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Zwischen Skepsis und Ablehnung
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Wie positionieren sich Kupferzell und Braunsbach zur Asphalt-Anlage?

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Das im Rüblinger Steinbruch geplante Pilotprojekt zur Aufbereitung teerhaltigen Straßenschutts polarisiert: Wie sich die Haltung der Anrainer-Kommunen zu dem umstrittenen Vorhaben darstellt - und weshalb die Gemeinde Braunsbach die BI mit Steuergeld unterstützt.

von Christian Nick
Schauplatz des Geschehens: Das geplante – und von der baden-württembergischen Landesregierung befürwortete – Pilotprojekt soll voraussichtlich ab Mitte 2025 hier im Rüblinger Steinbruch gebaut werden.
Schauplatz des Geschehens: Das geplante – und von der baden-württembergischen Landesregierung befürwortete – Pilotprojekt soll voraussichtlich ab Mitte 2025 hier im Rüblinger Steinbruch gebaut werden.  Foto: Ferdinand, Ben

Auf der einen Seite verlaufen die Fronten ganz klar: Der Straßenbaukonzern Strabag sowie die Kupferzeller Firma Paul Kleinknecht wollen die von ihnen geplante Alt-Asphalt-Anlage unbedingt im Rüblinger Steinbruch ansiedeln – Anwohner und die Bürgerinitiative sie unbedingt verhindern. Doch wie stehen eigentlich Räte und Verwaltungen der zwei Kommunen zu dem Pilotprojekt, mit welchem Steine aus teerhaltigem Straßenschutt recycelt werden sollen, um sie wieder als Baumaterial verwenden zu können?

Diese Frage wurde und wird derzeit in den beiden Gremien intensiv debattiert und verhandelt. Klar ist: Beide Kommunen, Braunsbach wie Kupferzell, wollen voraussichtlich im November mit einer gemeinsamen Stellungnahme an die Öffentlichkeit treten. Das haben die Gemeinderäte jeweils beschlossen.

Doch bereits jetzt zeichnen sich die Positionen ab: Die Kommunalpolitiker in den Gemeinden bewegen sich zwischen Skepsis und offener Ablehnung des Modellversuchs. Bei einer Ratssitzung in Kupferzell brachte Peter Lemke (UWG) die Haltung des dortigen Plenums wie folgt zum Ausdruck: „Wir haben zwar keine Probeabstimmung darüber gemacht – aber es wären wohl minimum zwei Drittel dagegen.“

Gemeinden können umstrittenes Projekt wohl kaum stoppen

Besonders im Fokus der Debatte standen zwei Fragen. Erstens: Soll der zwischenzeitlich unterbrochene Vermittlungsausschuss in Form des Arbeitskreises weitergeführt werden? Und in welcher Form? Oder setze man damit das Signal, dass man sich bereits mit den Plänen abgefunden habe? Hierzu differierten die Haltungen im Ratsrund erheblich. Jene von Rathauschef Christoph Spieles indes war eindeutig: Es sei „fahrlässig und fatal“ den Gesprächsfaden abreißen zu lassen.

Einig war man sich freilich in der Auffassung, dass zentrale Fragen durch die Projektierer bislang nicht oder nicht ausreichend beantwortet wurden: Was waren die Kriterien bei der Standort-Auswahl? Ist das im Steinbruch avisierte Areal – das ursprünglich eigentlich als Öko-Ausgleichsfläche vorgesehen war – überhaupt geeignet? Wie und wo kann dann anderweitig ökologisch kompensiert werden? Und: Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Genehmigung erteilt?

Klar ist: Wenn die Zulassung nach Paragraf 35 des Baugesetzbuchs erfolgt – was zum jetzigen Zeitpunkt sehr wahrscheinlich scheint – , dann gibt es für die Kommunen keine Handhabe, das Projekt zu verhindern. Ihre Rolle wird sich auf die Abgabe von Stellungnahmen beschränken. Das Einvernehmen kann durch die Genehmigungsbehörde erteilt werden.

