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Warum an Zugstrecken und Autobahnen in der Region bald viele Solarparks entstehen werden

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Eine Gesetzesänderung ermöglicht ab sofort in privilegierten Korridoren die beschleunigte Errichtung von Freiflächen-Anlagen: Es ist kein Bebauungsplan mehr erforderlich - und das Veto-Recht der Gemeinderäte fällt weg.

von Christian Nick
Strahlen im Sonnenschein: In den kommenden Monaten und Jahren werden entlang der A6 und Bahnstrecken viele weitere Solaranlagen entstehen.
Foto: Archiv/Pleul
Strahlen im Sonnenschein: In den kommenden Monaten und Jahren werden entlang der A6 und Bahnstrecken viele weitere Solaranlagen entstehen. Foto: Archiv/Pleul  Foto: Patrick Pleul

Es ist ein wesentlicher Schritt hin zur vielgeforderten Planungs-Beschleunigung, den der Gesetzgeber seit Jahresanfang neuerdings ermöglicht: Große Freiflächen-Solarparks können nun in gewissen Arealen mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand und somit auch schneller geplant und realisiert werden.

Denn: Wer als Vorhabenträger in einem Korridor von jeweils 200 Metern entlang von Autobahnen und Zugstrecken entsprechende Anlagen errichten lassen will, benötigt nunmehr weder einen eigens aufgestellten Bebauungsplan - noch muss der gültige Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden.

Genehmigungen können sofort erteilt werden

Rechtliche Grundlage ist der geänderte Paragraf 35 des Baugesetzbuchs. Mit dem massiv vereinfachten Genehmigungsverfahren sollen die durch Bundes- und Landesregierung ausgerufenen Ausbau-Ziele für die regenerativen Energie-Erzeugungsformen besser erreicht werden können.

 


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Und dies ist auch längst überfällig: Denn wie es Neuensteins Bürgermeister Karl Michael Nicklas auf den Punkt bringt: "Vorher war der Bau einer PV-Anlage aufwendiger als so manches Neubaugebiet." Nun indes ist der Weg in besagten Zonen frei für Projektierer - und ein weiter Raum für entsprechende Ökostrom-Generatoren geöffnet. Ein kleines Rechenbeispiel: Allein im Bereich links und rechts der A6, die Neuensteiner Territorium auf einer Länge von rund 5,75 Kilometern durchquert, stehen dort nun - abzüglich bebauter Zonen - rund 200 Hektar Fläche grundsätzlich für die PV-Nutzung zur Verfügung.

Entlang der Hohenlohebahn sind es nach Kalkulation der Stadtverwaltung weitere 160 Hektar. Einschränkungen gibt es jedoch insoweit, dass sich die privilegierten Areale teils überschneiden - und bei den sogenannten Regionalen Grünzügen der Regionalverband noch ein Veto-Recht hat. Dennoch: "Wir können uns also darauf einstellen, dass einige Anlagen hier entstehen werden", so der Neuensteiner Verwaltungschef im Rahmen der jüngsten Sitzung des örtlichen Gemeinderats.

 


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Wie soll im übrigen Stadtgebiet verfahren werden?

Allein die dort perspektivisch zu installierenden abertausende von Solarmodule wären wohl ausreichend, um die von der Stadt - im Zuge der Zwei-Prozent-Flächenvorgabe für die Erneuerbaren - geforderte PV-Gesamtfläche von zehn Hektar zu erfüllen. Dennoch vertritt Nicklas die Auffassung, dass "wir uns nicht nur auf diese Flächen zurückziehen dürfen". Der Neuensteiner Rathauschef sagt gleicherweise selbstbewusst wie ambitioniert: "Wir sind als Stadt in vielen Punkten Vorreiter und sollten auch hier den Blick noch weiten."

Denn es stellt sich die Frage, wie Verwaltung und Gemeinderat in allen anderen Bereichen des Stadtgebiets mit entsprechenden Solarpark-Anträgen umgehen werden, wo nach wie vor ein Bebauungsplan sowie eine FNP-Änderung erforderlich sind - und der Genehmigungsvorbehalt der Stadt noch greift.

Nach dem bei einer Gegenstimme getroffenen Votum der örtlichen Räte ist jetzt klar: Unterschieden wird in zwei Gruppen. Ansässige Unternehmen, die den erzeugten Strom weitestgehend selbst im Sinne eigener Energie-Autarkie nutzen, dürfen Freiflächen-PV lediglich auf kleinen sogenannten Restflächen installieren. Die Gewerbegebiete sollen nicht mit großen Anlagen zugepflastert werden, sondern ihrem ureigenen Zweck dienen.

 


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Offener Wettstreit darum, wer zum Zug kommt

Die zweite Gruppe, für die nun ebenfalls das Prozedere festgeklopft wurde, sind jene Projektierer, welche die erzeugte Energie nicht selbst vor Ort nutzen, sondern gewinnorientiert ins allgemeine Stromnetz einspeisen. Hier geht die Stadt einen anderen, zukunftsgewandteren Weg als Nachbarkommunen wie etwa Kupferzell: Anstelle eines fixen Kriterien-Katalogs - der ohnehin andernorts bisweilen nicht eingehalten wird - strebt man in Neuenstein einen "transparenten" sowie weitgehend ergebnisoffenen "Wettbewerb zwischen den Anlagen" an.

Die Idee im Grundsatz: Anstatt a priori feste Vorgaben, wie etwa hinsichtlich der maximalen Größe, einhalten zu müssen, können sämtliche Vorhabenträger ihre Unterlagen - nach definierten Standards ausgearbeitet - jeweils bis zum jährlichen Stichtag am 30. September einreichen. Im laufenden Jahr 2023 gibt es zudem eine zusätzliche erste Runde, die bereits am 9. Februar endet. Danach prüfen und entscheiden Stadtverwaltung sowie Gemeinderat sämtliche Anträge in einer zentralen Sitzung des Plenums.

 


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Neue gesetzliche Regelung hat auch Ausnahmen

Die bisher grundsätzlich für alle Freiflächen-Solarparks erforderliche Aufstellung eines Bebauungsplans dauerte aufgrund der notwendigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mitunter sehr lange. Nun können in besagten Zonen grundsätzlich sofort Baugenehmigungen beantragt werden. Wird eine solche erteilt, haben die Projektierer Anspruch auf die Realisierung ihres Vorhabens. Ein Veto des Gemeinderats ist nicht mehr möglich.

Allerdings gibt es auch hier noch Einschränkungen: So muss etwa für Anlagen in einer Entfernung bis zu 100 Metern von der Autobahn die Zustimmung des Fernstraßen-Bundesamts eingeholt werden. Das Naturschutz-Recht gilt nach wie vor - und sogenannte "öffentliche Belange" können ein Hinderungsgrund sein.

In Neuenstein ist gemäß des novellierten Paragrafen 35 nun bereits auch ein konkretes Vorhaben auf den Weg gebracht: Bei Kesselfeld/Hohrain wird eine PV-Anlage mit Trafo-Station sowie drei Containern entstehen.

 


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