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Nach Silvesternacht-Tat: Tunesier wurde aus Haft heraus abgeschoben

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Das beschleunigte Verfahren sorgte zu Jahresbeginn bundesweit für Aufmerksamkeit: Der 30-jährige Mann, der in der Silvesternacht in Heilbronn Polizisten angegriffen hatte, wurde am Mittwoch, 1. März, von einem Sammelcharter zurück in sein Heimatland gebracht.

Ausgebrannte Böller prägten an Silvester das Straßenbild. Während Randale andernorts folgenlos blieb, gab es in Heilbronn ein schnelles Urteil.
Foto: dpa
Ausgebrannte Böller prägten an Silvester das Straßenbild. Während Randale andernorts folgenlos blieb, gab es in Heilbronn ein schnelles Urteil. Foto: dpa  Foto: Thomas Banneyer

Der 30-jährige Tunesier, der in der Silvesternacht auf dem Heilbronner Marktplatz Böller in eine Gruppe von Kindern geworfen und anschließend Polizisten angegriffen hatte, wurde nun in sein Heimatland abgeschoben. Das teilte Anna Härle, Sprecherin des baden-württembergischen Ministeriums für Justiz und Migration, am Donnerstag (2.3.) mit. Eine Reststrafe müsse der Mann dort nicht verbüßen. Sollte er nach Deutschland zurückkehren, drohe ihm ein Haftbefehl.

Urteil im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens

Der bereits vier Tage nach der Silvesternacht verurteilte Mann wurde aus seiner Haft heraus abgeschoben. Das Amtsgericht Heilbronn hatte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten gegen ihn verhängt - ohne Bewährung. Das Urteil war im Rahmen eines landesweiten Modellprojekts zur Förderung des beschleunigten Verfahrens ergangen, das am 1. Januar in Heilbronn gestartet ist, und fand bundesweit Beachtung. Das Verfahren soll Straftätern deutlich machen, dass die Strafe mitunter auf dem Fuße folgt. Zudem soll es ein allgemeines Vertrauen in den Rechtsstaat stärken.

 


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Zusammen mit 19 weiteren in Deutschland abgelehnten Asylbewerbern aus Tunesien wurde der Silvesternacht-Täter bereits am Mittwoch in einem Sammelcharter vom Flughafen Leipzig-Halle in sein Heimatland gebracht. Nach Angaben der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz stammten die allesamt volljährigen Männer aus Sachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Bayern und Hessen sowie aus der Zuständigkeit der Bundespolizei. In sechs Fällen handelte es sich - wie beim Heilbronner Fall - um verurteilte Straftäter.

Abschiebung war zuvor aufgrund fehlender Papiere gescheitert

Der in Heilbronn verurteilte Tunesier hätte bereits seit 2019 abgeschoben werden sollen. Dies sei allerdings gescheitert, weil er keine Papiere gehabt habe, hatte Michael Reißer, Sprecher des Heilbronner Amtsgerichts, bereits im Januar gesagt. Anna Härle vom Justizministerium machte keine detaillierten Angaben zum Einzelfall, doch die gegen eine Abschiebung sprechenden "rechtlichen Bedenken konnten beseitigt werden". Der Sonderstab "Gefährliche Ausländer" im Justizministerium habe den Fall bearbeitet "und sich um die schnelle Aufenthaltsbeendigung der Person gekümmert". Der Mann sei aufgrund eines abgelehnten Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig gewesen.

 


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Aus Sicht von Justizministerin Marion Gentges (CDU) zeigt der Fall, "dass es die richtigen Maßnahmen sind, die wir in Baden-Württemberg ergreifen". Noch konsequenter auch in anderen Fällen könnte man allerdings vorgehen, wenn das Land seitens der Bundesregierung die notwendige Unterstützung erhielte, übte Gentges Kritik an Berlin.

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