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Wie berechnet sich die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg?
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Die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg führt dazu, dass manche Hauseigentümer ab 2025 deutlich mehr bezahlen müssen als zuvor. Wem der Grundsteuerbescheid zu hoch vorkommt, kann selbst nachrechnen.
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Die neue Grundsteuer gilt in Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2025 – und sorgt bei einigen Hauseigentümern für Verärgerung. Denn während manche Immobilienbesitzer durch die Reform finanziell entlastet werden, müssen andere deutlich tiefer als bisher in die Tasche greifen. Doch wie berechnet sich die Grundsteuer in Baden-Württemberg überhaupt?
Grundsteuer in Baden-Württemberg berechnen – Unterschiede zwischen A, B und C
Die Grundsteuer wird generell auf Grundbesitz erhoben. Dabei wird zwischen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Grundsteuer C unterschieden, so das Bundesfinanzministerium. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt die Grundsteuer A. Für alle übrigen privaten und betrieblichen Grundstücke gilt die Grundsteuer B – beispielsweise für Eigentumswohnungen oder Ein- beziehungsweise Mehrfamilienhäuser.
Die Grundsteuer C ist im Januar 2025 neu hinzugekommen. Kommunen können diese einführen und dadurch „einen höheren Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke beschließen“, wie das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg (FM) erklärt. Ob die Grundsteuer C erhoben wird, bleibt jedoch Entscheidung der Kommunen.
Warum wurde die Grundsteuer geändert?
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2018, dass die bisherige Bewertung von Grundstücken nicht verfassungskonform war. Die Grundsteuer musste deshalb per Bundesgesetz neu geregelt werden. Zudem wurde beschlossen, dass die Länder ein eigenes Grundsteuer-Modell einführen können. Baden-Württemberg hat sich für diese Möglichkeit entschieden und 2020 ein neues Landesgrundsteuergesetz verabschiedet, das seit dem 1. Januar 2025 greift.
Wie wird die Grundsteuer B in Baden-Württemberg richtig berechnet?
Für die Berechnung der Grundsteuer B wird das „modifizierte Bodenwertmodell“ angewendet. Das bedeutet, dass für die Grundsteuer B der Bodenwert relevant ist. Um den Bodenwert zu bestimmen, werden die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert bestimmt und miteinander multipliziert – das Ergebnis wird als Grundsteuerwert bezeichnet. Dabei kommt es laut FM nicht auf die Bebauung an. Das Bewertungsergebnis wird dann mit der Steuermesszahl, die bei der Grundsteuer B gesetzlich mit 1,3 Promille vorgegeben ist, multipliziert. Daraus resultiert der Grundsteuermessbetrag.
Ermäßigungen bei der Steuermesszahl gibt es in Baden-Württemberg für Grundstücke, die überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden (Ermäßigung 30 Prozent), für sozialen Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und für Kulturdenkmäler (Ermäßigung zehn Prozent). Final wird der Hebesatz, den die einzelnen Kommunen selbst festgelegt haben, auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Das Ergebnis ist die Grundsteuer, die jährlich bezahlt werden muss.
Beispielrechnung zeigt, wie sich die Grundsteuer B in Baden-Württemberg zusammensetzt
Leichter verständlich wird die Berechnung der Grundsteuer B in Baden-Württemberg durch eine Beispielrechnung, die das FM zur Verfügung stellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Grundstückseigentümerin ein Einfamilienhaus auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück besitzt.
Der Bodenrichtwert für dieses Grundstück beträgt zum 1. Januar 2022 250 Euro pro Quadratmeter. Die zuständige Gemeinde hat einen neuen Hebesatz von 350 Prozent festgelegt. Daraus ergibt sich folgende Grundsteuerrechnung:
Berechnung des Grundsteuerwerts (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert): 400 Quadratmeter x 250 Euro pro Quadratmeter = 100.000 Euro
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