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Kohleausstieg
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Behörde ordnet Aus für Kraftwerk Heilbronn für 2026 an

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Die Bundesnetzagentur erzwingt das Ende für Block 7 des Kraftwerksstandorts Heilbronn. Für die EnBW hat das auch finanzielle Folgen. Es besteht aber noch die Möglichkeit einer Fortsetzung des Betriebs – unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung hat auch Auswirkungen auf den EnBW-Kraftwerkstandort in Heilbronn.
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung hat auch Auswirkungen auf den EnBW-Kraftwerkstandort in Heilbronn.  Foto: Andreas Veigel

Dass die EnBW 2026 das Kohlekraftwerk Heilbronn abschalten will, steht schon länger fest. Nun gibt es aber auch eine behördliche Anordnung: Die Bundesnetzagentur hat nach der siebten und letzten Ausschreibung zum Kohleausstieg ein Kohleverfeuerungsverbot für den einzigen verbliebenen Block im regulären Betrieb angeordnet. "Die Anordnung tritt 30 Monate nach Zustellung in Kraft", teilte die Behörde mit – würde sie also diesen Monat zugehen, ist im März 2026 Schluss.

Allerdings nicht zwangsläufig: Falls festgestellt wird, dass Block 7 ebenso wie derzeit die Blöcke 5 und 6 systemrelevant ist, darf er bei Bedarf weiterbetrieben werden. Jedoch darf der erzeugte Strom dann nicht frei vermarktet werden.


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Heilbronn 7 ist der älteste Block auf der Kraftwerksliste

Die Anordnung der Behörde bedeutet aber auch, dass der Betreiber EnBW keine Entschädigung für das vorzeitige Ende von Block 7 erhält. In der Ausschreibung hatten sechs Betreiber Anlagen mit einer Leistung zwischen drei und 136 Megawatt angemeldet und jeweils einen Zuschlag erhalten – mit Entschädigungen zwischen 45.000 und 85.200 Euro je Megawatt.

Ausgeschrieben waren 542 Megawatt, die Leistung der eingereichten Anlagen beläuft sich aber zusammen nur auf 279,6 Megawatt. Daher wurde für die älteste Anlage der verbleibenden Kraftwerksliste – nämlich Heilbronn Block 7, in Betrieb seit 1985 – zusätzlich die Stilllegung angeordnet. Dieser Block hat eine Leistung von 780 Megawatt. Allerdings ist er seit Monaten defekt und wird frühestens im Herbst wieder ans Netz gehen können.


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Übrig bleibt für die EnBW nur das Karlsruher Kraftwerk RDK 8

Von nächstem Jahr an werde die Bundesnetzagentur jeweils für die ältesten Kraftwerke die entschädigungslose Abschaltung anordnen, bis die im Gesetz zum Kohleausstieg festgeschriebene Summe erreicht ist, heißt es weiter. Aus Sicht der EnBW betrifft das nur noch Block 8 des Kohlekraftwerks Karlsruhe, in Betrieb gegangen 2014 und intern RDK 8 genannt.


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