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Beschleunigte Planungsverfahren bei Ökostrom-Anlagen sind ein Meilenstein

  
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Endlich wird ein Teil der überbordenden Bürokratie beseitigt, die dem notwendigen Ausbau von Solarenergie, Windkraft und Wasserstoff lange Jahre im Wege gestanden hatte. Doch dies kann nur der erste Schritt sein, kommentiert unser Autor.

von Christian Nick
  

Die sogenannte Energie-Novelle sowie das "Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht", welche der Bundestag Ende vergangenen Jahres beschlossen hat und wo besagter reformierter Paragraf 35 des Baugesetzbuchs integriert wurde, sind in der Tat wegweisend.

Denn die neue Rechtssetzung markiert nichts weniger als die − zumindest teilweise − Abkehr von langwierigen sowie überkomplexen Planungs- und Beteiligungsverfahren und sorgt dafür, dass die für eine gelingende Energiewende nötigen Anlagen für Photovoltaik, Windenergie und Wasserstoff zukünftig endlich in größerem Maße und in möglichst kurzen Zeiträumen gebaut werden können.

Wer den Werdegang entsprechender Ökostrom-Vorhaben − gleich, ob in den kommunalen Gremien oder bei öffentlichen Erörterungsterminen − in der jüngeren Vergangenheit verfolgt hat, konnte längst nur noch den Kopf schütteln, welche Papierberge und Fluten von Gutachten bis zur Genehmigung Jahre später zu erbringen waren.

Ein Windrad ist kein Atomkraftwerk − und ein Solarpark kein Industriegebiet. Es ist gut und wichtig, dass hier endlich das richtige Maß angelegt wird. Dennoch wäre es nicht Deutschland, wenn nicht wieder so manche Ausnahme-Tatbestände zulässig wären, welche die angestrebte Beschleunigung dann neuerlich teils konterkarieren.

Trotzdem: Es wird jetzt vorangehen in eine klimaschonende, autarkere und langfristig sicherere Energieversorgung − weil es eben nun schneller gehen kann.


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