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Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" wird nach Straßenblockade in Heilbronn schnell der Prozess gemacht

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Fünf Männer und Frauen der Protestbewegung "Letzte Generation" haben vor vier Wochen die Neckarsulmer Straße in Heilbronn stadteinwärts blockiert. Am Montag, 6. März, stehen sie wegen Nötigung vor dem Heilbronner Amtsgericht. Welche Strafe ihnen droht.

Die Gruppierung "Letzte Generation" blockiert vor vier Wochen die Neckarsulmer Straße.
Die Gruppierung "Letzte Generation" blockiert vor vier Wochen die Neckarsulmer Straße.  Foto: Heike Kinkopf

Drei Männer und zwei Frauen im Alter von  22 bis 66 Jahren setzten sich am Montag, 6.  Februar, gegen 8 Uhr auf die Neckarsulmer Straße. Zwei von ihnen klebten ihre Hände auf dem Asphalt fest. Mit einem handelsüblichen Lösungsmittel wurden die Hände gelöst. Etwa zwei Stunden lang ging in Richtung K3 nichts mehr. 

"Ein Autofahrer hat Anzeige erstattet", sagt Carsten Diemer, Sprecher des Heilbronner Polizeipräsidiums. Die Polizei habe weitere Geschädigte ermittelt.

Update vom 06.03.23: Die fünf Protestteilnehmer wurden in einem beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Heilbronn zu Haftstrafen und Geldstrafen verurteilt. 


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Gericht beschleunigt Verfahren 

Ein Polizist löst die Hand eines Aktivisten.
Ein Polizist löst die Hand eines Aktivisten.  Foto: Archin/Kinkopf

Die beschuldigten Aktivisten werden im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zur Verantwortung gezogen. Ein beschleunigtes Verfahren komme immer dann in Frage, wenn es sich um einen einfachen Sachverhalt handle und die Beweislage klar sei, erklärt Mareike Hafendörfer, Sprecherin der Heilbronner Staatsanwaltschaft.  Außerdem müsse sich der Vorfall für eine sofortige Verhandlung eignen. Wenn beispielsweise ein wichtiger Zeuge krankheitsbedingt längere Zeit nicht zur Verfügung stehe, komme ein beschleunigtes Verfahren nicht in Frage. Erst im Januar verurteilte das Gericht einen 30-jährigen Tunesier im beschleunigten Verfahren zu einer Haftstrafe. Der Mann hatte in der Silvesternacht Polizeibeamte angegriffen. Seitdem sind Hafendörfer zufolge in mindestens drei weiteren Fällen Anträge auf beschleunigte Verfahren gestellt worden.

 


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Strafrahmen verringert sich

Für Nötigung sieht das Gesetz einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Bei einem beschleunigten Verfahren jedoch verringert sich die mögliche Strafe, erklärt Staatsanwältin Hafendörfer. "Die Rechtsfolge ist dann limitiert." Die fünf Aktivisten der "Letzten Generation" droht ihr zufolge eine Freiheitsstrafe von bis zu maximal einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Die Polizei kündigt an, den Aktivisten die Kosten für den Einsatz in Rechnung zu stellen. Die Zahl der eingesetzten Beamten werde zur Grundlage genommen sowie jede angefangene halbe Stunde. Wie hoch der Betrag ausfalle, stehe noch nicht fest, sagt Präsidiumssprecher Carsten Diemer. 


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