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Fünf Lehren über das neue Wahlrecht, die der Fall Alexander Throm offenbart

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Bei der Bundestagswahl wurde nach dem von der Ampel-Koalition geänderten Wahlrecht gewählt. Der knappe Einzug des Heilbronner CDU-Politikers Alexander Throm offenbart die Tücken der Reform.


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Am Wahlabend hatte sich der Heilbronner CDU-Abgeordnete Alexander Throm schon damit abgefunden, dass er nicht im nächsten Bundestag sitzen wird. Sieg im Wahlkreis und trotzdem kein Mandat, das drohte dem 56-Jährigen wegen der Wahlrechtsreform, die die Ampel-Koalition umgesetzt hat.

Deren Ziel ist erreicht, im neu gewählten Bundestag werden nur 630 Abgeordnete sitzen. Dafür haben SPD, Grüne und FDP in Kauf genommen, dass Wahlkreissieger leer ausgehen können, wenn ihre Mandate nicht von den Zweitstimmen gedeckt sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Reform für zulässig erklärt.

Erst am frühen Montagmorgen war für Throm plötzlich doch klar: Er wird auch in Zukunft im Bundestag sitzen. Weil das BSW knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, gab es mehr Sitze für die Union und Throm bekam das letzte Ticket nach Berlin zugesprochen. Der Fall zeigt, welche Fallstricke das neue Wahlrecht hat.


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1. Ein hohes Ergebnis schützt nicht davor, kein Mandat zu bekommen

Eigentlich wäre der Abend für Alexander Throm nämlich ein Anlass zum Feiern gewesen. Während er im Wahlkreis Heilbronn 2021 noch 27,8 Prozent aller Erststimmen bekam, waren es am Sonntag 35 Prozent. Eine satte Steigerung also, mit der Throm über dem Bundestrend seiner Partei liegt. Nach altem Wahlrecht wäre er mit komfortablem Vorsprung im Bundestag gewesen.

Das Problem: Andere CDU-Politiker haben ebenfalls zugelegt. Allein in der Region hat Christian von Stetten mehr als vier Prozentpunkte im Wahlkreis Hohenlohe dazugewonnen, Fabian Gramling in Neckar-Zaber gewann fast neun Prozentpunkte dazu. Deshalb musste Throm, obwohl er sich verbessert hat, zittern. 

2. Parteifreunde stehen in Konkurrenz zueinander

Durch das neue Wahlrecht kämpfte Throm nicht mehr nur gegen die Kandidaten der anderen Parteien im Wahlkreis Heilbronn, sondern gegen seine Parteifreunde in ganz Baden-Württemberg. Das liegt daran, dass nur noch die Wahlkreissieger mit den besten Ergebnissen in den Bundestag einziehen.

Aufgrund ihres Wahlergebnisses stehen der CDU in Baden-Württemberg 29 Mandate im Bundestag zu, sie hat aber 35 Direktmandate gewonnen. Also gehen sechs CDU-Politiker nun leer aus, obwohl sie die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis gewonnen haben.

Sie alle haben einen niedrigeren Erststimmenanteil als Throm mit 35 Prozent: Moritz Oppelt (34,41 Prozent, Rhein-Neckar), Stefan Glaser (33,2 Prozent, Lörrach-Müllheim), Christoph Naser (31,71 Prozent, Tübingen), Alexander Föhr (29,21 Prozent, Heidelberg), Melis Sekmen (24,71 Prozent, Mannheim), Maximilian Mörseburg (30,41 Prozent, Stuttgart II). Wie von Politikwissenschaftlern erwartet, hat es vor allem umkämpfte, städtische Wahlkreise getroffen.


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3. Landeslisten haben für die Südwest-CDU keinen Wert mehr - aber für andere

Weil die CDU-Plätze im Bundestag nicht mal für alle Direktkandidaten ausreichen, zieht im Südwesten kein einziger Kandidat von der Landesliste ein. Das ist auch in Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und anderen Bundesländern so. Die CSU in Bayern schickt ebenfalls nur ihre 44 Wahlkreisgewinner nach Berlin. Dass drei der CDU-Wahlkreissieger, die nun kein Mandat bekommen, auf der Landesliste in Baden-Württemberg abgesichert waren, hat ihnen nichts gebracht. 

Anders ist das bei den anderen Parteien: In Mannheim etwa geht CDU-Siegerin Melis Sekmen leer aus, die Kandidaten von SPD, AfD und Linken ziehen aber in den Bundestag ein, weil sie auf der Landesliste ihrer Parteien stehen. Ähnlich ist es in Heidelberg, wo die Bewerber von Grünen, AfD und Linken einziehen, der Wahlkreisgewinner der CDU jedoch nicht. 

Gar keinen Abgeordneten haben im Land künftig drei Wahlkreise, weil der Direktkandidat der CDU nicht einzieht und die anderen Kandidaten nicht auf der Landesliste ihrer Partei standen: Stuttgart II, Tübingen und Lörrach-Müllheim.

4. Es kommt auf jede Stimme an 

Eine wichtige Erkenntnis aus dem Fall Throm: Jede Stimme zählt. Throm zieht mit 35 Prozent der Erststimmen in den Bundestag ein, der CDU-Bewerber aus dem Rhein-Neckar-Kreis, Moritz Oppelt, muss mit 34,41 Prozent der Stimmen dafür draußen bleiben.

Die Differenz ist denkbar knapp: Hätte Oppelt 968 Stimmen mehr bekommen, hätte das für Throm das Aus bedeutet. Oppelt hätte Throm dann mit 35,02 Prozent der Erststimmen in der Wahlkreissieger-Tabelle überholt. 

Und: Hätten die übrigen Direktkandidaten im Wahlkreis Heilbronn nur etwas stärker abgeschnitten und Throm schwächer, wäre es genauso gekommen.

5. Das bundesweite Ergebnis kann alles ändern

In der Rechnung darf das bundesweite Ergebnis nicht vergessen werden. Das sah am Wahlabend nämlich so aus, als ob Throm keine Chance mehr hätte.

Egal ob FDP oder BSW: Hätte eine der beiden kleinen Parteien es in den Bundestag geschafft, wäre Throms Traum vom Mandat geplatzt. Mit fünf Prozent hätten FDP oder BSW 33 Sitze zugestanden, weshalb alle anderen Parteien weniger Mandate bekommen hätten. Für die CDU Baden-Württemberg wären mit einem Einzug von FDP oder BSW noch 28 Sitze geblieben. Damit wäre Throm raus gewesen. 

Das bundesweite Ergebnis kann also alles ändern - und hat es in diesem Fall auch getan. Als sicher war, dass weder FDP noch BSW es schaffen, war das 29. CDU-Mandat in Baden-Württemberg, und damit Throms Einzug in den Bundestag, sicher. 

Throm und die CDU haben längst angekündigt, die Wahlrechtsreform rückgängig machen zu wollen. Allerdings liegen bisher keine Vorschläge auf dem Tisch, wie das Wahlrecht stattdessen aussehen soll und das Aufblähen des Bundestags verhindert werden kann. Die Ampel hatte das Gesetz geändert, weil der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate über die Jahre immer weiter angewachsen war, von eigentlich vorgesehenen 598 Sitzen auf zuletzt 733 Mandate.

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