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Ungültige Bürgermeisterwahl: Gericht weist Beschwerde von Stefan Thoma ab

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Die Weinsberger Bürgermeisterwahl von 2020 ist ungültig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde von Bürgermeister Stefan Thoma zurückgewiesen. Rein praktisch hat der Beschluss allerdings keine Auswirkungen – warum ist das so?

Rein praktisch ist die Entscheidung irrelevant, denn Bürgermeister Thoma verkündete Ende Juli, dass er zum Jahresende vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen den Chefsessel im Weinsberger Rathaus räumt.  Foto: Ralf Seidel (links) / Mario Berger (rechts)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde von Weinsbergs Bürgermeister Stefan ...

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