Energieverordnung ist Murks
Energiesparen ist dringend geboten. Die neue Energieverordnung, die etwa das Beleuchten von Werbetafeln begrenzt, stiftet aber mehr Verwirrung, als sie nützt, meint unser Autor.
Man fühlt sich an die Hochzeit der Corona-Pandemie erinnert, als täglich wechselnde Regeln und Verordnungen Verwirrung stifteten. Gut gemeint, aber Murks: Das gilt auch für die - Vorsicht! - Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung. So heißt die Sammlung von Regeln, die der Bund erlassen hat, um Energieverschwendung einzudämmen. Die Vorgaben zur Beleuchtung sind an diesem Donnerstag in Kraft getreten und lassen doch vieles im Dunkeln.
Muss ein Discobetreiber sein beleuchtetes Schild nachts ausknipsen? Oder darf es eingeschaltet bleiben, weil die Gäste sonst Gefahr laufen, sich auf dem Weg zum Tanzvergnügen den Knöchel zu verstauchen? Ist die nächtliche Beleuchtung der Kilianskirche in Heilbronn überflüssiger Tand, oder dient sie der Sicherheit der Passanten?
Andere Vorgaben wirken banal. In beheizten Läden sollen die Türen nicht offenstehen. Kaum ein Unternehmer wird auf die Idee kommen, ins Freie hinauszuheizen. So entsteht der Eindruck eines hastig zusammengezimmerten Regelwerks, dessen Entwirrung Juristen und Verwaltungsfachleute viel Energie kosten wird.



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