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Was die Hotspot-Regeln des Landes für Heilbronn bedeuten

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Am Freitagnachmittag hat das Land präzisiert, wie es das Infektionsgeschehen in Corona-Hotspots in den Griff bekommen will. Der Inzidenzwert für die Stadt Heilbronn liegt den zweiten Tag in Folge über 200 - strengere Maßnahmen rücken näher.

Ankündigung nächtliche Ausgangssperre Stadt Heilbronn, menschenleere Innenstadt zu CoronaFoto: Seidel, Ralf
Ankündigung nächtliche Ausgangssperre Stadt Heilbronn, menschenleere Innenstadt zu CoronaFoto: Seidel, Ralf  Foto: Seidel, Ralf

Am Freitagnachmittag hat das Land präzisiert, wie es das Infektionsgeschehen in Corona-Hotspots in den Griff bekommen will. Maßnahmen wie nächtliche Ausgehverbote greifen aber erst, wenn der sogenannte Inzidenzwert drei Tage in Folge über 200 liegt. Das ist in Heilbronn noch nicht der Fall. Wir beantworten die zentralen Fragen zum aktuellen Stand.

Was wurde beschlossen?

Was Bund und Länder schon vergangene Woche vereinbart hatten, hat die grün-schwarze Landesregierung jetzt in einen Erlass gegossen. Demnach gibt es in Corona-Hotspots verschärfte Regeln. Die weitreichendste davon ist wohl ein nächtliches Ausgehverbot. In Hotspots darf niemand zwischen 21 und 5 Uhr das Haus verlassen.


Wann muss ein Stadt- oder Landkreis die Maßnahmen ergreifen?

Sie greifen ab einer Inzidenz von 200 - das ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche gerechnet auf 100.000 Einwohner. Und sie greifen nur, heißt es weiter, bei "gleichzeitig diffusem Infektionsgeschehen". Der folgende Satz ist für Heilbronn besonders interessant. Die Kreise müssen erst die Verschärfungen verordnen, "sofern dieser Inzidenzwert mindestens in den letzten drei Tagen in Folge überschritten ist".


Was bedeutet das für Heilbronn?

Heilbronn ist nach dieser Definition kein Kreis, der die Hotspot-Maßnahmen sofort umsetzen muss. Das bestätigte eine Sprecherin des Sozialministeriums am Freitagabend auf Nachfrage. Grund: Hier lag die Inzidenz am Freitag bei 214,1, tags zuvor aber bei 197,5. Am Samstag liegt der Inzidenzwert aber nun bei 221,2, den zweiten Tag in Folge über 200. So könnte am Sonntagabend der Fall eintreten, dass die Stadt das Kriterium "in den letzten drei Tagen in Folge" erfüllt. 


Was würde passieren, wenn Heilbronn drei Tage in Folge die 200-Marke bei der Inzidenz erreicht oder übertrifft?

Dann wäre die Kommune verpflichtet, eine sogenannte Allgemeinverordnung zu erlassen, die genau die im Erlass geregelten Punkte förmlich verfügt. Neben der nächtlichen Ausgangssperre ist dann insbesondere vorgesehen, dass Friseure, Barbershops und Sonnenstudios schließen müssten. Das alles könnte im schlimmsten Fall in Heilbronn frühestens am Dienstag passieren, falls am Montag eine Allgemeinverfügung nötig werden sollte.


Wie entwickeln sich die Infektionszahlen in der Stadt?

Heilbronn gilt nach wie vor als einer der Brennpunkte im Land, hatte zeitweise die höchsten Inzidenzwerte in ganz Baden-Württemberg. Zuletzt gingen die Werte wieder etwas zurück und stabilisierten sich immer um die 200.


Wie sieht es im Landkreis Heilbronn und im Hohenlohekreis aus?

Der Landkreis Heilbronn hat eine Inzidenz von 167,8, der Hohenlohekreis steht mit 72,8 gut da. Beide sind keine Hotspots.


Warum verschärft die Stadt nicht von sich aus die Maßnahmen?

Diesen Weg ist etwa Mannheim gegangen, die Stadt hat ein nächtliches Ausgehverbot schon ab dem Freitag verfügt. Heilbronn hat das immer ausgeschlossen und betont, man warte auf den Erlass.


Wie steht die Kommunalpolitik zu dieser Haltung?

Quer durch die Fraktionen - von CDU über SPD, Grüne, Freien Wählern und FDP bis zur AfD bezeichnen alle den Kurs der Stadt als nachvollziehbar, nicht ohne Landeserlass aktiv zu werden. Käme eine nächtliche Ausgehsperre, halten das die meisten für angemessen. "Bei der Witterung und dem nicht existierenden Freizeitangebot ist das maßvoll", sagt etwa CDU-Fraktionssprecher Thomas Randecker. Ähnlich äußern sich Vertreter der meisten anderen Fraktionen. Die AfD hält den Lockdown für überflüssig. 


Noch gibt es in Heilbronn keine Ausgangsbeschränkung. Aber was würde das eigentlich bedeuten?

Laut Erlass dürfen die Bewohner von Hotspots mit einem Inzidenzwert, der drei Tage in Folge über 200 liegt, die Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr nur "aus triftigen Gründen" verlassen. Dazu zählen etwa berufliche Gründe, Einsätze der freiwilligen Feuerwehr, Arztbesuche, die Begleitung Hilfsbedürftiger oder Sterbender sowie das Gassigehen mit Haustieren. Mannheim hat in seiner Allgemeinverfügung verordnet, dass sich auch Auswärtige in der fraglichen Zeit nicht im Stadtgebiet aufhalten dürfen.

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Kommentare

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am 04.12.2020 22:47 Uhr

Und an den Schulen bleibt alles beim alten? Unterricht in voller Klassenstärke, nicht mal bei den altern Schülern gibt es Fernunterricht? Überfüllte Busse und Straßenbahnen, bevor der Unterricht beginnt.
Aber eine nächtliche Ausgangssperre (Was soll man den Nachts anstellen, wenn alles geschlossen ist?) soll die Zahlen drücken?

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