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Stuttgart (dpa/lsw)
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Urteil: LBS Südwest darf Kunden nicht vorzeitig kündigen

  
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Die Landesbausparkasse (LBS) Südwest darf ihren Kunden nicht vorzeitig kündigen, wenn diese binnen 15 Jahren nach Vertragsbeginn kein Darlehen in Anspruch genommen haben. Das entschied das Stuttgarter Landgericht am Donnerstag und kippte damit eine Kündigungsklausel in bestimmten LBS-Verträgen.

Ein Schild des Firmensitzes der Bausparkasse LBS in Stuttgart. Foto: Franziska Kraufmann/Archiv
Ein Schild des Firmensitzes der Bausparkasse LBS in Stuttgart. Foto: Franziska Kraufmann/Archiv  Foto:

Sie stelle eine unangemessene Benachteiligung für den Verbraucher dar, sagte der Vorsitzende ...

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