Die Gemeinden wollen „vehement“ auf ein sogenanntes Raumordnungsverfahren dringen, um mehr Einfluss zu gewinnen. Die Chancen? Ungewiss. Dennoch zeigen sich die Kupferzeller Räte kämpferisch: Denn man habe schließlich „mehrere Trümpfe in der Hand“, erklärte Lemke. Was damit konkret gemeint sein könnte, hatte FWV-Fraktionschef Volker Baumann zuvor anklingen lassen: Es stehe schließlich bald eine geplante Erweiterung des Steinbruchs an, welche durch die Ratsmitglieder abgesegnet werden müsse. Die Botschaft: Das Gremium könne die Zustimmung hierzu auch verweigern, wenn die Asphalt-Anlage durchgesetzt werde.

Braunsbach gewährt Finanzspritze für Bürgerinitiative

Ähnlich – und wohl gar noch deutlicher – fällt die Haltung im Braunsbacher Gremium aus: „Uns ist es wichtig, dieses Projekt kritisch zu begleiten und alle offenen Fragen geklärt zu haben“, sagt Bürgermeister David Hägele auf Stimme-Anfrage. Und weiter: „Es geht hier um eine mutmaßliche Beeinträchtigung der Lebensqualität meiner Bürgerinnen und Bürger innerhalb unserer Gemeinde.“  Die dortige Verwaltung übt demonstrativ den Schulterschluss mit der BI „Gegen Teerverbrennung im Steinbruch Rüblingen“. Mehr noch: Auf Antrag aus dem örtlichen Gemeinderat – wo BI-Initiator Uwe Martin seit Juni sitzt – hat die Gemeindespitze sogar beschlossen, die BI mit 1500 Euro zu unterstützen.

Wie kommt die Kommune dazu, einer privaten Initiative, die noch nicht einmal in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins firmiert, 1500 Euro Steuergeld zur Verfügung zu stellen? Verträgt sich das mit dem Neutralitätsgebot, zu dem öffentliche Verwaltungseinheiten verpflichtet sind? Bürgermeister Hägele sagt auf Nachfrage, man habe sich an den „hälftigen Kosten der Stellungnahme zum Scoping-Termin“ beteiligt, die ein von der BI beauftragter Gutachter erarbeitet hatte. Jener habe schließlich auch für das – separate – Statement der Gemeinde „zusätzliche, spezialisierte Aspekte“ geliefert. Aus seiner Sicht widerspreche das Vorgehen nicht dem Neutralitätsgebot – zumal ein einstimmiges Mandat des Gemeinderats vorliege.

Arne Pautsch, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg, bestätigt auf Nachfrage unserer Redaktion: „Rechtlich ist das Vorgehen nicht zu beanstanden.“

Der Modellversuch in Kürze erklärt

Mit dem Pilotprojekt, bei dem Asphalt mittels Verbrennung in seine Bestandteile zerlegt und die dort beinhalteten Steine wieder verwertbar gemacht werden, soll laut Vorhabenträgern und Landesregierung – trotz immensem CO2-Ausstoß – unterm Strich eine positive Ökobilanz erzielt werden. Denn: Einerseits, so wird argumentiert, fielen lange Transportwege zur bislang einzigen großen Asphalt-Recycling-Anlage im niederländischen Rotterdam weg – und andererseits würden wertvolle und teils vor Ort nicht verfügbare Rohstoffe wieder verwendbar. 

Ende August hat die Heilbronner Stimme/Hohenloher Zeitung den Versuch eines entsprechenden Faktenchecks unternommen, um den postulierten positiven Umwelteffekt zu überprüfen. Das Ergebnis: Zahlreiche von unserer Redaktion angefragte Daten und Zahlen konnten oder wollten die Projektierer nicht vorlegen. Das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart soll noch in diesem Jahr beginnen. Laut Landesregierung und Vorhabenträgern werde in diesem Zuge sichergestellt, dass keinerlei Risiken für die menschliche Gesundheit zu erwarten sind. 

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