Mehr Platz für Photovoltaik in der Region
Der Regionalverband Heilbronn-Franken erarbeitet neue Richtlinien für die Ausweisung weiterer Flächen, auf denen grüner Strom erzeugt werden kann. Die Bundesregierung hat das Ziel vorgegeben, doch so einfach lässt sich das nicht erreichen.

Es hat sich etwas geändert. Das steht für Klaus Mandel zweifelsfrei fest. "Wir sind zum ersten Mal in der Gefahr, dass produzierende Unternehmen ihren Betrieb einstellen, weil sie keinen Strom mehr oder nur noch Energie zu sehr teuren Preisen bekommen", sagt der Geschäftsführer des Regionalverbands Heilbronn-Franken. Kein Wunder, dass gerade ein Ruck durch die Kommunen der Region geht: Sie bemühen sich nun aktiv darum, solch eine Lücke gar nicht erst entstehen zu lassen.
Ein Mittel ist dabei der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik. Damit sind alle jene Anlagen gemeint, die außerhalb der ausgewiesenen Siedlungsgebiete errichtet werden. 75 Bebauungspläne mit zusammen 314 Hektar sind derzeit rechtskräftig, berichtet Raphael Kirst, beim Regionalverband zuständig für dieses Thema.
"Darüber hinaus befinden sich weitere 41 Bebauungspläne mit zusammen 354 Hektar in Aufstellung." Teils sind die Anlagen schon länger am Netz, teils werden sie erst gebaut - vor wenigen Wochen erst hat die Bundesnetzagentur weiteren sechs Projekten in Heilbronn-Franken im Rahmen der jüngsten bundesweiten Ausschreibung den Zuschlag erteilt.
Viele Details noch unklar
Wie viel in der Region gebaut werden muss, ist indes noch offen. Grundlage ist das Zwei-Prozent-Ziel der Bundesregierung - so viel Fläche soll deutschlandweit mit Windenergie oder Photovoltaik bebaut werden, wurde im Juli vergangenen Jahres mit dem sogenannten "Wind-an-Land-Gesetz" beschlossen.
Für Heilbronn-Franken wären dies 9530 Hektar, da die Region 4765 Quadratkilometer groß ist. Die baden-württembergische Landesregierung legte dann fest, dass 1,8 Prozent der Flächen in allen zwölf Regionen Baden-Württembergs, also auch in Heilbronn-Franken, für Windkraft reserviert werden müssen.
Ob die Photovoltaik dann nur die übrigen 0,2 Prozent abdecken soll oder sogar mehr verlangt wird, das wurde Mandel und Kirst noch nicht mitgeteilt. Immerhin wären aber schon 0,2 Prozent eine Gesamtfläche von 953 Hektar - eine Summe, auf die alle vorhandenen und bereits geplanten Freiflächen-Anlagen jedenfalls nicht kommen. Und noch wurde auch nicht mitgeteilt, ob dabei einzelne oder sogar alle Photovoltaik-Anlagen auf Dächern mit einbezogen werden.
Viele Ausnahmeregelungen
Dennoch hat der Regionalverband die 20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans in Angriff genommen, die sich speziell mit Freiflächen-Photovoltaik befasst. Denn das Hauptproblem sind die sogenannten regionalen Grünzüge, Flächen zwischen den Siedlungen, die eigentlich nicht bebaut werden sollen. Sie machen etwa 27 Prozent der Gesamtfläche der Region aus.
Mandel und Kirst streben an, in ihnen dennoch Solaranlagen zuzulassen - allerdings unter bestimmten Bedingungen. Schon seit 2009 ist dies prinzipiell möglich, soll nun aber um ein gewisses Maß erleichtert werden. Zum einen soll die Höchstfläche von fünf auf zehn Hektar erweitert werden, erläutert der Geschäftsführer. Und vorrangig sollen die Anlagen nun nahe bei Verbrauchern entstehen, also in der Nachbarschaft von großen Siedlungen und vor allem von Industriebetrieben.
Selbst ein Bau auf hochwertigen Böden wäre damit möglich, wie sie zum Beispiel rund um Heilbronn vorkommen. Denn einer der Flaschenhälse beim Ausbau ist das Stromnetz, das zwar angesichts des zu erwartenden höheren Strombedarfs ohnehin erweitert werden muss - doch das benötigt wahrscheinlich mehrere Jahre. Fünf "Vorbehaltsgebiete" sieht die in der Diskussion befindliche Fortschreibung außerdem vor - Flächen bei Fürfeld, Gemmingen, Gundelsheim, Sulzfeld und Tauberbischofsheim mit zusammen bis zu 103,5 Hektar Fläche und bis zu 80,4 Megawatt Peak Leistung. Die Fürfelder Fläche mit 23,5 Hektar Fläche wird sogar eine Art Pilotprojekt - mit sogenannter Agri-Photovoltaik soll gleichzeitig Landwirtschaft und Energiegewinnung möglich sein. Daher ist aber die Leistung mit fünf Megawatt Peak bezogen auf die Fläche vergleichsweise niedrig. Üblicherweise gilt die Rechnung ein Megawatt Leistung auf einem Hektar Fläche.
Umfrage unter Kommunen
In seiner Sitzung Ende Oktober hat der Regionalverband beschlossen, die Teilflächen-Fortschreibung für Windkraft und Photovoltaik in die Wege zu leiten. Bis zum Frühjahr sollen die Kriterienkataloge vorliegen. Für diesen Januar planen Mandel und Kirst eine Online-Umfrage unter allen 111 Kommunen Heilbronn-Frankens, ob und welche Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei ihnen bereits bestehen.
"Wir waren zwar während der Planung dieser Anlagen beteiligt, aber danach kann sich ja etwas geändert haben", erläutert der Geschäftsführer. Auf der Basis des vollständigen Überblicks soll dann weitergeplant werden: Ab März soll die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung für drei Monate laufen, Ende des Jahres soll der Satzungsbeschluss stehen. Spätestens dann kann es richtig losgehen mit dem Ausbau der Photovoltaik.
Fünf Projekte
Fünf Vorbehaltsgebiete finden sich in der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für Heilbronn-Franken. Im einzelnen sind dies:
- Agri-PV-Anlage westlich von Bad Rappenau-Fürfeld (23,5 ha, 5 MWp)
- Solarpark Ilgenberg südlich von Gundelsheim-Höchstberg (10 ha, 13 MWp)
- Bürgersolarpark westlich von Gemmingen (maximal 49 ha, 39 MWp)
- Solarpark südlich Tauberbischofsheim-Dittigheim (11,5 ha, 12,4 MWp)
- Freiflächen-Solarpark Steinäcker-Ost, Schwäbisch Hall-Sulzdorf (9,5 ha, 11 MWp)