Demo gegen umstrittene Alt-Asphalt-Anlage in Kupferzell
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Vor der jüngsten Ratssitzung in Kupferzell demonstrierten einige Bürger gegen die geplante Asphalt-Recycling-Anlage, die im Steinbruch Rüblingen entstehen soll. In der Sitzung lehnt der Rat einen Vorschlag vom Projektierer ab.
Vor den Rathaustüren versammelten sich am Dienstagabend Demonstranten. Im Rat wurde über die Asphalt-Recycling-Anlage diskutiert.
Foto: Draskovits, Katrin
Dass rund 60 Menschen bei einer Gemeinderatssitzung erscheinen, ist eine Seltenheit. Dass man diese schon von weitem sieht, ebenfalls. So geschehen bei der jüngsten Ratssitzung in Kupferzell. Einige Demonstranten haben sich am Dienstagabend vor dem Rathaus versammelt, um den Ratsmitgliedern und Bürgermeister Christoph Spieles ihre Meinung kundzutun: Es soll keine Teerverbrennungsanlage in den Rüblinger Steinbruch kommen. Denn das Thema stand – erneut – auf der Tagesordnung.
Das Pilotprojekt von Novorock
Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt, das Novorock – eine Kooperation der Schotterwerk-Firma Paul Kleinknecht und dem Straßenbaukonzern Strabag – im Rüblinger Steinbruch wagen möchte: Eine Asphalt-Recycling-Anlage soll hier entstehen. In dieser soll teerhaltiger Straßenaufbruch bei hohen Temperaturen verbrannt werden. Dadurch wird er in seine Bestandteile zerlegt – und die beinhalteten Steine können wiederverwendet werden.
Schon früh begannen sich Kupferzeller und Bürger der Nachbarkommune Braunsbach, unter anderem in einer Bürgerinitiative, gegen das Projekt stark zu machen. Ihre Befürchtungen fasst Albrecht Novack, der die Demonstration angemeldet hat, zusammen: Da wäre zum einen der Verkehr, „ich weiß nicht, ob die Kupferzeller wissen, was da auf sie zukommt“, sagt der Braunsbacher. Dazu komme eine Belastung für Mensch, Tier und Umwelt, ergänzt Demo-Teilnehmerin Christina Leib. Denn bei dem Modellprojekt wisse niemand, welche Schadstoffe dadurch tatsächlich entweichen würden. „Die machen die Betriebstechnik nicht transparent“, kritisiert Novack den Projektträger.
Warum muss es am Rüblinger Steinbruch sein?
Mangelnde Transparenz ist dann auch in der kurz darauf beginnenden Sitzung immer wieder Thema. Mit einer langen Vorrede versucht Bürgermeister Spieles jedoch zunächst, den aktuellen Sachstand zu erklären. Im Oktober vergangenen Jahres habe man beschlossen, eng mit der Gemeinde Braunsbach, die ebenfalls im Einzugsbereich des Steinbruchs liegt, zusammenzuarbeiten. Eine gemeinsame Stellungnahme wurde verfasst und an Regierungspräsidium, Regionalverband und Co versandt, so Spieles. Dazu, so Spieles, habe er unter anderem mit Regierungspräsidentin Susanne Bay über das Thema gesprochen.
Vor allem die Wahl des Standortes sei im Mittelpunkt gestanden. „Denn uns ist völlig unklar, warum sich der Steinbruch Rüblingen herauskristallisiert hat“, so Spieles. „Uns liegen bis heute keine transparenten Punkte vor, warum der Standort besser geeignet ist als andere.“ Entlang der A6 gebe es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, von Bretzfeld bis Satteldorf, die geeignet seien. Ein Treffen mit dem Vorhabenträger habe zu dem Vorschlag geführt, dass die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VB-Plan) aufstellt. Hier hätte die Gemeinde die Oberhand bei der Planung (siehe Hintergrund).
Vor Beginn der Ratssitzung versammelten sich die Demonstranten, um Gemeinderäten und Bürgermeister ihre Meinung kundzutun.
Foto: Draskovits, Katrin
Die Alternative: Ein Genehmigungsverfahren nach Paragraf 35 Baugesetzbuch, bei dem alle Prüfungen durch das Regierungspräsidium durchgeführt werden. Bei diesem Verfahren „könnten wir uns lediglich über Stellungnahmen oder Einwendungen am Verfahren beteiligen“, erklärt Christoph Spieles.
Was ist ein VB-Plan?
Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VB-Plan) erarbeitet der Vorhabenträger eine städtebauliche Planung für sein Projekt – und verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten von Planung und Erschließung. Dabei können von kommunaler Seite Festsetzungen und Vorgaben wesentlich detaillierter als in üblichen Bebauungsplänen erfolgen. Das Genehmigungsverfahren nach Paragraf 35 BauGB, das bei Projekten im Außenbereich genutzt wird, wird als sogenanntes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren geführt. Heißt: das Regierungspräsidium prüft auch Umweltschutzbelange. Die Gemeinde ist bei dieser Art von Verfahren lediglich „Beteiligter“ und kann sich mit Stellungnahmen am Verfahren einbringen.
Friedrich Schulz, Ortsvorsteher von Feßbach, geht mit den Worten, die auch in der Tischvorlage der Verwaltung zu lesen sind: „Heute einen Flächennutzungsplan zu beschließen, ist das falsche Signal fürs Regierungspräsidium. Sonst könnte man meinen, die Gemeinde hat sich damit abgefunden“, erklärt er und erntet viel Zustimmung von seinen Ratskollegen. Andere bemängeln, wie ihr Bürgermeister, die Standortfrage.
Gemeinderat stimmt über Asphalt-Anlage ab
Nach einer langen Diskussion wird über drei Anträge aus dem Rat abgestimmt. Für den Antrag der UWG-Fraktion, den VB-Plan abzulehnen, stimmen sechs Räte, sieben sind dagegen. Dem Antrag von Oliver Gaßner (SPD), erst die Standortfrage zu klären und dann über weitere Verfahren zu diskutieren, stimmen lediglich drei Räte zu. Mit einer knappen Mehrheit von elf Stimmen entscheidet sich der Rat, das Vorhaben am Standort „derzeit“ abzulehnen und „nach derzeitigem Kenntnisstand“ auch einen VB-Plan. „Das war eine lebhafte, gute und konstruktive Diskussion“, schließt Spieles das Thema ab. „Jetzt weiß die Öffentlichkeit, wie das Gremium aktuell dazu steht. Das war nicht das letzte Mal, dass wir darüber gesprochen haben.“
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