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Treibhausgas-Leck?
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Solvay in Bad Wimpfen reicht Überwachungskonzept ein – Behörde prüft „ganz genau“

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Offenbar hat Solvay in Bad Wimpfen mehr gefährliches Treibhausgas ausgestoßen als angegeben. Das Regierungspräsidium hat daraufhin Maßnahmen verhängt. Eine Frist ist für den Konzern jetzt abgelaufen.


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Der Chemiekonzern Solvay aus Bad Wimpfen hat seine Frist, um Unterlagen einzureichen, eingehalten. Das teilt das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) auf Anfrage der Heilbronner Stimme mit. Das RP hat den 15. Dezember als Termin für Solvay festgelegt. Bis dahin musste das Unternehmen ein „Überwachungskonzept zur Eigenkontrolle“ vorlegen. „Wir prüfen das Konzept nun ganz genau“, heißt es vom RP. Der Grund für die Eigenkontrolle sind die hohen Emissionen des Treibhausgases Schwefelhexafluorid (SF6). Laut einer Studie hat der Konzern 500-mal mehr SF6 ausgestoßen, als angegeben. 

Solvay in Bad Wimpfen reicht Klage ein: Richtet sich gegen Anordnung zum Grenzwert

Zuvor hat der Konzern, der seinen Hauptsitz in Belgien hat, Klage gegen die Anordnungen des RP eingereicht. Bislang stand nicht fest, wogegen sich die Klage richtet. Zwar liegt dem RP eine Klagebegründung weiterhin nicht vor, „allerdings wissen wir nun, dass Solvay gegen die Punkte unserer Anordnung klagt, die sich mit dem Grenzwert befassen“, sagt Stefanie Paprotka, Sprecherin des RP. 

Das Werk Bad Wimpfen des belgischen Chemieunternehmens Solvay ist wegen gefährlicher Emissionen des Treibhausgases Schwefelhexafluorid (SF6) in die Kritik geraten.
Das Werk Bad Wimpfen des belgischen Chemieunternehmens Solvay ist wegen gefährlicher Emissionen des Treibhausgases Schwefelhexafluorid (SF6) in die Kritik geraten.  Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

SF6 hat keinen rechtlich festgelegten Grenzwert. Allerdings gehört das Gas zur Gruppe der Fluorverbindungen. Diese wiederum haben einen gesammelten Grenzwert. Das bedeutet, in Summe dürfen diese Verbindungen eine Konzentration von drei Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Um dem Unternehmen keine anderen Interpretationen zuzulassen, hat das RP in einer Anordnung vom 3. November nochmal konkretisiert, dass es sich bei SF6 um einen Teil der Stoffgruppe handelt, erklärt Paprotka.

Regierungspräsidium verhängt Sofortvollzug: Frist ist trotz Klage gültig

Auf die Klage des Unternehmens hat das RP gemeinsam mit dem Umweltministerium einen Sofortvollzug verhängt. Das bedeutet konkret, dass Solvay sämtliche Fristen einhalten muss und die eingereichte Klage keine Verzögerung der verhängten Maßnahmen nach sich zieht. 

Obwohl das Gas für Menschen nicht schädlich ist, gilt es als das gefährlichste Treibhausgas der Welt. Es wirkt 24.000-mal stärker als CO2 und trägt zur Erderwärmung und dem Klimawandel bei. Mit den 30 Tonnen, die Solvay laut der Studie jährlich ausstößt, ist der Konzern für fast ein Drittel der deutschlandweiten Emissionen verantwortlich. Deshalb fordern mehrere Umwelt-Institute eine lückenlose Aufklärung und ein Eindämmen der Emissionen. 

„Es ist erschreckend, dass im beschaulichen Bad Wimpfen seit Jahren eine riesige Klimasauerei im Gang war“, sagt der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes, Johannes Enssle. „Das ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die wirksamen Klimaschutz betreiben.“ Auch Aktivisten des Umweltinstitutes München haben ihren Unmut kundgetan. In einer Protestaktion projizierten sie Bilder von Rissen an die Tanks auf dem Firmengelände. „Noch ganz dicht?“, war dabei der Slogan, um auf das Leck aufmerksam zu machen. 

Messungen ergeben Rückgang der Emissionen: Trotzdem noch zu hoch

Bereits seit Mai 2024 arbeiten das RP und der Konzern laut eigenen Aussagen daran, die Emissionen einzudämmen. Dafür habe das RP verschiedene Maßnahmen verhängt, wie beispielsweise das Austauschen von Sicherheitsventilen. Darüber hinaus fanden bereits Messungen von einem unabhängigen Institut statt. Zwar seien die Emissionen um ein Fünftel gesunken, „der aktuellste Wert deutet allerdings darauf hin, dass die hochgerechneten Jahresemissionen immer noch um das Zehnfache überhöht sind“, heißt es in einer Pressemitteilung des RP.  

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