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Landtag debattiert den Umgang mit Wölfen

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Am Umgang mit dem Wolf im Südwesten scheiden sich die Geister. Auch die grün-schwarze Koalition ist sich uneinig, wie auf die Einwanderung des Tieres nach Baden-Württemberg reagiert werden soll. Das Thema steht heute im Landtag auf der Tagesordnung.

Von unserer Redaktion
Im Oktober hat ein Wolf drei Schafe bei Widdern-Unterkessach gerissen. Foto: privat
Im Oktober hat ein Wolf drei Schafe bei Widdern-Unterkessach gerissen. Foto: privat  Foto: privat

Die von der FDP-Fraktion beantragte Debatte hat den Titel „Peter und der Wolf- hievt Minister Hauk Canis lupus 2018 ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz?“. Dabei geht es um die Frage, was mit den streng geschützten Tieren passiert, wenn sie Nutztiere reißen oder Menschen zu nahe kommen. Die FDP-Fraktion wirbt für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Damit werde ein rascher und dennoch rechtssicherer Abschuss von Problemtieren möglich.

Im Oktober hatte ein Vorfall, bei dem ein Wolf drei Lämmer bei Widdern auf einer Weide gerissen hatte, die Diskussion erneut entflammt. 

Am Umgang mit dem Wolf im Südwesten scheiden sich die Geister. Auch die grün-schwarze Koalition ist sich uneinig, wie auf die Einwanderung des Wolfs nach Baden-Württemberg reagiert werden soll. Hier die Argumente von Gegnern und Kritikern einer Aufnahme des Tiers ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Dieses würde es erleichtern, den geschützten Wolf abzuschießen.
 

KONTRA

  • Da der Wolf in Deutschland eine laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art ist, dürfen die Länder gar keine eigenen Regeln aufstellen. Eine Aufnahme ins Jagdrecht ist nicht möglich.

  • Selbst wenn der Wolf in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz des Landes aufgenommen würde, in dem die Tiere nach ihrer Schutzbedürftigkeit eingruppiert sind, käme er definitiv ins sogenannte Schutzmanagement mit Tieren, die ganzjährig nicht bejagt werden dürfen.

  • Eine „jagdliche Regulierung“, wie nach den ersten Wolfrissen verschiedentlich gefordert, gibt also weder das Naturschutzrecht noch das Jagdrecht her, heißt es im Umweltministerium.

  • Ebenso wie ein sogenannter Problemwolf dürfte auch ein besonders kluger Wolf beseitigt werden, der trotz Herdenschutz immer wieder Nutztiere tötet. Das sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor.

 

PRO

  • Sollten Rudel sich als Beute auf Weidetiere und nicht mehr auf Wildtiere konzentrieren, wie es in Niedersachsen und Sachsen bereits der Fall ist, muss es auch die Möglichkeit des Abschusses geben. Dies muss im Jagdgesetz geregelt werden, damit es am Ende nicht zu Haftungsfragen, zum einen gegen Jäger, aber auch nicht gegen Landwirte kommt.

  • Wenn der Wolf in Rudeln wieder in Baden-Württemberg ankommt, dann brauchen wir einen hieb- und stichfesten Managementplan, heißt es im Agrarministerium.

  • Baden-Württemberg ist ein dicht besiedeltes Flächenland, in dem die Weidehaltung ein festes Element ist. Um diese auch künftig zu ermöglichen, bedarf es klarer Regeln zum Umgang mit dem Wolf.

  • Die Aufnahme ins Jagdgesetz regelt das Management des Wolfes, es geht dabei nicht nur um die Möglichkeit, ihn zu bejagen. Auch Arten wie der Luchs, das Auerwild oder die Wildkatze sind im Jagdgesetz enthalten.

 


 

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