Urteil: LBS Südwest darf Kunden nicht vorzeitig kündigen
Die Landesbausparkasse (LBS) Südwest darf ihren Kunden nicht vorzeitig kündigen, wenn diese binnen 15 Jahren nach Vertragsbeginn kein Darlehen in Anspruch genommen haben. Das entschied das Stuttgarter Landgericht am Donnerstag und kippte damit eine Kündigungsklausel in bestimmten LBS-Verträgen.