiede zwischen benachbarten Landkreisen. Konkret: In Eppingen (Landkreis Heilbronn) müssen Friseure am Freitag schließen, im Nachbarort Sulzfeld (Landkreis Karlsruhe) dürfen sie geöffnet bleiben. 


Was heißt strengere Kontaktbeschränkungen?

Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Personen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch 5 Personen. Kinder des jeweiligen Haushaltes bis einschließlich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Das ist dieselbe Regel wie landesweit. Der Unterschied: Es gibt im Landkreis keine Ausnahme mehr für Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft, die nicht Teil dieser Haushalte sind.

Wann gilt die Ausgangssperre?

Von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung im Landkreis nur noch aus triftigem Grund erlaubt. Das gilt auch für all jene, die nicht im Stadtkreis leben. Es ist also Bekannten von außerhalb nicht erlaubt, im Landkreis einen Privatbesuch zu machen und nach 21 Uhr wieder nach Hause zu fahren.

Was ist ein triftiger Grund?

Hier listet die Verordnung folgende Punkte auf. Sie sind identisch zu dem, was seit Dienstag in Heilbronn gilt. 

die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
Handlungen zur Versorgung von Tieren,
Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind.

Einkaufen und das Abholen von Speisen sind kein triftiger Grund. Lieferdienste wie Pizzaboten dürfen weiterhin Speisen zu den Kunden nach Hause bringen. 

Ich komme aus Hohenlohe und will nach Karlsruhe. Darf ich nach 21 Uhr den Landkreis Heilbronn  durchqueren?

Das geht. Wer zwischen 21 und 5 Uhr auf der Durchreise ist, "das Gebiet des Landkreises auf dem schnellsten Weg zu verlassen, um die Durchreise abzuschließen. Notwendige Zwischenstopps sind während der Durchreise in dringenden Fällen erlaubt, etwa zum notwendigen Tanken oder zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten".

Was ist mit dem Einzelhandel?

Friseure, Barbershops und Sonnenstudios in Heilbronn müssen schließen. Ansonsten bleibt der Einzelhandel geöffnet, die Beschränkungen mit maximalen Personenzahlen gelten weiter. 

Gibt es überhaupt noch Unterschiede zwischen der Stadt und dem Landkreis Heilbronn?

Viele wesentliche Regeln sind identisch. Im Stadtkreis gibt es zusätzlich eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Außerdem müssen Grundschullehrer und Kita-Erzieher Maske tragen, ebenfalls Grundschüler im Hof oder auf den Fluren. Der Landkreis geht über die im ganzen Land gültige Verordnung hier nur in einem Punkt hinaus: Masken sind auch auf Baustellen Pflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. 

Was gilt für Veranstaltungen?

Sie sind verboten. Ausnahmen – unter bestimmten Auflagen - gelten für religiöse Veranstaltungen, Bestattungen, Demonstrationen, Gerichtstermine sowie den Studien-und Lehrbetrieb.

Fahren Busse und Bahnen wie gewohnt weiter?

Hier gibt es bislang keine Einschränkungen, das gilt auch für den Stadtkreis.

Was ist mit den Schulen?

Wechselunterricht ist bislang nicht vorgesehen. 

Wie lange gelten die Hotspot-Regeln in Stadt und Landkreis Heilbronn?

Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 20. Dezember. Sie tritt außerdem außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt. 

Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen anpassen

 

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung
Keine Kommentare gefunden
  Nach oben