Energieverordnung: Regeln zur Beleuchtung stiften Verwirrung
Geht vor Clubs nachts das Licht aus? Müssen Schaufenster dunkel bleiben? Die neue Verordnung des Bundes soll zum Energiesparen anhalten und enthält auch Regeln zur Beleuchtung in den Innenstädten. Selbst Experten tun sich zum Teil schwer, die neuen Vorgaben zu interpretieren.

Das Landratsamt hat es relativ einfach. "Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt", steht in der Verordnung, die vom Kabinett beschlossen und am 1. September in Kraft getreten ist. Der markante Turm an der Oststraße, der zuvor nachts beleuchtet war, bleibt künftig im Finstern, dasselbe gilt für den Rest des Gebäude mit Ausnahme der Notbeleuchtung, wie Sprecherin Lea Mosthaf bestätigt. Beleuchtet ist auch das Kunstwerk zum Gehweg hin. Ob das so bleiben muss, ist offen und wird geprüft. Schließlich diene die Beleuchtung auch der Sicherheit der Fußgänger auf dem Trottoir.
Stadt sieht noch Klärungsbedarf
"Wir setzen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung bezüglich der Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern ab der kommenden Woche um", teilt die Stadt Heilbronn mit. "Aktuell werden dazu die nötigen Absprachen und Vorbereitungen getroffen." Geklärt wird etwa, ob die Verkehrssicherheit noch gegeben ist, wenn die Lichter an Rathaus oder Kilianskirche tatsächlich ausgehen sollten.
Sicherheit contra Energiesparen: Dieses Spannungsfeld tut sich in der Gastronomie auf. In der Verordnung heißt es: "Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt." Muss also etwa die Heilbronner Partylocation Gartenlaube nachts ihren Schriftzug über dem Eingang ausknipsen. Betreiber Matthias Kern kann sich das schlecht vorstellen, räumt aber ein: "Es ist mir nicht klar."
Knackpunkt Verkehrssicherheit
Der Gaststättenverband Dehoga geht davon aus, dass alles, was der Verkehrssicherheit dient, angeschaltet bleiben darf. Das gilt etwa für Lichter entlang des Weges, aber auch für das hoch hängende Namensschild eines Clubs? Strittig. "Meist wird auch das Schild zur Sicherheit beitragen, argumentiert Dehoga-Sprecher Daniel Ohl und fordert: Die Verordnung sei in diesem Punkt "korrekturbedürftig, da nicht praxisgerecht."
Jemanden, der Licht ins Dunkel bringt, brauchen auch viele regionale Einzelhändler. Die Schaufenster der Geschäft gehören nach Auskunft des Handelsverbands HDE in Stuttgart nicht zu "lichtemittierenden Werbeanlagen", deren Betrieb die Verordnung untersagt. Sie dürfen laut HDE auch nachts eingeschaltet bleiben.
Nach Ansicht von Johannes Nölscher von der Stadtinitiative Heilbronn ist das beileibe nicht das größte Problem, das die Händler umtreibt. "Die Leute gehen nachts um 4 Uhr nicht Schaufensterbummeln." Viele Händler schauten angesichts der Energiepreise ohnehin genau auf die Kosten und verplemperten kein Geld mit unnötiger Beleuchtung. Trotzdem sieht er ein Problem: Wird es nachts finsterer in den Städten, ist das Sicherheitsgefühl beeinträchtigt.
Kein beleuchtetes Fast-Food-Schild an der Autobahn?
Klärungsbedarf sieht auch Walter Gerhard Blank, Franchisenehmer mehrerer McDonald´s-Restaurants in der Region. Müsste er während der nächtlichen Öffnungszeiten die markanten Schilder mit dem Firmenlogo ausschalten, "dann wäre das für die Kunden das Signal, dass wir geschlossen haben", so der Unternehmer. Die Rechtsabteilung des Konzerns sei dabei, die Frage zu klären, was denn nun gilt.
Manche Geschäfte in der Heilbronner Innenstadt haben von sich aus die Beleuchtungszeiten reduziert. "Wir machen ab 22 Uhr das Licht aus" steht etwa im Schaufenster einer Drogeriekette am Kiliansplatz zu lesen.







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